Die neuen Abfallgebühren der Landeshauptstadt Potsdam liegen im Entwurf vor. Nun haben viele Grundstückseigentümer in Potsdam erneut Post der Stadt erhalten. Gänzlich neu ist ab Januar die Biotonne im gesamten Stadtgebiet. Grundlage dieser Neuregelung ist die bundesgesetzliche Vorgabe im Kreislaufwirtschaftsgesetz, die eine Getrenntsammlung von Bioabfällen aus Haushalten fordert.
Mit dem neuen Sammelsystem werden sich auch die Gebühren ändern. Zukünftig werden je Grundstück eine Grundgebühr je Person bzw. Einwohnergleichwert, die Leistungsgebühr Restabfall, die Leistungsgebühr Bioabfall sowie eine Servicegebühr Vollservice (sofern gewünscht und beantragt) erhoben. Die Grundgebühr für Privathaushalte steigt leicht von 20,09 Euro auf 20,64 Euro pro Jahr. Die Leistungsgebühr Restabfall steigt um 30 Prozent an, die Leistungsgebühr Bioabfall wird erstmals erhoben. Die Gebührensteigerungen sind unter anderem auf Kostensteigerungen beim Drittbeauftragten Stadtentsorgung Potsdam GmbH (neue Leistungspreise unter Berücksichtigung von Kostensteigerungen bei Lohntarifen, Versicherungen, Kraft- und Schmierstoffen, Verbrauchsmaterialien etc.), zusätzliche Kosten für die Bioabfallsammlung und Neubau eines zentralen Wertstoffhofes zurückzuführen.
Durch die Entsorgung der biogenen Abfälle über die Biotonne kann das Restabfallaufkommen reduziert werden. Wer künftig seine Garten- und Küchenabfälle nicht mehr in die schwarze, sondern in der neuen Biotonne entsorgt, hat weniger Restmüll. „Dadurch muss die schwarze Restabfalltonne seltener geleert werden und die Kostensteigerung fällt geringer aus“, so Marina Kluge, Fachbereichsleiterin Ordnung und Sicherheit.
Die neuen Gebühren in Beispielrechnung für einen Zwei-Personen-Haushalt: Die wöchentliche Leerung einer 80-Liter-Restabfalltonne kostet in diesem Jahr 124,13 Euro. Ab kommendem Jahr würden die wöchentliche Leerung einer 60-Liter-Bioabfalltonne und die vierwöchentliche Leerung einer 60-Liter-Restabfalltonne 139,16 Euro kosten. Das entspricht einer Steigerung um zwölf Prozent. Im neuen Vollservice, also abholen der Tonne vom Grundstück (bis 15 Meter von der Straße), kostet es 361,51 Euro pro Jahr.
Eine Beispielrechnung für Wohnanlagen mit 100 Personen: Heute werden bei Leerung zwei Mal in der Woche der 1100-Liter-Restabfalltonne 6647,38 Euro fällig. Ab 2016 sind es bei Leerung der Tonne einmal in der Woche und zusätzlich der Leerung eines 660-Liter-Bioabfallbehälters 6763,34 Euro – eine Steigerung um 1,74 Prozent. Im Vollservice würde die Leistung 8364,26 Euro kosten.
Für die Bioabfallentsorgung werden Behälter in den Größen 60 l, 120 l, 240 l und 660 l angeboten, wobei auch eine gemeinsame Nutzung durch benachbarte Grundstücke möglich ist. Die Entleerung der Behälter erfolgt wöchentlich und die Behälter werden zweimal im Jahr gewaschen. Unter Berücksichtigung der ländlichen Strukturen im Stadtgebiet spielt die Eigenkompostierung eine wichtige Rolle. Eigenkompostierer können sich daher vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne befreien lassen.
Im Restabfall sind entsprechend der letzten Hausmüllanalyse aus dem Jahr 2011/2012 zwischen 40 bis 50 Prozent organische Abfälle enthalten, die über die Biotonne getrennt erfasst werden können. „Eine Verwertung von Bioabfällen stellt einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und dem Schutz der Umwelt dar“, sagt Marina Kluge. Aus getrennt erfassten Bioabfällen oder aus Gärresten hergestellte Komposte bieten eine sehr gute Möglichkeit den Humusgehalt der Böden zu verbessern und die biologische Aktivität der Böden zu fördern.
Das Jahr 2016 wird allen Beteiligten nochmals weitere Erfahrungen in Bezug auf die nun flächendeckende Einführung der Biotonne bringen. So wird im Rahmen der Entsorgung 2016 analysiert, ob die Tourenplanung und die Entleerungszyklen optimiert werden können und ob die Eigenkompostierung satzungsgemäß umgesetzt wird. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen wird es bei den Nutzern sicherlich zu einem umfangreichen Anpassungsbedarf bei den Abfallbehältergrößen kommen. Hier können die gewünschten Änderungen 2016 gebührenfrei beantragt werden.
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