Pressemitteilung Nr. 151 vom 31.03.2005 Neue Naturdenkmalverordnung vorbereitet

Für das Jahr 2005 beabsichtigt die Stadt Potsdam, eine Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen (ND) in der Stadt Potsdam zu erlassen.

Durch die Naturdenkmalverordnung sollen 57 außergewöhnliche Einzelschöpfungen der Natur auf dem Gebiet der Stadt Potsdam unter einen besonderen Schutz gestellt werden,. Grundlage der Verordnung ist das Brandenburgische Naturschutzgesetz.

Gleichzeitig sollen drei alte Beschlüsse bzw. Verordnungen über Naturdenkmale aufgehoben werden, um
- die aus der DDR stammenden Naturdenkmalbeschlüsse den aktuellen naturschutzrechtlichen Bestimmungen anzupassen;
- der Erweiterung des Stadtgebietes durch die Gemeindegebietsreform 2003 Rechnung zu tragen;
- die Naturdenkmalobjekte auf die wirklich herausragenden Gehölze und Findlinge des Stadtgebietes zu beschränken;
- den Umgang mit den Naturdenkmalen zu deregulieren;
- die Aufwendungen der Stadt Potsdam auf die herausragenden Einzelschöpfungen der Natur zu konzentrieren.

Als wesentliche Grundlage für die Ermittlung der wichtigsten Einzelschöpfungen der Natur diente ein Gutachten, welches im Auftrage der Stadtverwaltung angefertigt wurde. Im Rahmen des Gutachtens wurden Hunderte von Objekten, die durch eine systematische Untersuchung Potsdams, sowie durch Hinweise u. a. aus der Bevölkerung und von Organisationen ermittelt wurden, untersucht. Die untersuchten Objekte schließen auch die 128 Naturdenkmale der zur Zeit geltenden Beschlüsse bzw. Verordnungen ein. Im Ergebnis einer kritischen Auslese wurden 54 Gehölze, bzw. Gehölzgruppen und 4 Findlinge für die Ausweisung als Naturdenkmal ausgewählt.

Im Amtsblatt der Stadt Potsdam vom 28. Oktober 2005 wurde die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes in der Stadtverwaltung angekündigt. Zusätzlich wurde mit Beginn der Auslegung eine entsprechende Mitteilung an die Presse herausgegeben. Auf diese Weise hatte jeder Bürger die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf in der Zeit vom 15. November bis 17. Dezember 2004 vorzubringen.

Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange und die Eigentümer der betreffenden Flurstücke angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert.

Im Januar/Februar fand die Abwägung der eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen statt und der Verordnungsentwurf wurde entsprechend überarbeitet. Infolge dessen reduzierte sich beispielsweise die Zahl der vorgeschlagenen Naturdenkmale um ein Objekt.

Am 16. Februar 2005 wurde der überarbeitete Verordnungsentwurf von der Beigeordneten-konferenz beraten und als Beschlussvorlage zur Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung am 06. April 2005 vorgeschlagen, die dann darüber befinden wird.