Ziel der Landeshauptstadt ist es seit dem Fall der Mauer 1989, der Öffentlichkeit am Groß Glienicker See einen freien Uferweg zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Beschlüsse aller politischen Gremien auf Grundlage des gültigen Bebauungsplanes wurden gefasst.
Die Stadtverordnetenversammlung hat das Vorgehen durch Enteignungsverfahren als letzten Schritt nach jahrelangen Verhandlungen mit den Grundstücksbesitzern am 2. November 2011 beschlossen. Die Landeshauptstadt beabsichtigt, zunächst 24 Anträge auf Enteignung zu stellen. Bei den 15 Uferflächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIma) ist geplant, die Grundstücke im Rahmen des Vorkaufsrechts zu erwerben. Leider ist es Potsdam nicht gelungen, die BIma davon zu überzeugen, dass die Landeshauptstadt die Grundstücke aufgrund des großen allgemeinen öffentlichen Interesses für einen freien Uferweg direkt, ohne zeitaufwendige Verfahren von der BIma erhält.