Pressemitteilung Nr. 817 vom 14.12.2018 Besser mobil. Besser leben.: Aufmerksamkeit im Straßenverkehr im Winter besonders wichtig

 Vorsicht auf glatten Straßen
© Vorsicht auf glatten Straßen
Vorsicht auf glatten Straßen. Foto Landeshauptstadt Potsdam/ Barbara Plate

Glatteis, Schnee, Tauwetter und überfrierende Nässe erfordern im Winter von allen Verkehrsteilnehmern besondere Aufmerksamkeit. Grundsätzlich gilt bei Glätte, Schnee und Matsch für Autofahrer ebenso wie für Radfahrer: Vorausschauend fahren und auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Mit dem Auto und dem Fahrrad ausreichend Abstand halten, Tempo reduzieren, frühzeitiges und maßvolles Bremsen sowie ruckartige Lenkbewegungen vermeiden hilft, die Sicherheit für alle zu verbessern und Unfälle zu vermeiden.

Nicht alle von Radfahrern benutzbaren Verkehrsflächen können durch die Stadtentsorgung Potsdam GmbH, die von der Landeshauptstadt Potsdam mit dem Winterdienst beauftragt ist, ständig schnee- und eisfrei gehalten werden. Daher sollten auch Autofahrer beachten, dass Radler auf der allgemeinen Fahrbahn fahren dürfen, wenn die als benutzungspflichtig gekennzeichneten Radwege oder Radfahrstreifen wegen Schnee oder Eis unbenutzbar sind.

„Für Radfahrer ist es während der gesamten dunkleren Jahreszeit wichtig, gut zu sehen und gesehen zu werden. Der Transport von Kindern und Gepäck sollte nur auf geeignete Art und Weise erfolgen. Bei Glätte sollten Radler wegen der erhöhten Unfallgefahr möglichst auf Kindersitze verzichten. Bei Eisregen sollte das Fahrradfahren generell vermieden werden“, sagt der Radverkehrsbeauftragte der Landeshauptstadt Potsdam, Torsten von Einem.  Wer auch bei schwierigen Witterungs- und Straßenbedingungen nicht aufs Fahrradfahren verzichten will, findet weitere Tipps zu Sicherheit und Verhaltensregeln unter http://www.adfc.de/winter .

Für eine gefahrenfreie Benutzung der Fußwege müssen alle Anlieger unbedingt ihrer Winterdienstpflichten entsprechend der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung nachkommen. Gleiches gilt für die Beräumung von Anliegerstraßen.