Pressemitteilung Nr. 676 vom 21.10.2016 Oberbürgermeister begrüßt neuen Entwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

Rathaus schlägt Sonntagsöffnungen für 2017 auf geltender Gesetzesgrundlage vor / Anpassung an Neuregelungen jederzeit problemlos möglich
Geschäftige Brandenburger Straße
© Geschäftige Brandenburger Straße
Geschäftige Brandenburger Straße im Jahr 2016. Foto LHP/ Barbara Plate

Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam bringt in die kommende Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage für die Sonntagsöffnungen in 2017 ein. Sie basiert auf dem bislang gültigen Ladenöffnungsgesetz und entspricht der Regelung des laufenden Jahres. Demnach sollen an den Sonntagen zur Antikmeile 28. Mai und 24. September, zu den beiden Adventstagen am 3. Dezember (1. Advent) und 17. Dezember (3. Advent) sowie zur Schlössernacht am 20. August und zum Stadtwerkefest am 9. Juli die Geschäfte von 13 bis 20 Uhr öffnen dürfen.

Aktuell liegt parallel auf Landesebene ein Entwurf für eine Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vor, in dem der Zeitpunkt der Gültigkeit aber noch offen ist.

„Wir haben uns entschlossen, mit der vorliegenden Satzung rechtzeitig Planungssicherheit für alle Beteiligten für das kommende Jahr zu schaffen“, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs. „Sollte die Novellierung des Landesgesetzes schon in 2017 greifen, können wir mit einer neuen Verordnung zeitnah eine Anpassung vornehmen. Ich begrüße die höhere Flexibilität des neuen Gesetzentwurfes und die damit endlich hergestellte Rechtssicherheit für alle. Mit dem Vorschlag, wenigstens einen der sechs erlaubten Sonntage im Jahr pro Stadtteil nutzen zu können, können wir den vielen Aktivitäten und Veranstaltungen in Potsdam besser gerecht werden. In diesem Zusammenhang müssen wir allerdings auch dringend darüber sprechen, in welcher Form die Bedarfe und Ansprüche unserer Gäste- und Besucher sich geändert haben. Ich meine, dass wir auch über die Anpassung des sog. „Warenkorbs“ verhandeln müssen. Das sind die Waren, die an insgesamt 40 Sonntagen im Jahr für die Versorgung der Touristen verkauft werden dürfen. Aber zunächst freuen wir uns, dass die Landesregierung auch unseren Bitten und Forderungen Gehör geschenkt hat und mit dem Entwurf der Novellierung ein klares Signal in die richtige Richtung für ganz Brandenburg gegeben hat“, so Jakobs weiter.

Für die eingebrachte Verordnung 2017 hatte die Wirtschaftsförderung im Vorfeld eine Stellungnahme von der IHK Potsdam, dem Handelsverband Berlin-Brandenburg, der Kirche und der Gewerkschaft eingeholt und uneingeschränkte Zustimmung von den drei Erstgenannten bekommen. Lediglich die Gewerkschaft hatte mit Blick auf die Gesetzesnovellierung eine grundsätzliche Ablehnung ausgesprochen.

„Sollte die Gesetzesänderung schon in 2017 greifen, können wir schnell und problemlos eine neue Verordnung abstimmen und vorlegen, in dem wir die jetzigen Vorschläge beibehalten und die stadtteilbezogenen Möglichkeiten zusätzlich nutzen. Wir müssten lediglich einen der jetzigen Vorschläge auf einen Stadtteil begrenzen, erläuterte Stefan Frerichs, Leiter der Wirtschaftsförderung.