Allgemeines zu den Oberstufenzentren und beruflichen Schulen

städtische Trägerschaft; freie Trägerschaft
Oberstufenzentrum 2 Wirtschaft und Verwaltung Städtische Schule Potsdam - Europaschule
© Landeshauptstadt Potsdam / Paul Hesse

Die Bildungsgänge der beruflichen Bildung werden in Potsdam an den drei Oberstufenzentren (OSZ), der Oberlin Berufliche Schulen der Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH sowie weiteren beruflichen Schulen in freier Trägerschaft angeboten. Das Oberstufenzentrum I hat den Ausbildungsschwerpunkt Technik, das Oberstufenzentrum 2 Wirtschaft und Verwaltung. Im Oberstufenzentrum "Johanna Just" wird in den Ausbildungsschwerpunkten Ernährung/Hauswirtschaft, Gesundheit und Soziales unterrichtet. Die Oberlin Berufliche Schulen der Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH steht Jugendlichen mit Behinderung offen. 
Darüber hinaus gibt es noch weitere Angebote an Beruflichen Schulen in freier Trägerschaft in Potsdam. Weitere Informationen finden Sie hier.

Den Schülerinnen und Schülern sowie den Auszubildenden der Oberstufenzentren Potsdam stehen im Wohnheim der Oberstufenzentren Unterkunftsplätze zur Verfügung.

Infos zur beruflichen Bildung

Die Berufsschule
Die Berufsschule vermittelt berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens und erweitert die allgemeine Bildung. Sie trägt zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf und zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Verantwortung bei. Die Bildungsgänge umfassen den Erwerb beruflicher Orientierung oder Vorbereitung, beruflicher Grundbildung oder die Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.

Die Berufsfachschule
Die Berufsfachschule vermittelt eine berufliche Grundbildung oder die für den gewählten Berufsbereich erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und erweitert die allgemeine Bildung. Sie umfasst Bildungsgänge zum Erwerb von beruflicher Grundbildung, beruflicher Teilqualifikation oder berufsqualifizierender Abschlüsse nach Landesrecht (Assistentenberufe) in Verbindung mit der Möglichkeit der nachträglichen Erteilung eines gleichgestellten Abschlusses der Sekundarstufe I oder des Erwerbs der Fachhochschulreife.

Der Besuch dieser Bildungsgänge setzt die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht voraus. Er dauert mindestens ein Schuljahr und kann mit einer Prüfung abschließen.

Die Fachoberschule
Die Fachoberschule vermittelt fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten und erweitert die allgemeine Bildung. Sie umfasst Bildungsgänge zum Erwerb der Fachhochschulreife.

Die Dauer der Bildungsgänge beträgt in Vollzeitform ein Jahr für Schülerinnen und Schüler, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem Beruf nach Landesrecht verfügen. Die Dauer der Bildungsgänge verlängert sich in der Teilzeitform entsprechend.

Die Dauer der Bildungsgänge beträgt in der Vollzeitform zwei Jahre für Schülerinnen und Schüler, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Für sie sind in die Bildungsgänge fachpraktische Anteile integriert.

Der Unterricht in den Bildungsgängen zur Erlangung der Fachhochschulreife findet im Klassenverband und in Kursen statt. Er gliedert sich in einen allgemeinen und einen fachrichtungsbezogenen Bereich. Die Fachhochschulreife wird mit einer Abschlussprüfung erworben.

Die Fachschule
Die Fachschule vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und erweitert die allgemeine Bildung. Sie umfasst Bildungsgänge mit einem schulischen Weiterbildungsangebot, die in der Regel auf einer Berufsausbildung und mehrjähriger Berufspraxis aufbauen und den Erwerb eines typenspezifischen Abschlusses ermöglichen. In der Regel wird der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Der Erwerb von Teilqualifikationen ist möglich.

Die Bildungsgänge der Fachschulen dauern in Vollzeitform in der Regel zwei Jahre, jedoch mindestens ein Jahr und höchstens drei Jahre. Sie verlängern sich in Teilzeitform entsprechend.
Die Bildungsgänge schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Eine staatliche Anerkennung erfolgt gemäß den für den jeweiligen Beruf einschlägigen Rechtsvorschriften.

Kontakt:

Landeshauptstadt Potsdam 
Bereich Bau und Betrieb Kita / Schule
Hegelallee 6-10, Haus 10
14467 Potsdam

Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 45
14770 Brandenburg an der Havel