Corona: Unterstützung für gemeinnützige Potsdamer Sportorganisationen

Informationen und Hilfsangebote
Sportschuhe
© Pixabay
Sportschuhe (© Pixabay)

Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch in der Landeshauptstadt Potsdam zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Sportvereine der Stadt.
 
Zur Minderung dieser Auswirkungen hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam ein kommunales Soforthilfeprogramm für die Themen Kultur und Sport, das als Ergänzung zu den vorrangig zu beantragenden Unterstützungsleistungen des Bundes und des Landes angelegt ist, aufgelegt. Weitergehende Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen Überblick geben, wo Sie Informationen finden und welche Unterstützungsangebote es aktuell gibt. Die Informationen werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Stand: 16. Juni 2021

Für Ihre ersten Fragen

Ihre Anfragen bitten wir Sie an den Bereich Familie, Freizeit und Sport der Landeshauptstadt Potsdam zu senden (BereichSport@rathaus.potsdam.de). Telefonisch beraten Sie unsere Mitarbeiter/in unter 0331 289/-1876, -1843 oder -1840 gern. Für Fragen rund um den allgemeinen Umgang mit dem Coronavirus hat die Landeshauptstadt Potsdam eine Hotline eingerichtet. Potsdamerinnen und Potsdamer können sich mit ihren allgemeinen Fragen telefonisch an die 0331 289-1040 wenden.

Finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Potsdamer Sportvereine in der Corona-Krise

Corona-Hilfe der Landeshauptstadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt in Existenznöte geratene Sportvereine durch einen eingerichteten Nothilfefonds.
Informationen/ Anfragen: BereichSport@rathaus.potsdam.de oder hier

Corona-Hilfe LSB Brandenburg
Sportvereine des Landes Brandenburg, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten und in ihrer Existenz bedroht sind, können hier Überbrückungshilfe beantragen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen der Corona-Eindämmungsstrategie hat die Landesregierung ihre Fördermaßnahmen für in Not geratene Sportvereine verlängert. Dabei wird die bisherige Corona-Soforthilfe, die offiziell am 31. Juli endete, von der neuen Corona-Überbrückungshilfe des Landes abgelöst. Inzwischen können Vereine im Rahmen dieser Richtlinie neue Anträge einreichen, um damit Finanzierungslücken zu schließen, „die sich aus den laufenden Kosten/Verpflichtungen für den Betrieb des Trägers nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z.B. Zuwendungen, sonstige Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld)“ ergeben, wie es in der Richtlinie heißt.
Die Überbrückungshilfe kann bis zum 06. Dezember 2020 beim Landessportbund unter coronahilfe@lsb-brandenburg.de beantragt werden.

Informationen finden Sie hier
Anfragen: coronahilfe@lsb-brandenburg.de

Kurzarbeitergeld
Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn.
Informationen gibt es hier / Anträge erhält man hier

Verdienstausfallentschädigung
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einem Tätigkeitsverbot (§§ 31 und 42 IfSG) oder einer Absonderung (§ 30 IfSG) unterliegt oder unterworfen wird bzw. wurde und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann Entschädigung nach den Regelungen der §§ 56 ff. IfSG beantragen.
Informationen und den Antrag finden Sie hier

Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg hat das Verfahren zur Beantragung einer Steuerstundung vereinfacht und die Möglichkeit der Erstattung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen 2020 eröffnet.
Informationen/ Antrag: hier

AOK Nordost
Bei finanziellen Notlagen ermöglicht die AOK Nordost eine Beitragsstundung für die Sozialversicherungsbeiträge.
Informationen: Servicetelefon 0800 2650800 oder www.aok.de/nordost/mail

Banken bieten Unternehmen Hilfe bei laufenden Krediten an, ggf. temporäre Aussetzung.

Einige Vermieter gewähren auf formlosen Antrag in begründeten Notfällen eine temporäre Aussetzung oder Stundung der Miete.

Wirtschaftsförderung Land Brandenburg
Unternehmen, die in betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und staatliche Hilfe beantragen müssen, können sich auch an die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) wenden. Telefonisch steht die zentral eingerichtete Anlaufstelle von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter 0331/730 61-222 zur Verfügung.
Informationen finden Sie hier

Weitergehende Informationen

Weitere Fragen zur Gesundheit

Für gesundheitsbezogene Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nutzen Unternehmen bitte Informationen des Brandenburger Gesundheitsministeriums oder des Bundes (z. B. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) oder wenden sich an das örtliche Gesundheitsamt.