Satzung der kommunalen Stiftung "Stiftung Altenhilfe Potsdam" der Landeshauptstadt Potsdam vom 03.12.2008

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 
03.12.2008 die Satzung der kommunalen Stiftung "Stiftung Altenhilfe Potsdam" der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • den Stiftungszweck
  • Berufung u. Aufgaben Kuratorium
  • Erledigung der Stiftungsgeschäfte
  • Stiftungsauflösung

Die o.g. Satzung  trat am 31. Dezember 2008 in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 26 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 30.12.2008 veröffentlicht.

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