Pressemitteilung Nr. 66 vom 08.02.2021 Wohnraum in Potsdam soll unter besonderen Schutz gestellt werden

Landeshauptstadt legt erste Zweckentfremdungsverbotssatzung in Brandenburg vor

Gut 20 Jahre nach der Aufhebung durch die Landesregierung Brandenburg entscheiden die Stadtverordneten am 18. Februar 2021 über die Wiedereinführung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum in der Landeshauptstadt Potsdam. Mit der Zweckentfremdungsverbotssatzung Potsdam (ZwEVSP) soll Wohnraum in Potsdam wieder unter besonderen Schutz gestellt und für die Wohnnutzung gesichert werden. Die Grundlage dafür bildet das Brandenburgische Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Es gibt Städten und Gemeinden in Brandenburg die Möglichkeit zum Erlass entsprechender Satzungen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Potsdam ist die erste und bislang einzige Kommune in Brandenburg, die von dieser Satzungsermächtigung Gebrauch macht. Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier, sowie Gregor Jekel, Fachbereichsleiter Wohnen, Arbeit und Integration haben das Konzept am Montag, 8. Februar 2021, vorgestellt.

„Der Zugang zu angemessenem und leistbarem Wohnraum ist ein Grundrecht. Während der Immobilienmarkt boomt und die Preise weiter steigen, ist dieser Wohnraum Mangelware in Potsdam. Auch angesichts der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise stellt das eine ernsthafte Herausforderung für immer mehr Haushalte dar. Wir brauchen daher gerade jetzt alle verfügbaren Instrumente, um das knappe Sozialgut Wohnraum unter besonderen Schutz zu stellen“, so Brigitte Meier.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist eine von insgesamt 19 Gemeinden, für die durch ein im Dezember 2020 veröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Landes Brandenburg ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wurde. Unter anderem wurde durch das Gutachten bestätigt, dass der Wohnraumversorgungsgrad mit 94,31 % einen deutlichen Wohnungsmangel ausweist. Für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt fehlt es laut Gutachten rechnerisch an 5.734 Wohnungen.

Diese Mangelsituation konnte in den vergangenen Jahren trotz der intensiven Neubautätigkeit nicht behoben werden. Mit der Satzung rückt nun auch der Schutz vorhandenen Wohnraums vor anderen Nutzungen stärker in den Fokus. Eine Umnutzung bedarf künftig insbesondere einer Genehmigung, wenn Wohnraum

  • zu mehr als 50 Prozent der Gesamtflüche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlasen wird,
  • mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdbeherbergung genutzt wird,
  • länger als sechs Monate leer steht,
  • baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist oder
  • beseitigt wird.

Das Zweckentfremdungsverbot schafft auch die Grundlage für die Erfassung und Analyse nicht- oder fehlgenutzten Wohnraums, darauf aufbauend die Möglichkeit, mit Wohnungseigentümern über eine zweckgemäße Nutzung in Kontakt zu treten und bei Bedarf auch Unterstützung anzubieten. Es soll außerdem einen klaren Handlungsrahmen für notwendige Maßnahmen zum Schutz des knappen Gutes „Wohnraum“ im angespannten Potsdamer Wohnungsmarkt formulieren. Für den Vollzug des Zweckentfremdungsverbots wird nach Inkrafttreten der Satzung der Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration zuständig sein.

Dazu sagt Gregor Jekel, Fachbereichsleiter Wohnen, Arbeit und Integration: „Ich möchte betonen, dass wir an vielen Stellen gerne, gut und eng mit kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Eigentümern zusammenarbeiten, um das soziale Wohnen in Potsdam zu stärken. Wir stehen für einen transparenten Umgang miteinander, decken Informations- und Beratungsbedarfe und suchen in konstruktiver Zusammenarbeit immer zunächst nach gemeinsamen Lösungen. Das nehmen wir uns auch für diese neue Aufgabe vor.“

Vertiefende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Zweckentfremdungsverbot wird es, bei Beschluss der Satzung, unter folgendem Link geben: www.potsdam.de/SozialesWohnen.