Kontakt mit dem Migrationsamt

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Im Notfall oder bei Ablauf des Aufenthaltstitels innerhalb der nächsten 14 Tage bieten wir durch Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder durch einen zeitnahen Termin Hilfe an. Nach Eingang Ihres Kontaktformulars prüft und entscheidet die für Sie zuständige Arbeitsgruppe, ob ein Notfall vorliegt. Ein Notfall muss immer nachgewiesen werden.

Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie z.Bsp.

  • dringend aus beruflichen oder humanitären Gründen innerhalb der nächsten vier Wochen verreisen müssen und dies durch eine Buchung nachweisen.
  • durch ein Schreiben Ihres Arbeitgebers nachweisen, dass Ihnen ohne gültiges Dokument der Verlust des Arbeitsplatzes droht.
  • durch ein Schreiben Ihres Jobcenters oder Sozialamtes nachweisen, dass Ihnen ohne gültiges Dokument die Einstellung von Leistungen droht.

Aus technischen rechtlichen Gründen können wir Notfälle, in denen

  • kein gültiger Pass vorliegt
  • ein Reiseausweis für Ausländer, für Staatenlose oder für Flüchtlinge ausgestellt werden muss oder
  • der bisherige Aufenthaltstitel verloren wurde

leider in der Regel keine schnelle Hilfe anbieten. Ihre Nachricht wird dennoch gelesen und bearbeitet, auch wenn nicht in jedem Fall eine schnelle Hilfe möglich ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Antwort dann etwas länger dauert.

Sollten Sie einen Antrag auf Aufenthaltstitel stellen wollen, so nutzen Sie bitte die Onlineantragsstrecken. Sie erhalten nach der Prüfung des Antrags einen Termin vom Migrationsamt.

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Ich willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Anmeldedaten ein. Mir ist bewusst, dass ohne meine Einwilligung das Kontaktformular nicht versendet werden kann.
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Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist die Landeshauptstadt Potsdam. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf kann formfrei erfolgen, z. B. per E-Mail an MIA@rathaus.potsdam.de oder durch eine Nachricht an die in den Datenschutzhinweisen angegebene, für die Datenverarbeitung zuständige Organisationseinheit. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

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