Pressemitteilung Nr. 81 vom 15.02.2005 Stadt fördert Sozialberatung für jüdische Zuwanderer über die ZWST

Gewährleistung einer fachlich qualifizierten Beratung

Durch die Stadt Potsdam wird im Rahmen des gesetzlichen Auftrages des SGB XII die soziale Beratung für jüdische Mitbürger finanziell gefördert. Das Angebot berücksichtigt die besondere Situation der jüdischen Zuwanderer in der Landeshauptstadt, insbesondere der älteren Menschen. Maßnahmen dagegen, die mit der Religionsausübung in den jüdischen Gemeinden im Zusammenhang stehen, unterliegen der Förderung durch das Land und sind durch einen Staatsvertrag festgeschrieben.

Die bisherige Förderung der Beratungsleistungen durch die Stadt erfolgte durch finanzielle Zuwendungen an die beiden jüdischen Gemeinden. Wiederholt hat sich in der Vergangenheit aber gezeigt, dass die qualifizierte fachliche Sozialberatung in Potsdam nicht im vollen Umfang durch diese Einzelförderung sichergestellt werden konnte. In Abstimmung mit der Ausländerbeauftragten wurde nach Lösungen gesucht, damit die Menschen, für die diese Angebote gedacht sind, eine gute fachliche Beratung erhalten. Ausschließliches Ziel war hier die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe der Sicherstellung der Sozialberatung.

Im Ergebnis der Überlegungen wurde beschlossen, die Förderung für die soziale Beratung über die ZWST (Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland) zu koordinieren. Zur Koordination und Vermittlung hat die Stadt die Moderation übernommen. Mit allen Beteiligten fanden mehrere Gespräche statt. Dabei hat die bundesweit agierende ZWST sich eindeutig zu der neuen Verfahrensweise bekannt und ein Konzept erarbeitet, dass beiden Gemeinden zur Stellungnahme übergeben wurde. "Im Interesse unserer jüdischen Zuwanderer, die Anspruch auf eine qualifizierte Sozialberatung haben, hoffe ich auf Akzeptanz auch der Gesetzestreuen jüdischen Gemeinde. Unter Berücksichtigung der kulturellen und sprachlichen Gegebenheiten der jüdischen Menschen in Potsdam, halten wir an der Entscheidung zur Sicherstellung der sozialpädagogischen Betreuung über die ZWST fest", so die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Elona Müller.