Mobilfunk

    Allgemeine Informationen

    "Elektrosmog"

    Zwei Seiten der Medaille - modernes Leben und mögliche Gesundheitsgefahren?

    "Weg mit den Mobilfunk-Sendeanlagen in meiner Umgebung!" Das fordern erzürnte Menschen auch in Potsdam und jeder benutzt dabei ein Handy, Tablet und andere Technik.

    Unter dem Begriff Elektrosmog versteht man elektrische, magnetische und elektro-magnetische Felder und er schließt niederfrequente thermische Wärmestrahlung ebenso, wie höherfrequente ionisierende Strahlung, also etwa Röntgenstrahlen, aber auch Licht mit ein.

    EMF-Datenbank - Standortkarte Mobilfunk
    Die Bundesnetzagentur hat die Standorte aller Mobilfunk- und sonstigen Sendeanlagen, sowie vorhandene Messergebnisse in der Bundesrepublik in einer interaktiven Internetkarte bereitgestellt.

    Breitband-Monitor der Bundesnetzagentur
    Hier werden die Breitbandmessung zu Internetzugängen, eine Funkloch-Karte, ein Mobilfunk-Monitoring über tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung, einen Infrastrukturatlas als Planungs- und Informationstool, sowie Jahres- und Tätigkeitsberichte zur Marktbeobachtung zur Verfügung gestellt: www.breitband-monitor.de

    Hier finden Sie die bundesweit aggregierten Ergebnisse der Netzverfügbarkeits-/Funklocherfassung als Kartenansicht.

    Kostenlose Wlan Nutzung durch Projekt Public Wifi
    Auf einer Karte sind hier die Standorte in Potsdam verzeichnet. Weitergehende Informationen zu dem Projekt Public Wifi erhalten Sie hier.

    Dialoginitiative BMVI „Deutschland spricht über 5G“
        • Hier geht es zu Informationen zum Thema 5G und Mobilfunkausbau – Klärung von Fragen, Sorgen und Kritik.
        • Speziell zur Technikfolgeabschätzung von 5G

    Angebot kostenloser Online-Sprechstunden des EMF-Kompetenzzentrums

    Forschung zu Umwelteffekten elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf Flora und Fauna

    Forschung zu Umwelteffekten elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf Insekten

    Empfohlene Vorsorgemaßnahmen bei der Handynutzung – SAR-Wert

    Mobilfunkvereinbarungen 2020 zwischen Mobilfunkunternehmen und Bundesregierung sowie Kommunalen Spitzenverbänden zur Abstimmung von Standorten und Ausbau in Kommunen
    Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze

    Fortschreibung der Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung aus dem Jahr 2001 mit dem Schwerpunkt „Kleinzellen“

    Hier geht es zur Dienstleistung Mobilfunk

    Was ist unter elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern zu verstehen?

    Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder kommen natürlicherweise in unserer Umwelt vor. Beispiele sind von Gewittern ausgehende elektrische Felder, das statische Magnetfeld der Erde oder die Strahlen der Sonne. Felder aus künstlichen Quellen sind z.B. von Hochspannungsleitungen und Sendetürmen.

    Elektrische Felder bilden sich als unvermeidliche physikalische Erscheinung um jede unter Spannung stehende Stromleitung aus. Magnetische Felder entstehen, wenn eine Leitung von elektrischem Strom durchflossen wird. Es können dabei statische Gleichfelder, niederfrequente oder hochfrequente Wechselfelder entstehen.

    Gleichfelder werden durch Gleichstrom, z. B. einer Batterie, erzeugt. Wechselfelder werden durch Wechselstrom erzeugt, bei dem sich in zeitlich regelmäßigen Abständen sowohl Spannung als auch Strom ändern. Man bezeichnet die Anzahl der Änderungen je Sekunde als Frequenz, deren Einheit Hertz (Hz) ist. Gleichfelder haben also 0 Hz, Dagegen Wechselfelder bis zu 30 kHz (30.000 Hz) als niederfrequente Felder und Wechselfelder bis zu 300 GHz (300 Milliarden Hz) als hochfrequente Felder bezeichnet werden. In unserem Elektrizitätsnetz z.B. im Haus, hat der Wechselstrom 50 Hz, er ist niederfrequent.

