Weniger Müll mit der neuen Verpackungssteuer

Die Verpackungssteuer richtet sich an Unternehmen, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen für den sofortigen Verzehr verkaufen. 

Dazu zählen zum Beispiel Restaurants, Imbisse, Fast-Food-Betriebe und Cafés mit To-Go-Angebot. 

Die Steuer beträgt:

  • 0,50 Euro pro Einwegdose, Einwegflasche, Einwegbecher oder sonstige Einweggetränkeverpackung
  • 0,50 Euro pro Einweggeschirrteil oder sonstiger Einweg-Lebensmittelverpackung
  • 0,20 Euro pro Einwegbesteck oder Besteck-Set

Die Einführung der Verpackungssteuer wurde am 1. Juli 2026 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 

Mehrweg lohnt sich

Mit der Verpackungssteuer werden Mehrwegsysteme vor Ort gefördert: Betriebe, die auf wiederverwendbares Geschirr und Besteck setzen, zahlen keine Steuer. 

Bereits seit Januar 2023 sind Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Imbissbetriebe etc. verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten. 

Die Pflicht gilt für Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten oder einer Verkaufsfläche von mehr als 80 Quadratmetern.

Fragen Sie bei Ihrer Bestellung nach Mehrweg und helfen Sie mit, Verpackungsabfälle zu vermeiden.

Mehr Infos zur Mehrwegpflicht finden sie hier.

 

Fragen und Antworten zu Mehrweg und Verpackungssteuer

Warum gibt es die Verpackungssteuer?

Die Verpackungssteuer soll dabei helfen, Müll durch Einwegverpackungen zu verringern und Mehrweg attraktiver zu machen. Die Einführung der Verpackungssteuer geht auf einen Antrag der Stadtverordneten vom 15. November 2024 zur Verbesserung der Sauberkeit zurück und war bereits Bestandteil des freiwilligen Konsolidierungsprogramms zum Haushalt 2025. Mit der Einführung der Verpackungssteuer und der Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung verfolgt die Landeshauptstadt Potsdam den bereits eingeschlagenen Kurs weiter, ökologische Lenkungsinstrumente mit Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit zu verbinden. 

Einwegbecher, Essensboxen oder Einwegbesteck landen häufig im öffentlichen Raum oder in städtischen Abfallbehältern. Weniger Müll senkt sowohl Umweltbelastungen als auch die Kosten für Entleerung, Reinigung und Entsorgung. Die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung öffentlicher Abfallbehälter kosten  jährlich rund 950.000 Euro.

Welche Verpackungen sind steuerpflichtig?

Steuerpflichtig sind nicht wiederverwendbare Verpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck, wenn darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen verkauft werden. Das verwendete Material spielt keine Rolle — ob Papier, Bambus, Kunststoff oder Aluminium.​

Typische Beispiele sind Coffee-to-go-Becher, Essensboxen, Einwegschalen oder Besteck bei Imbiss- und To-go-Angeboten. Die Satzung nennt ausdrücklich etwa warme Speisen und Getränke, Eis von der Eisdiele, Salat mit Soße und Besteck oder Getränke „to go“.​

Konkrete Praxishinweise haben wir für Sie übersichtlich aufbereitet. 

Was ist mit meinem Supermarkteinkauf?

Auch der klassische Lebensmitteleinkauf im Supermarkt mit fest verschlossenen oder industriell abgepackten Produkten wird nicht besteuert, weil diese Waren nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt sind.​ Er fällt nicht unter den Steuergegenstand.

Wird es ein einheitliches Mehrwegsystem in Potsdam geben?

Die Einführung eines einheitlichen Mehrwegsystems für alle Branchen ist nach Prüfung der Landeshauptstadt Potsdam nicht zielführend, da die Unternehmen unterschiedliche Bedarfe haben und bereits verschiedene Anbieter auf dem Markt existieren.

Sie haben Fragen zum Thema Mehrweg?

Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Berliner Str. 135, Haus H2, 14467 Potsdam

E-Mail: abfallberatung@rathaus.potsdam.de
Telefon: 0331/289 1796