Pressemitteilung Nr. 680 vom 12.11.2020 Einwohnerfragestunde: Fragen bitte bis 21. November 2020 einreichen

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 4. November 2020
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Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 4. November 2020 (Bild: Screenshot SVV-Livestream)

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Situation werden die eingereichten Fragen für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 2. Dezember 2020 ausschließlich schriftlich beantwortet. Die schriftlichen Antworten werden den Fragestellenden bis zum 4. Dezember 2020 übermittelt. Nachfragen können ggf. in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2021 gestellt werden.

Gemäß § 13 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam findet die nächste Einwohnerfragestunde der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 2. Dezember 2020, statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Fragen bis spätestens Samstag, 21. November, in Schriftform im Büro der Stadtverordnetenversammlung (StVV), Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14461 Potsdam oder per E-Mail an StVV-Buero@rathaus.potsdam.de einzureichen. Der Name und die Wohnanschrift des Fragestellenden sind dabei anzugeben.

Die Einwohnerfragestunde ist eine Einrichtung der Stadtverordnetenversammlung, in der die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, ihre auf ein Thema bezogene Frage mit maximal fünf Unterfragen zu städtischen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft an die Stadtverordneten oder den Oberbürgermeister zu stellen oder Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. In der Einwohnerfragestunde dürfen nur Fragen zu Angelegenheiten gestellt werden, die in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind sowie zu solchen Angelegenheiten, die nicht bereits Gegenstand der gleichen Sitzung sind; sie dient nicht der Klärung von Einzelfragen.

Die Einwohnerfragestunde wird vierteljährlich, im Regelfall in der StVV im letzten Monat eines jeden Quartals durchgeführt (März, Juni, September, Dezember).