Pressemitteilung Nr. 683 vom 29.10.2019 Anträge auf Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen bis Jahresende möglich

Kita-Erzieherin am Tisch
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Kita-Erzieherin am Tisch (Foto: adobestock.com/riopatuca images)

Die Landeshauptstadt wird das Antragsverfahren zur freiwilligen Rückerstattung von zu viel gezahlten Kita-Elternbeiträgen aus den Jahren 2015 bis Mitte 2018 verlängern. Bislang galt für die Rückerstattung die Antragsfrist 31. Oktober – diese wird nun bis Jahresende verlängert. Seit Anfang Juni stehen der Antrag als Download auf www.potsdam.de/elternbeitrag sowie weitere detaillierte Informationen zum Thema zur Verfügung.

Der Antrag auf Rückzahlung befindet sich auf einer DIN-A4-Seite und muss für jedes Kind, das zwischen 2015 und Mitte 2018 in einer Kindertagesbetreuung war, ausgefüllt werden. Auf einer weiteren Seite befindet sich die sogenannte Abtretungserklärung, in der die Eltern erklären, nach der Auszahlung keine weiteren Ansprüche für den Zeitraum geltend zu machen. Auf weiteren zwei Seiten geht es um das Thema Datenschutz und die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei dem Antrag müssen Name und Anschrift der Sorgeberechtigten, der Name des Kindes, die Kita und der Zeitraum der Betreuung, die Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Kinder des Haushaltes sowie die Kontonummer für die Rückerstattung angegeben werden. Abgegeben werden die Anträge beim Träger der jeweiligen Betreuungseinrichtung, in der das Kind in dem Zeitraum betreut wurde.

Der Träger der Einrichtung prüft die Unterlagen und errechnet anhand der vorliegenden Beitragstabellen den neuen, rückwirkend geltenden Elternbeitrag. Die Differenz der gezahlten Beiträge erhalten die Eltern zurückerstattet. Für Informationen rund um das Thema freiwillige Regulierung zu viel gezahlter Elternbeiträge hat die Verwaltung eine Hotline unter der Nummer 0331 2892020 geschaltet. Fragen dazu können auch per E-Mail an elternbeitraege@rathaus.potsdam.de gesendet werden. Online-Informationen gibt es hier.