FAQ Zensus

Häufig gestellte Fragen

Folgende Fragen werden auf dieser Seite beantwortet:

 

Antworten

Ich habe ein Schreiben zur Gebäude- und Wohnungszählung bekommen. Bei den auf dem Schreiben angegebenen Rufnummern komme ich nicht durch. Können Sie mir helfen?
Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) wird vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg durchgeführt. Die Erhebungsstelle Potsdam ist nur für die Haushaltebefragung in Potsdam zuständig und kann keine Auskünfte zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) geben.
Nach Information des Statistischen Landesamtes Berlin-Brandenburg wurde das Schreiben, das Sie bekommen haben an 900.000 Immobilieneigentümer/-innen verschickt (Vollerhebung). Daher ist das Anrufaufkommen im Moment sehr hoch. Eine Aufstockung des Personals zur Beantwortung der Hotline ist in Arbeit.
Die Hotline ist Montag bis Freitag von 7 bis 21 Uhr und Samstag von 8 bis 16 Uhr besetzt. In den Randzeiten ist das Anrufaufkommen geringer.
Möchten oder können Sie den Fragebogen nicht online ausfüllen, können Sie unter der Telefonnummer 0331 8173 3522 einen Papierfragebogen auch außerhalb der Geschäftszeiten durch eine automatisierte Menüführung bestellen.
Mit der Beantragung eines Papierfragebogens beginnt Ihre Frist erneut, Sie können den Fragebogen also auch noch in den nächsten Wochen (KW21 und KW22) beantragen.

Ich habe zwei Briefe vom Zensus bekommen. Warum?
Der Zensus umfasst zwei Zählungen:
Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ), in der alle Immobilieneigentümer/-innen befragt werden (Vollerhebung), und die Haushaltebefragung, in der ca. 10 % der Gesamtbevölkerung befragt werden, die durch eine Zufallsstichprobe ausgewählt wurden. Wenn Sie zwei Briefe bekommen haben, sind Sie Immobilieneigentümer/-in und wurden zusätzlich für die Haushaltebefragung per Zufallsstichprobe ausgewählt.
Als Immobilieneigentümer/-in füllen Sie bitte den Fragebogen online aus. Es erfolgt kein zusätzlicher Kontakt durch einen Erhebungsbeauftragten.
Sind Sie auch für die Haushaltebefragung ausgewählt, wird ein/-e Erhebungsbeauftragter/e bei Ihnen ein Ankündigungsschreiben in den Briefkasten werfen mit einem Terminvorschlag und zum angekündigten Termin wird der/die zuständige Erhebungsbeauftragte persönlich bei Ihnen vorbeikommen und einige Fragen zur Identitätsfeststellung mit Ihnen gemeinsam ausfüllen. Sie erhalten im Anschluss eine personalisierte Online-Kennung und beantworten noch einige Fragen zu Ihrer Person/zum Haushalt online.

Ich habe für beide Zählungen einen Brief bekommen. Der Vorname/Name ist unterschiedlich geschrieben. Warum ist das so?
Die Adressen auf den Briefen der GWZ stammen aus Verwaltungsregistern, die Namen auf den Briefen zur Haushaltebefragung werden von den Erhebungsbeauftragten von Hand von Ihrem Briefkasten oder Klingelschild auf das Schreiben übertragen. Dabei können Fehler passieren. Bitte weisen die die Erhebungsbeauftragten bei Ihrem kurzen Interview darauf hin, wie Ihr Name richtig geschrieben wird.

Ich habe einen Brief zur Haushaltebefragung/Befragung an Wohnheimen erhalten. Woher kennen Sie meine Adresse/meinen Namen?
In der Haushaltebefragung werden ca. 10 % der Gesamtbevölkerung befragt. In Potsdam sind das 17.000 Personen. Hierzu wurden in einer Zufallsstichprobe Adressen gezogen, an denen 17.000 Personen wohnen. Es wurden also nicht Sie als Person ausgewählt am Zensus teilzunehmen, sondern Ihre Adresse. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, werden alle Ihre Nachbarn ebenfalls befragt. Ihren Namen haben die Erhebungsbeauftragten (Interviewerinnen und Interviewer) von Ihrem Briefkasten bzw. Klingelschild.

Ich wurde telefonisch oder per E-Mail vom Zensus kontaktiert. Ist das richtig?
Der Erstkontakt erfolgt immer per Brief und nicht telefonisch oder per Mail. Sollte eine Kontaktaufnahme ohne Ankündigungsschreiben erfolgen, handelt es sich nicht um einen ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten für den Zensus. Bitte seien Sie wachsam und melden ggf. eine betrügerische Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail der Polizei.

