Pressemitteilung Nr. 91 vom 08.02.2019 Einwohnerfragestunde: Fragen bitte bis 23. Februar einreichen

SVV vom 14. Januar 2019
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SVV vom 14. Januar 2019

Die nächste Einwohnerfragestunde der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung findet am Mittwoch, 6. März, von 19 bis 20 Uhr statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Fragen bis spätestens Samstag, 23. Februar, in Schriftform im Büro der Stadtverordnetenversammlung (StVV), Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14461 Potsdam oder per E-Mail an StVV-Buero@rathaus.potsdam.de einzureichen. Der Name und die Wohnanschrift des Fragestellenden sind dabei anzugeben.

Die Einwohnerfragestunde ist eine Einrichtung der StVV, in der die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre auf ein Thema bezogene Frage mit maximal fünf Unterfragen zu städtischen Angelegenheiten an die Stadtverordneten oder den Oberbürgermeister zu stellen, sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. In der Einwohnerfragestunde dürfen nur Fragen zu Angelegenheiten gestellt werden, die in der öffentlichen Sitzung zu behandeln sind sowie zu solchen Angelegenheiten, die nicht bereits Gegenstand der gleichen Sitzung sind. Die Einwohnerfragen werden mündlich in der Reihenfolge ihres Eingangs beantwortet. Die Fragen werden zudem nur aufgerufen und beantwortet, wenn der/die Fragesteller/in auch anwesend ist. Fragen, die den formalen Voraussetzungen nicht entsprechen, werden an die Fragestellenden zurückgegeben und unabhängig von den laufenden Fristen erst dann zugelassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die vollständige Richtlinie zur Einwohnerfragestunde kann im Internet unter www.potsdam.de/einwohnerfragestunde  eingesehen werden.

Die Einwohnerfragestunde wird vierteljährlich, im Regelfall in der StVV im letzten Monat eines jeden Quartals durchgeführt (März, Juni, September, Dezember). Für Fragen steht das Büro der StVV telefonisch unter 0331 2891072 und per E-Mail an StVV-Buero@rathaus.potsdam.de zur Verfügung.