Bundestagswahl 2021

Wahlen
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Wahlen (© Freepik)

Wahltermin

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag fand am 26. September 2021 statt. Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat auf Empfehlung der Bundesregierung die Anordnung über die Bundestagswahl 2021 am 8. Dezember 2020 ausgefertigt (BGBl. I S. 2769).

 

Wahlkreiseinteilung

Mit dem Vierundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25.6.2020 ist die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 20. Bundestag festgelegt worden.

Der Wahlkreis 61: Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II umfasst demnach folgendes Gebiet: 

 

kreisfreie Stadt Potsdam

 

vom Landkreis Potsdam-Mittelmark:  

  • amtsfreie Gemeinde Kleinmachnow,
  • amtsfreie Gemeinde Michendorf,
  • amtsfreie Gemeinde Nuthetal,
  • amtsfreie Gemeinde Schwielowsee,
  • amtsfreie Gemeinde Stahnsdorf,
  • amtsfreie Gemeinde Teltow, 

vom Landkreis Teltow-Fläming: 

  • amtsfreie Gemeinde Ludwigsfelde

 

Zulassung der Kreiswahlvorschläge

Der Kreiswahlausschuss hat am 30.7.2021 nachfolgende Kreiswahlvorschläge zugelassen:

  • Dr. Saskia Ludwig (CDU)
  • Tim Krause (AfD)
  • Olaf Scholz (SPD)
  • Norbert Müller (DIE LINKE)
  • Linda Teuteberg (FDP)  
  • Annalena Baerbock (GRÜNE/B90)
  • Orson Becker (DIE PARTEI)
  • Andreas Menzel (FREIE WÄHLER)
  • Frank Ehrhardt (DKP)
  • Daniel Margraf (ÖDP)
  • Dorit Rust (dieBasis)
  • Lukas Minogue (Die Humanisten)
  • Benjamin Körner (Volt)
  • Lu Yen Roloff (EINFACH MACHEN)
  • Edmund Müller (Ihre parteilose Direktstimme im Bundestag für Mitbestimmung)
  • Antje Grütte (Internationalistisches Bündnis)
  • Ingo Charnow (Parteilos)

Diejenige oder derjenige, die/der von diesen 17 Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis 61 bei der Wahl am 26. September 2021 die meisten Erststimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein.

 

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten für die Bundestagswahl erhalten beginnend mit dem 18. August 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie am 26. September 2021 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden.
Bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und ein (gültiges) Ausweisdokument am Wahltag bitte mit. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beinhaltet einen Antrag zur Teilnahme an der Wahl mittels Briefwahl. Haben Sie bis 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich zeitnah mit dem Wahlbüro der Stadtverwaltung in Verbindung. Dieses erreichen Sie telefonisch unter 0331 289-3870, per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de oder persönlich ab dem 6. September 2021 im Stadthaus im Raum 1.077. Bringen Sie in jedem Fall bitte Ihren eigenen Stift mit.

 

Wahlberechtigung für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben

Im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt, wenn sie

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.
  • aus anderen persönlichen Gründen und in unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung stehen.
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer an der Bundestagswahl teilnehmen möchte und dauerhaft seinen Wohnsitz im Ausland hat, muss bei der Gemeinde, in der er zuletzt gewohnt hat, einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen. Wegen der zum Teil langen internationalen Postwege, sollte dieser Antrag frühzeitig gestellt werden und muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (5.9.2021) bei der Wahlbehörde eingehen. Bitte beachten Sie dies auch beim Rückversand Ihrer Wahlunterlagen.

Die Anträge und das genaue Antragsverfahren finden Sie hier auf der Seite des Bundeswahlleiters.

War in der Landeshauptstadt Potsdam Ihr letzter Wohnsitz, dann senden Sie bitte den vollständigen Antrag persönlich unterschrieben (Erst- und Zweitausfertigung) an:

Landeshauptstadt Potsdam
Wahlbüro
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam


Wahlberechtigung für Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten

Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und in der Landeshauptstadt Potsdam mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden von Amtswegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können an der Briefwahl teilnehmen. Es empfiehlt sich auch hier auf Grund der zum Teil langen internationalen Postwege, den Antrag auf Briefwahl frühzeitig (per E-Mail an: briefwahl@rathaus.potsdam.de) bei der Wahlbehörde zu stellen. Bitte beachten Sie dies auch beim Rückversand Ihrer Wahlunterlagen.

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