Auf dem Anschreiben steht ein falsch geschriebener Vorname/Name. Muss ich das melden?
Wenn auf Ihrem Terminankündigungsschreiben für die Haushaltebefragung Ihr Name falsch geschrieben ist, liegt das daran, dass die Erhebungsbeauftragten Ihren Namen von Hand von Ihrem Briefkasten oder Klingelschild abschreiben. Dabei können Fehler passieren. Bitte weisen die die Erhebungsbeauftragten bei Ihrem kurzen Interview darauf hin, wie Ihr Name richtig geschrieben wird. Bei falsch geschriebenen Namen im Anschreiben der GWZ handelt es sich um einen technischen Fehler. Sie müssen nichts tun.

Ich habe versehentlich den Brief entsorgt. Was kann/muss ich tun?
Wenn Sie zum ersten angekündigten Befragungstermin nicht zu Hause sind, erhalten Sie automatisch ein zweites Terminankündigungsschreiben.
Wenn bei der GWZ kein Dateneingang von Ihnen verzeichnet wird, erhalten Sie ebenfalls automatisch einen zweiten Brief.

Ich bin Immobilienbesitzer und habe keinen Brief erhalten. Was kann/muss ich tun?
Die Fragebögen der GWZ werden in mehreren Wellen versendet. Wenn Sie noch keinen Fragebogen bekommen haben, werden Sie ihn in einer der nächsten Wellen zugesandt bekommen.

Ich habe zum angekündigten Interviewtermin keine Zeit. Kann ich den Termin verschieben?
Ja. Bitte rufen Sie dazu die Handynummer an, die von Hand auf Ihrem Schreiben eingetragen ist. Der oder die Erhebungsbeauftragte wird mit Ihnen einen neuen Termin ausmachen.

Wo kann ich jemanden erreichen, wenn unter der angegebenen Handynummer niemand ans Telefon geht?
Unsere Erhebungsbeauftragten sind Ehrenamtliche und daher nicht rund um die Uhr zu erreichen. Die meisten haben allerdings eine Handynummer eigens für den Zensus und werden Sie zurückrufen. Bitte warten Sie auf einen Rückruf oder rufen später noch einmal an.

Meine Mutter / Mein Vater hat kein Internet. Kann der Fragebogen für die Haushaltebefragung auch auf Papier ausgefüllt werden?
Der Fragebogen kann nur in Ausnahmefällen auf Papier ausgefüllt werden. Für Personen, die keinen Internetzugang haben, besteht die Möglichkeit ein Telefoninterview mit Mitarbeitenden der Erhebungsstelle zu führen. Dazu rufen Sie bitte die 0331 289 1610 an und halten die übergebenen Online-Zugangsdaten bereit.

Kann ich beim Interview dabei sein und so meine Mutter / meinen Vater unterstützen? Kann ich den Online-Fragebogen für meine Mutter / meinen Vater ausfüllen?
Sie können gerne beim Interview dabei sein. Wenn Sie im gleichen Haushalt leben, müssen Ihre Mutter / Ihr Vater nicht anwesend sein. Wenn Sie nur zur Unterstützung im Haushalt Ihrer Mutter / Ihres Vaters anwesend sind, muss Ihre Mutter oder Ihr Vater auch anwesend sein.
Sie können Ihre Mutter / Ihren Vater auch beim Ausfüllen des Online-Fragebogens unterstützen.

Welche Fragen muss ich beantworten?
Musterfragebogen finden Sie hier: Musterfragebogen Übersicht

Wie lange habe ich Zeit, um den Fragebogen auszufüllen?
Nachdem die Erhebungsbeauftragten Ihnen Ihre Online-Kennung übergeben haben, haben Sie 14 Tage Zeit den Fragebogen auszufüllen.
Die Frist für Ihren Fragebogen der GWZ entnehmen Sie bitte dem Ihnen zugesandten Brief.

Muss ich die Erhebungsbeauftragten in meine Wohnung lassen?
Nein. Das Interview, das die Erhebungsbeauftragten mit Ihnen führen ist kurz, damit es an der Haus- oder Wohnungstür geführt werden kann. Es werden nur wenige Fragen zur Identitätsfeststellung gestellt. Den ausführlicheren Fragebogen beantworten Sie dann online. Die Zugangsdaten zu Ihrem ausführlichen Fragebogen erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Erhebungsbeauftragten persönlich beim Kurzinterview.

Muss ich den Fragebogen ausfüllen?
Ja, denn belastbare Daten können nur dann erhoben werden, wenn alle mitmachen. Die Auskunftspflicht ist im Zensusgesetz 2022 Abschnitt 5 verankert.

Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht ausgefüllt habe?
Sie erhalten von zunächst 2 Erinnerungen an das Ausfüllen des Fragebogens. Sollten wir danach keinen Dateneingang verzeichnen, kann ein Zwangsgeld gegen Sie verhängt werden.

 

Weitere Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung und zur Haushaltebefragung werden hier beantwortet: FAQ Sammlung, oder nutzen Sie die FAQ Suche.