Tierbetreuung in Potsdam

Hundespiel (© Pfötchenhotel Resort Berlin)
Hundespiel (© Pfötchenhotel Resort Berlin)
Hundespiel (© Pfötchenhotel Resort Berlin)

Was mache ich, wenn...

... ich ein Tier finde?

Das Auffinden von Fundtieren in der Landeshauptstadt Potsdam kann jeder Bürger unter folgenden Telefonnummern anzeigen:

  • (0331)  289 1642 - Einsatzzentrale Außendienst des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit (Mo bis Fr von 7 - 20 Uhr und Sa, So , Feiertage von 9:30 - 18 Uhr)
  • (0331)  37010 - Leitstelle Berufsfeuerwehr Potsdam (außerhalb der o.g. Zeiten des Außendienstes der Fachbereiches Ordnung und Sicherheit)

Was passiert mit dem Tier?

Die Fundtiere werden durch Mitarbeiter bzw. beauftragte Dritte der Landeshauptstadt Potsdam mit speziell ausgerüstetem Fahrzeug abgeholt und in das Tierheim Zossen, Straße der Jugend 156, gebracht.

... ich ein Tier vermisse und suche?

Durch den Fachbereich Ordnung und Sicherheit (Einsatzzentrale Außendienst) wird eine Datenbank zu Fundtieranzeigen und Suchmeldungen geführt. Wenn Sie Ihr Tier vermissen/suchen, wenden Sie sich an folgende Telefonnummer (0331) 289 1642 (Mo bis Fr von 7 - 20 Uhr und Sa, So , Feiertage von 9:30 - 18 Uhr).

Wer kümmert sich um verletzte oder tote Wildtiere in der Landeshauptstadt Potsdam?

Der zuständige Jagdausübungsberechtigte kümmert sind um kranke, verletze oder tote Wildtiere. Ein solches Tier können Sie unter folgenden Telefonnummern melden:

  • (0331) 289 1642 - Einsatzzentrale Außendienst des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit (Mo bis Fr von 7 - 20 Uhr und Sa, So , Feiertage von 9:30 - 18 Uhr)
  • (0331)  37010 - Leitstelle Berufsfeuerwehr Potsdam (außerhalb der o.g. Zeiten des Außendienstes der Fachbereiches Ordnung und Sicherheit).

Wer kümmert sich um tote Tiere in der Landeshauptstadt Potsdam?

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Pflicht zur Entsorgung von toten Tieren bzw. Tierkadavern nur im öffentlichen Raum. Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte von privaten, vermieteten, verpachteten oder sonst nicht der Entscheidung der Landeshauptstadt Potsdam unterliegenden Flächen müssen in eigener Verantwortung die Aufnahme und Entsorgung von toten Tieren bzw. Tierkadavern veranlassen. Die Bergung der toten Tiere übernimmt der durch die Landeshauptstadt Potsdam beauftragte Dritte. Ein solches Tier können Sie unter folgenden Telefonnummern melden:

  • (0331) 289 1642 - Einsatzzentrale Außendienst des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit (Mo bis Fr von 7 - 20 Uhr und Sa, So , Feiertage von 9:30 - 18 Uhr)
  • 0331/ 37010 - Leitstelle Berufsfeuerwehr Potsdam (außerhalb der o.g. Zeiten des Außendienstes der Fachbereiches Ordnung und Sicherheit).

... mein Haustier gestorben ist? Wo kann ich es hinbringen oder darf ich es im Garten vergraben?

Ein totes Heimtier/ Nutztier ist unverzüglich durch die Firma SARIA (Tierkörperbeseitigungsanstalt, Tel: 03561/ 68 460) abholen zu lassen und in einer zugelassenen Verbrennungsanlage zu verbrennen. Tote Heimtiere können im Einzelfall auf dem eigenen Grundstück, jedoch nicht in Trinkwasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind.Weiterhin besteht die Möglichkeit Heimtiere auf genehmigten Tierfriedhöfen zu begraben oder aber auch die gebührenpflichtige Entsorgung über die Tierarztpraxen.

... ich mein Tier nicht mehr versorgen kann?

Wenn Sie ein Tier nicht mehr versorgen können, müssen sie sich um eine angemessene und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres kümmern. In der Liste „Tierheime/ Tierschutzvereine in und um Potsdam“ finden Sie hilfreiche Adressen zu Vermittlung Ihres Tieres.Es ist verboten ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzten oder es zurückzulassen um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.

... der Besitzer/ Halter des Tieres verstorben ist und das Tier nicht versorgt wird?

Ist der Halter/ Besitzer eines Tieres verstorben, besteht durch die Erben die Pflicht zur Versorgung des Tieres. Sollte die Person keine Erben haben oder aber das Erbe ausgeschlagen werden, so kann die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Einsatzzentrale Außendienst Tel.: 0331/ 289 1642 (Mo bis Fr von 07:00 Uhr -20:00 Uhr und Sa, So , Feiertage von 09:30 Uhr - 18:00 Uhr) die anderweitige Unterbringung des Tieres veranlassen.

... der Besitzer/ Halter des Tieres ins Krankenhaus gekommen ist und das Tier nicht versorgt wird?

Ist der Halter/ Besitzer eines Tieres ins Krankenhaus gekommen, sollte zunächst versucht werden, das Tier durch Verwandte und/ oder Bekannte unterzubringen bzw. zu versorgen. Sollte dies nicht gelingen, kann das Tier durch das Veterinäramt Landeshauptstadt Potsdam auf Kosten des Tierhalters in Verwahrung genommen werden. Ein solches Tier können Sie unter folgenden Telefonnummern melden:

  • 0331/ 289 1817 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt (Mo bis Fr von 09:00 Uhr -12:00 Uhr; Di von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Mo und Mi von 13:00 - 15:00 Uhr und Do von 13:00 - 16:00 Uhr).
  • 0331/ 289 1642 - Einsatzzentrale Außendienst des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit (Mo bis Fr von 07:00 Uhr -20:00 Uhr und Sa, So , Feiertage von 09:30 Uhr - 18:00 Uhr)
  • 0331/ 37010 - Leitstelle Berufsfeuerwehr Potsdam (außerhalb der o.g. Zeiten des Außendienstes der Fachbereiches Ordnung und Sicherheit).

... ich denke, dass ein Tier nicht artgerecht gehalten bzw. nicht richtig versorgt wird?

Eine Tierhaltung, die nicht artgerecht ist oder aber ein Tier nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben versorgt/ untergebracht wird, kann dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Potsdam unter 0331/ 289 1817 oder aber auf dem Postweg an Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Hegelallee 6-10, Haus 2, 14469 Potsdam oder per E-Mail veterinaerwesen@rathaus.potsdam.de angezeigt werden. Für die Bearbeitung der Fälle werden folgende Angaben benötigt:

  • Name, Vorname des Tierhalters,
  • Anschrift des Tierhalters,
  • ggf. Standort der Tier, wenn Abweichend von Wohnanschrift,
  • Tierart, Anzahl und ggf. Rasse/ besondere Kennzeichen
  • Mängel der Tierhaltung/ Grund der Anzeige und
  • Ernährungs-/ Pflege-/ Gesundheitszustand des Tieres.