Öffentlichkeitsbeteiligung der Berliner Landesverwaltung zu den grenznahen Landschaftsschutzgebieten „westlicher Düppeler Forst und Glienicker Parklandschaft“, „Grunewald“ und „Spandauer Forst“

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 27 Absatz 3 Berliner Naturschutzgesetz
Karte vom Landschaftsschutzgebiet westlicher Düppeler Forst und Glienicker Parklandschaft
© SenMVKU / Geoportal Berlin

Für die gekennzeichnete Fläche (L) wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in Berlin ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, die dort bisher geltende Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulösen und die Fläche als Landschaftsschutzgebiet „westlicher Düppeler Forst und Glienicker Parklandschaft“ auszuweisen. Mit der Neuausweisung werden zugleich die nach § 32 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Regelungen zum Schutz des Vogelschutzgebietes „Westlicher Düppeler Forst“ (Gebietsnummer DE 3544-306) nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie festgesetzt.

Im Zuge des Verfahrens werden darüber hinaus 3 Verordnungen zu den Landschaftsschutzgebieten „Grunewald“ und „Spandauer Forst“ aus den Jahren 1999, 2000 und 2008 zur Rechtsbereinigung aufgehoben, da sie heute nicht mehr anwendbar sind. Für diese Landschaftsschutzgebiete gelten die aktuellen Verordnungen aus 2017.

Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit den dazu gehörenden Karten gemäß § 27 Absatz 3 Berliner Naturschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Auslegungsort

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin
Erdgeschoss, Raum 047 (bitte die Ausschilderung beachten)

Auslegungszeit

Vom 1. Juni 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026
Montag bis Freitag von 10.00 – 18.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 030 9025-1672

Online-Beteiligung

Sie können innerhalb dieses Zeitraumes die Unterlagen außerdem im Internet einsehen und sich dort online äußern unter: www.berlin.de/naturschutz-ausweisung/. 

Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen. Die von Ihnen fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.