Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über mögliche Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen zur Erfüllung besonderer Einkaufsbedürfnisse insbesondere von Touristen vom 10.04.2007

Vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als Kreisordnungsbehörde wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam vom 04.04.2007 die Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über mögliche Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen zur Erfüllung besonderer einkaufsbedürfnisse insbesondere von Touristen  erlassen. Sie regelt u.a.:

  • Geltungsbereich
  • Öffnungszeiten

Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 5/2007 der Landeshauptstadt Potsdam vom 30. März 2006 veröffentlicht.

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