Pressemitteilung Nr. 598 vom 01.11.2021 Neue Abfallgebührensatzung für das Jahr 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt

Abfallbehälter
© Landeshauptstadt Potsdam/Jan Seelig
Abfallbehälter (© Landeshauptstadt Potsdam/Jan Seelig)

Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt über ein umfangreiches Abfallwirtschaftssystem für eine Vielzahl von Wertstoffen und Abfällen, welches über Abfallgebühren finanziert wird. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Landeshauptstadt hat den Stadtverordneten die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. In der vorgelegten Abfallgebührensatzung wurden die Abfallgebühren für das Jahr 2022 angepasst. Im Ergebnis der Kalkulation sind relativ konstante Gebühren gegenüber dem laufenden Veranlagungsjahr zu verzeichnen.

Die Grundgebühr für Haushalte steigt im Jahr 2022 um 0,19 € pro Person. Die Leistungsgebühr für Restabfall verringert sich zwischen 0,2 und 3,1% und die Leistungsgebühr Bioabfall verändert sich zwischen -0,5 % bis +5,8 % jeweils in Abhängigkeit der einzelnen Behältergrößen. Diese unterschiedlichen Auswirkungen in den einzelnen Behältergrößen sind auf die Inanspruchnahme der Überdeckung aus dem Jahr 2020 zurückzuführen.

Die erstmals für das Jahr 2021 eingeführte Behälteraufstellgebühr für Veranstaltungen steigt von 13,26 € (19,89 €) auf 20,62 € (30,94 €), jeweils für Behälter der Größen 240 Liter bzw. 1100 Liter. Diese Gebühr berücksichtigt den Aufwand für das Aufstellen und Abholen der nur kurzzeitig genutzten Behälter durch die STEP. Die Gründe für diese Steigerung liegen bei erhöhten Kosten des beauftragten Dritten.

Ebenfalls berücksichtigt bei der Abfallgebührenkalkulation wurde die Überdeckung aus dem Jahr 2020 i.H. von ca. 1,19 Mio €. Die Überdeckung resultiert zum einen aus der Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 von 19% auf 16%. Andererseits gab es Abweichungen hinsichtlich der Plan- und Ist-Mengen-Entwicklung, insbesondere bei den Behälterentleerungen. Dadurch sind geringere Kosten für die Sammlung angefallen. Daneben gab es Rückzahlungen wegen vereinbarter Preisvorbehalte durch die Stadtentsorgung Potsdam GmbH.

Bezogen auf zwei Beispielrechnungen verändern sich die Gebühren wie folgt.

Für einen Vierpersonenhaushalt, mit einer 80-Liter-Restabfalltonne, die 14-täglich und eine 60 Liter Biotonne die wöchentlich geleert werden, sinken die Gebühren um 35 Cent von 234,43 € im Jahr 2021 auf 234,08 € im Jahr 2022.

In einer Wohnanlage mit 100 Personen, mit drei 1100-Liter-Restabfallbehältern und einer 240- Liter-Biotonne jeweils mit wöchentlicher Leerung steigen die Gebühren um 7,44 Euro von 7.846,47 € im laufenden Jahr auf 7.853,91 € in 2022.