    Bei Gleichstrom und niederfrequentem Wechselstrom sind das magnetische und elektrische Feld an die erzeugende Anlage oder Leitung gebunden. Sie treten nur in der unmittelbaren Nähe von Geräten und Leitungen auf und nehmen mit der Entfernung sehr schnell ab.

    Im Hochfrequenzbereich entstehen elektromagnetische Felder, die nicht mehr "leitungsgeführt" sind, sondern abgestrahlt werden. Alle Funkanwendungen wie Rundfunk, Fernsehen, Mobilfunk und Schnurlos-Telefone, aber auch der Mikrowellenherd in der Küche gehören in den Hochfrequenzbereich. Ohne die Abstrahlung von elektromagnetischen Feldern sind die modernen Kommunikationstechniken nicht möglich.

    Auf dem Dach des Nachbarhauses wurde über Nacht eine Antennenanlage errichtet. Dürfen die das einfach so?

    Nein! Für jede Antenne mit einer Sendeleistung von mehr als 10 Watt - das sind praktisch alle Mobilfunkanlagen - muss vor der Inbetriebnahme in einem Genehmigungsverfahren den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen werden, dass sie die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) einhält:

    • Ohne Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur darf eine Sendeantenne nicht in Betrieb genommen werden. In der Standortbescheinigung wird auch der Sicherheitsabstand der Antennenanlage angegeben.
    • Im Land Brandenburg muss außerdem für jeden Antennenmast mit einer Höhe von mehr als 10 Metern eine Baugenehmigung beantragt werden. Im Baugenehmigungsverfahren werden sowohl die bau- und planungsrechtlichen Anforderungen der Stadt Potsdam wie auch die Belange des Immissions- und Naturschutzes geprüft.
    • Zusätzlich steht Potsdam gemäß der Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände in einem regelmäßigen Abstimmungsverfahren mit den Mobilfunkbetreibern und sind um eine einvernehmliche Standortauswahl bemüht. Dadurch sind die zuständigen Behörden über die aktuellen Planungen und Bauvorhaben der Mobilfunk-Netzbetreiber informiert.
    • Die bevorstehende Inbetriebnahme einer Anlage muss schließlich auch beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg angezeigt werden.

    Wie kommen die Grenzwerte zustande?

    Es gibt Grenzwerte für den Mobilfunk. Sie sind in Deutschland in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BimSchV) gesetzlich geregelt und beruhen auf Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP). Die ICNIRP ist ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Union offiziell anerkanntes Expertengremium. Es wertet regelmäßig alle vorliegenden relevanten, wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirkungsweise elektromagnetischer Felder auf den menschlichen Organismus aus.

    Die Grundlage für Grenzwerte sind so genannte biologische Wirkungsschwellen. Diese bezeichnen eine messbare Schwelle, unterhalb derer keine biologischen Wirkungen auftreten. Was bedeutet das nun bezogen auf den Mobilfunk? Hochfrequente elektromagnetische Felder, mit denen auch der Mobilfunk arbeitet, haben erwiesenermaßen eine thermische Wirkung auf biologisches Gewebe: Der menschliche Körper absorbiert die Energie, die die elektromagnetischen Felder transportieren, und wandelt sie in Wärme um. Schäden treten erst dann auf, wenn die Stärke des Feldes eine bestimmte Höhe überschreitet.

