Pressemitteilung Nr. 777 vom 07.12.2011 Erste Anträge zur Enteignung von Uferwegen am Groß Glienicker See eingereicht

Die Landeshauptstadt Potsdam hat Ende November bei der Enteignungsbehörde des brandenburgischen Innenministeriums die ersten Enteignungsanträge am Groß Glienicker See gestellt. Das teilte Oberbürgermeister Jann Jakobs heute in der Stadtverordnetenversammlung Potsdam mit. Grundlage dieser und der weiteren Enteignungsanträge ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 8 "Seepromenade/Dorfstraße" im Ortsteil Groß Glienicke. Der Uferweg stimmt gemäß Bebauungsplan überwiegend nicht mit dem bestehenden sogenannten Kolonnenweg überein. Erreicht werden soll mit der Enteignung, dass für den Uferweg auf dem jeweiligen Grundstück eine Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen wird.

Ziel der Landeshauptstadt ist es seit dem Fall der Mauer 1989, der Öffentlichkeit am Groß Glienicker See einen freien Uferweg zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Beschlüsse aller politischen Gremien auf Grundlage des gültigen Bebauungsplanes wurden gefasst.

Die Stadtverordnetenversammlung hat das Vorgehen durch Enteignungsverfahren als letzten Schritt nach jahrelangen Verhandlungen mit den Grundstücksbesitzern am 2. November 2011 beschlossen. Die Landeshauptstadt beabsichtigt, zunächst 24 Anträge auf Enteignung zu stellen. Bei den 15 Uferflächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIma) ist geplant, die Grundstücke im Rahmen des Vorkaufsrechts zu erwerben. Leider ist es Potsdam nicht gelungen, die BIma davon zu überzeugen, dass die Landeshauptstadt die Grundstücke aufgrund des großen allgemeinen öffentlichen Interesses für einen freien Uferweg direkt, ohne zeitaufwendige Verfahren von der BIma erhält.