Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
Gemäß § 69 Abs. 1 BbgKVerf hat der Kämmerer für das Haushaltsjahr 2025 den Entwurf einer Haushaltssatzung aufgestellt. Der Zeitraum für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung umfasst die Jahre 2026 bis 2028.