    Dementsprechend wurde die Schwelle, bis zu der gesundheitliche Auswirkungen durch Wärmewirkungen ausgeschlossen werden können, bei einem SAR-Wert von 4 Watt/kg festgelegt. Der SAR-Wert steht für die spezifischen Absorbtionsrate (SAR). Man bezeichnet damit das Maß für die im Gewebe absorbierte Energie. Unter Berücksichtigung besonders empfindlicher Gruppen wurde ein Sicherheitsfaktor von 50 für die Exposition der Bevölkerung eingeführt, was einer Ganzkörper-SAR von 0,08 Watt/kg entspricht. Dieser Wert wird als sog. "Ganzkörper-Basisgrenzwert" bezeichnet. Die Einhaltung dieses "Ganzkörper-Basisgrenzwertes", stellt sicher, dass gesundheitliche Risiken auch für empfindliche Menschen und Kinder ausgeschlossen sind. Für beruflich exponierte Personen, die den Feldern nicht ununterbrochen ausgesetzt sind, wird der zulässige Grenzwerte mit einem Schutzfaktor von 10 versehen, beträgt also 0,4 Watt/kg. Es hat sich darüber hinaus als sinnvoll erwiesen, für Teilbereiche des Körpers zusätzlich einen "Teilkörper-Basisgrenzwert" festzulegen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass einzelne Körperteile (beim Telefonieren mit dem Handy die Kopfregion) den elektromagnetischen Feldern zwar stärker ausgesetzt sein können, die Wärme dafür aber auch leichter abgeführt werden kann. Für die Teilkörperexposition ist deshalb eine höhere SAR noch ohne gesundheitliche Auswirkungen möglich. Der Teilkörper-Basisgrenzwert für Mobiltelefone liegt daher bei einer SAR von 2 Watt/kg.

    Aus der Tatsache, dass sich die Grenzwertempfehlungen auf die Kenntnis der thermischen Wirkungen ableiten, darf nicht der Schluss gezogen werden, dass beispielsweise athermische Effekte nicht geprüft wurden. Die thermischen Wirkungen wurden von den Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der International Radiation Protection Association (IRPA) und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) jedoch als gesichert gewertet. Ihre gesundheitlich relevanten Wirkungen sind eindeutig nachgewiesen. Nach den wissenschaftlichen Kriterien dieser Expertenkommissionen ergeben die bisher vorliegenden Studien zu athermischen Effekten keinen Anlass zur Änderung der Personenschutzgrenzwerte.

    Zum selben Schluss kommt auch die in Deutschland für Fragen zum Strahlenschutz zuständige Strahlenschutzkommission (SSK). In ihrer Funktion als Beratungsgremium für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die SSK im September 2001 auf Wunsch des Bundesumweltministeriums den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder überprüft. Die Bewertung der Forschungsarbeiten ergab: Es liegen keine Nachweise vor, die das Schutzkonzept der ICNIRP und damit die aktuellen Grenzwerte infrage stellen. Eine zum Abschluss des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) 2008 veröffentlichte Stellungnahme der SSK bestätigt diese Einschätzung erneut: Demnach zeigen die Ergebnisse des DMF keine Hinweise auf bisher noch nicht bedachte gesundheitliche Auswirkungen durch die Mobilfunkexposition. In Übereinstimmung mit anderen internationalen Gremien (WHO, ICNIRP) kann festgestellt werden, dass die den bestehenden Grenzwerten zugrunde liegenden Kriterien aus wissenschaftlicher Sicht einen zuverlässigen Schutz der Bevölkerung gewährleisten.

    Auch das von der Europäischen Union beauftragte Forschungsgremium SCENIHR (Wissenschaftlicher Ausschuss für neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken) sieht nach einer Prüfung der aktuellen Studienlandschaft die geltenden Grenzwertregelungen im Mobilfunk als sicher an. In der 2009 veröffentlichten Stellungnahme sehen die Experten keine Hinweise für eine in der öffentlichen Diskussion verschiedentlich geforderte Senkung der Grenzwerte. Solche Forderungen seien wissenschaftlich nicht haltbar. Damit bestätigte die SCENIHR erneut ihre Einschätzung vom Mai 2007. In einem Gutachten waren die geltenden Grenzwerte, wie sie die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) bereits 1998 empfohlen hat, als ausreichend und wirksam im Sinne des Gesundheitsschutzes bewertet worden. Die jetzige Sichtung von weiteren 200 Mobilfunkstudien, die seit 2007 veröffentlicht wurden, legt nach Ansicht des Expertengremiums keine Gesundheitsgefährdung nahe.

