Vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als Kreisordnungsbehörde wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam vom 04.04.2007 die Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über mögliche Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen zur Erfüllung besonderer einkaufsbedürfnisse insbesondere von Touristen erlassen. Sie regelt u.a.:
- Geltungsbereich
- Öffnungszeiten
Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 5/2007 der Landeshauptstadt Potsdam vom 30. März 2006 veröffentlicht.
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- Ordnungsbehördl. Verordnung