Pressemitteilung Nr. 494 vom 08.09.2021 Landeshauptstadt legt Solarflächen-Analyse vor

Solarpark
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Solarpark (Foto: EnBW)

In einer Mitteilungsvorlage legt die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung zu ihrer nächsten Sitzung eine Analyse möglicher Flächen für Freiflächen-Solaranlagen vor.

Hintergrund ist der erklärte Klimanotstand der Landeshauptstadt und das städtische Klimaschutzkonzept „Masterplan 100% Klimaschutz“ von 2018. In diesem Konzept wurde unter anderem eine Zielvorgabe der Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen bis zum Jahr 2050 in Höhe von 300.000 MWh/Jahr formuliert. Davon sollen rund 140.000 MWh/Jahr durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen erzeugt werden, rund 160.000 MWh/Jahr durch Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden.

Der dafür nötige Flächenbedarf für Freiflächenanlagen beträgt nach aktueller Einschätzung – abhängig von der Leistungsfähigkeit der Anlagen - etwa 162 Hektar. Diese 162 Hektar entsprechen circa 3 Prozent der gesamten Landwirtschaftsfläche (circa 5.300 Hektar) Potsdams.

Bei der Prüfung wurden Flächen untersucht, die sich zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen eignen. Eine Untersuchung von Gebäuden, die sich für Solaranlagen auf Dächern oder an Fassaden eignen, war nicht Gegenstand der aktuellen Prüfung.

Es wurden zunächst Flächen innerhalb der Förderkulisse des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) betrachtet, die sich im Abstand von 200 Metern von Schienenstrecken oder Autobahnen erstreckt. Nach Ausschluss von Siedlungs- und Schutzgebieten und Beachtung der in 2021 veröffentlichten Handlungsempfehlungen des Brandenburger Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz ergibt sich eine mögliche Flächenkulisse. Da die Flächen innerhalb der EEG-Förderkulisse nicht ausreichen, werden Empfehlungen für weitere Ergänzungsflächen gemacht. Bei allen Flächen wird ein Abstand von mindestens 200 Metern bis zu den Ortslagen eingehalten.

Im Ergebnis wird ein Zielszenario mit insgesamt 162 Hektar für die weitere Konkretisierung an insgesamt vier Standorten empfohlen. Dieses Szenario enthält neben den bis zu 76 Hektar Solarfläche westlich von Satzkorn - für die bereits im August 2021 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst wurde - weitere Flächen nördlich von Kartzow, westlich des Friedrichsparks und südlich von Uetz.

Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt: „Die Analyse ist ein wichtiger Schritt zu mehr Klimaschutz und zur regionalen Energieerzeugung in Potsdam. Die 162 Hektar Landwirtschaftsfläche, die für die Erreichung der Ziele aus dem Masterplan Klimaschutz nötig sind, machen nur circa 3 Prozent der gesamten Landwirtschaftsfläche Potsdams aus und halten einen ausreichenden Abstand zu den Ortslagen ein. Auch wenn mit Solaranlagen natürlich eine Veränderung der Landschaft verbunden ist, halte ich unseren Vorschlag für eine gut verträgliche Lösung.“

Gleichzeitig mit der Vorlage der Analyse wurden auch die Flächeneigentümer informiert und ihr Interesse an der Entwicklung einer Solaranlage erfragt. Abhängig vom Interesse der Eigentümer kann dann die Konkretisierung erfolgen. In allen Fällen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. In diesen Verfahren werden dann zum Beispiel die konkreten Abstände zur Ortslagen und Denkmalen, nötige Ausgleichsmaßnahmen und Eingrünungen und Rückbauverpflichtungen nach der Nutzungszeit – in der Regel 30 Jahre – festgelegt.