    Neben diesen wissenschaftlichen Expertengremien gibt es aber auch Institutionen, welche die wissenschaftlich begründeten Beurteilungen der nationalen und internationalen Expertengremien nicht teilen. So fordern insbesondere der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie Baubiologen Grenzwerte, die deutlich unter den ICNIRP-Empfehlungen liegen.

    Sind Kinder durch Mobilfunk gefährdet?

    Was ist, wenn eine Schulstunde überraschend ausfällt? Oder wenn am Morgen der Bus nicht kommt? In solchen Situationen ist es beruhigend, wenn ein Kind mit dem Handy zuhause anrufen kann. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid. Etwa 90 Prozent der Eltern, deren Kinder ein Mobiltelefon besitzen, wollen demnach jederzeit für ihr Kind erreichbar sein. Und zwar mit gutem Grund: Mehr als 60 Prozent der befragten Väter und Mütter sind von ihrem Kind schon mal in einer Notfallsituation angerufen worden. Ein Handy ist deshalb in vielen Schulranzen zu finden.

    Trotzdem sind einige Eltern besorgt und stellen sich die Frage, ob Handynutzung gesundheitliche Beeinträchtigungen für ihre Kinder mit sich bringen kann. Häufig sind sie durch beunruhigende Meldungen über elektromagnetische Felder verunsichert. Bisher liegt kein wissenschaftlicher Nachweis für eine gesundheitliche Gefährdung junger Menschen durch Mobilfunkfelder vor. Bereits 2006 stellte die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) klar: Auf Basis der vorliegenden wissenschaftlichen Studienergebnisse sind Kinder und Jugendliche durch die Hochfrequenzfelder von Mobiltelefonen nicht gefährdet. Allerdings sei die Datenlage für eine abschließende Bewertung noch zu gering. Daher hat das Bundesumweltministerium (BMU) im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) weitere Studien zum Einfluss elektromagnetischer Felder auf Kinder und Jugendliche veranlasst. Sie sollten u.a. mit modernsten Methoden der Expositionsmessung detaillierte Erkenntnisse über den Einfluss elektromagnetischer Felder auf Kinder und Jugendliche liefern. Auch die vorliegenden Ergebnisse des DMF lieferten keinen Hinweis auf eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen.

    Trotz allem sehen die Experten weiteren Forschungsbedarf. Sie wollen noch einmal der Frage nachgehen, ob Kinder sensibler als Erwachsene auf Mobilfunkfelder reagieren könnten. Hierfür sollen die bisher erhobenen Daten auf eine noch breitere Basis gestellt werden. Das BMU und die Mobilfunkbetreiber haben sich deshalb erneut verpflichtet, in den nächsten Jahren weitere Forschungsgelder zur Klärung solcher Fragen zur Verfügung zu stellen.

    Ein im August 2009 veröffentlichter Bericht der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) kommt zu dem Ergebnis: Die vorliegenden Studien konnten bei Kindern keine größere Empfindlichkeit als bei Erwachsenen feststellen. Allerdings sieht auch die ICNIRP noch weiteren Forschungsbedarf bevor sie eine abschließende Bewertung vorlegen kann. Derzeit laufen einige Untersuchungen wie die von der WHO gestartete Studie ‚Mobi-Kids', die weitere Klarheit bringen werden. Die internationale Studie MOBI-KIDS untersucht, ob die Handynutzung von Kindern ein Risiko für die Entstehung von Tumoren im Kopfbereich darstellen könnte. Insgesamt beteiligen sich 13 verschiedene Länder weltweit an der Untersuchung. Bis zum Vorliegen eindeutiger Studienergebnisse haben der Dachverband der deutschen Kinderärzte und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einige Empfehlungen zur Handynutzung ausgesprochen. Darin raten sie Kindern im Sinne der Vorsorge zu einem sparsamen Umgang mit der Technologie.

    Ist mein neues Schnurlos-Telefon gesundheitlich unbedenklich?

