Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 30.10.2006

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 27.09.2006 die Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • den Steuergegenstand
  • die Erhebungsformen der Steuer
  • Steuermaßstab und Steuersatz

Die Vergnügungssteuersatzung  trat rückwirkend zum 01.08.2006 in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 17/2006 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 30.11.2006 veröffentlicht.

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