    Moderne schnurlose Telefone übertragen die Sprache aus dem normalen Telefonnetz per Funk zum Hörer. Sie bestehen aus einer Basisstation und einem oder mehreren Mobilteilen. Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard benutzen zur Informationsübertragung gepulste hochfrequente elektromagnetische Felder mit einer Frequenz von 1,9 Gigahertz. Sie arbeiten also etwa im gleichen Frequenzbereich wie Mobiltelefone des E-Netzes. Mit Sendeleistungen, die etwa zehn bis zwanzig mal niedriger sind als bei einem Mobiltelefon, kann man im Freien Reichweiten von 300 m und 50 m in Gebäuden überbrücken. Während das Mobilteil nur dann sendet, wenn telefoniert wird, gibt die Basisstation immer ein elektromagnetisches Signal ab. Die durch die Basisstation eines DECT-Telefons in einem Meter Abstand erzeugte Einstrahlung ist vergleichbar stark wie die durch weiter entfernten Mobilfunkanlagen in der Umgebung erzeugte.

    Gesundheitliche Risiken sind bei diesen niedrigen Einstrahlungen auch für empfindliche Personen nach dem heutigen Stand der Wissenschaft nicht zu befürchten. Um die persönliche Belastung mit Elektrosmog möglichst gering zu halten, empfehlen wir aber, die Basisstation nicht unmittelbar am Bett oder am bevorzugten Sitzplatz in der Wohnung aufzustellen, sondern an einer entfernteren Stelle, z.B. im Flur. Das Mobilteil können Sie problemlos dauernd mit sich herumtragen.

    Wie gefährlich sind Fernsehantennen und Satellitenschüsseln auf dem Dach oder dem Balkon?

    Satellitenschüsseln und Fernsehantennen fangen die von den Rundfunksendern ausgestrahlten elektromagnetischen Wellen auf und leiten sie zum Radio- oder Fernsehempfänger weiter, der daraus wieder Bild und Ton erzeugt. Die Wellen sind auch da, wenn an einem Ort keine Antenne oder Satellitenschüssel aufgestellt ist. Die Empfangsantennen erzeugen selbst keinen "Elektrosmog".

    Was ist die Standortdatenbank der Bundesnetzagentur?

    Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, die frühere Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), ist für alle Fragen zuständig, die aus der Liberalisierung und Regulierung der Märkte erwachsen, die die Behörde im Namen führt.

    Seit Juli 1992, parallel zum Start der D-Netze, unterzieht die Bundesnetzagentur alle genehmigungspflichtigen Funkanlagen einem Genehmigungsverfahren. Damit war Deutschland in Europa Vorreiter in Sachen Personenschutz. Heute ist die seit 2002 gültige „Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) die Grundlage für das bundesweit einheitliche Verfahren. Die BEMFV legt fest, dass in Deutschland sämtliche ortsfeste Funkanlagen, die eine äquivalente isotrope Strahlungsleistung von mindestens 10 Watt aufweisen, vor der Inbetriebnahme auf Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte überprüft werden. Nach einem positiven Ergebnis der Prüfung stellt die Bundesnetzagentur eine Standortbescheinigung aus. Dann erst darf die Anlage den Sendebetrieb aufnehmen.

    Um der Bevölkerung sowie den Behörden einen Überblick über sämtliche Funkanlagen zu gewähren, betreibt die Bundesnetzagentur eine Online-Standortdatenbank. Sie enthält die Standorte und Sicherheitsabstände aller Anlagen, für die Standortbescheinigungen vorliegen und die tatsächlich in Betrieb sind.

    • Standortdatenbank: EMF-Monitoring/EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur
      Online-Recherche von Messreihen und ortsfesten Funkanlagen

    Kann die Behörde bei mir Messungen durchführen?

    Die Behörden in Potsdam führen selbst keine Messungen elektromagnetischer Felder durch.

    Bei Hochfrequenzanlagen sind aussagekräftige Messungen sehr aufwändig und teuer. Die von der Bundesnetzagentur durchgeführten bundesweiten Messkampagne sowie auf Anforderung der Länder realisiete Messungen an Schwerpunktbereichen in ummittelbarer Umgebung von Mobilfunksendeanlagen haben gezeigt, dass die gemessenen Werte der Immissionen durch Hochfrequenzanlagen gering sind und die derzeit gültigen gesetzlichen Grenzwerte um mehr als das 600fache unterschritten. Daher ist es nicht sinnvoll, aufwändige Hochfrequenzmessungen privat zu beauftragen.

    Die Messung von Niederfrequenzfeldern ist einfacher möglich. Dies kann im Einzelfall auch für Privatpersonen sinnvoll sein, wenn z.B. ein Haus oder Grundstück in der Nähe einer Hochspannungsfreileitung gekauft werden soll.

    Wir wollen ein Haus am Stadtrand kaufen, aber da geht eine Hochspannungsleitung über das Grundstück. Wer kann uns sagen, ob das gefährlich ist?

    Hochspannungsfreileitungen und Transformatoranlagen müssen die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder einhalten. Bei Einhaltung dieser Werte ist sichergestellt, dass keine akuten gesundheitsschädigenden Effekte auftreten. In der Praxis halten alle diese Anlagen die Grenzwerte ein. Dennoch können auch bei Feldstärken unterhalb der Grenzwerte in Einzelfällen unangenehme Empfindungen auftreten und das Wohlbefinden stören. Auch können durch elektrische und magnetische Felder elektronische Körperhilfsmittel, z.B. Herzschrittmacher oder andere elektronische Implantate, beeinflusst werden. Betroffene sollten starke Felder unter Hochspannungsleitungen deshalb meiden.

    Neben den bekannten akuten Wirkungen starker elektrischer und magnetischer Felder wird in der Wissenschaft und in den Medien ein Einfluss lang andauernder schwacher magnetischer Felder auf die Gesundheit diskutiert. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat 2002 niederfrequente elektromagnetische Felder als "möglicherweise krebsauslösend" eingestuft. In einigen gesundheitsstatistischen Studien wurde ein schwacher Zusammenhang zwischen dauerhaften schwachen Magnetfeldeinwirkungen mit alltagstypischen Werten weit unterhalb der Grenzwerte und dem Auftreten kindlicher Leukämie gefunden. Ob es sich hierbei um eine Ursache-Wirkungsbeziehung handelt oder um einen rein statistischen Effekt, konnte bisher nicht aufgeklärt werden, obwohl weltweit ein großer Aufwand in die Klärung dieser Frage investiert wurde. Weder in Tierversuchen noch in Laborversuchen an Zellen fand man einen krebsauslösenden Effekt oder Hinweise auf einen biologischen Wirkungsmechanismus. Aus heutiger Sicht gibt es unterhalb der Grenzwerte auch keine wissenschaftlichen Hinweise auf sonstige gesundheitliche Auswirkungen.

    Der aktuelle Stand der Forschung liefert keine ausreichende Basis, um die empfohlenen Grenzwerte weiter abzusenken. Immissionsschutzrechtlich ist die Errichtung und Nutzung von Gebäuden bei oder unter Hochspannungsfreileitungen daher nicht zu beanstanden. Die offenen Fragen aus den wissenschaftlichen Untersuchungen geben jedoch Anlass, über Vorsorge nachzudenken. Aus diesem Grund werden in Potsdam seit einigen Jahren in neuen Bebauungsplänen im Nahbereich von Hochspannungsfreileitungen keine Nutzungen für Wohngebäude, bauliche Anlagen für Kinder und Jugendliche, Spiel- und Sportstätten, Krankenhäuser, Pflegeheime und Erholungsstätten mehr ausgewiesen.

    Der tatsächliche Einfluss einer Hochspannungsfreileitung auf einem Grundstück hängt sehr von den örtlichen Gegebenheiten ab und kann sehr gering sein. Falls Sie ein solches Gebäude oder Grundstück nutzen wollen, kann Ihnen eine Feldmessung Klarheit über die Immissionssituation verschaffen.