Pressemitteilung Nr. 594 vom 01.11.2021 Umtausch „alter“ Führerscheine in EU-Scheckkartenführerscheine

Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 verlieren diese ab dem 19. Januar 2022 ihre Gültigkeit
Die alten Papierführerscheine haben ausgedient...
© stock.adobe.com/ Peter Maszlen)
Die alten Papierführerscheine haben ausgedient... Foto: stock.adobe.com/ Peter Maszlen)

Viele Potsdamer Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit einem alten Papierführerschein, dem grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 verlieren, nach Vorgaben der Europäischen Union, die alte Papierführerscheine ab dem 19. Januar 2022 ihre Gültigkeit und müssen umgetauscht werden. Für den Umtausch gilt das Wohnortprinzip. Die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam kann daher nur Anträge für Bürgerinnen und Bürger bearbeiten, die auch in der Landeshauptstadt Potsdam ihren gemeldeten Hauptwohnsitz haben.

Dazu der kommissarische Leiter des Bürgerservice Andy Meier: „Wichtig ist, dass im ersten Schritt alle Potsdamerinnen und Potsdamer der Jahrgänge 1953 bis 1958 tätig werden, da der alte Papierführerschein rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden muss. Für alle anderen Jahrgänge, die noch im Besitz eines alten Papierführerscheins sind, reicht es aus, wenn der Umtausch frühestens ein Jahr vor der genannten Frist beantragt wird. Wer noch ein altes Führerscheindokument besitzt, sollte prüfen, bis wann der Umtausch erfolgen muss.“

Die Umtauschfristen unterscheiden sich gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin des Führerscheins. Im Einzelnen betroffen sind alle Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers          Umtausch muss erfolgen bis zum …
1953 - 1958                                                      19. Januar 2022
1959 - 1964                                                      19. Januar 2023
1965 - 1970                                                      19. Januar 2024
1971 - 1998                                                      19. Januar 2025
vor 1953                                                           19. Januar 2033

Der Antrag für den Umtausch kann als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Antrag mit den erforderlichen Unterlagen wird dann ausschließlich auf dem Postweg bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht. Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrages erhält die Bundesdruckerei von der Behörde den Auftrag den neuen Führerschein zu drucken. Alle notwendigen Informationen dazu erhalten Bürgerinnen und Bürger unter www.potsdam.de/fuehrerscheinumtausch.

„Ab sofort gibt es auch die Möglichkeit, dass der Führerschein per Direktversand durch die Bundesdruckerei verschickt wird“, sagt Andy Meier. „Dadurch entfällt der Weg in die Fahrerlaubnisbehörde, zur Abholung des Dokuments und alles kann bequem und direkt von zu Hause aus erledigt werden. Wichtig bei beiden Varianten, der alte Führerschein muss zu uns zur Entwertung zurück, entweder auf dem Postweg oder bei der Abholung“, so Meier.

Wer den Führerschein trotz Verlust der Gültigkeit weiterverwendet, dem droht bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld. Die dem Führerschein zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt nach den aktuell gültigen Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung weiterhin bestehen.

Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle „alten“ Führerscheine umgetauscht werden. Damit will die EU eine europaweite Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit der Führerscheindokumente erreichen. In einem ersten Schritt betrifft das alle alten Papierführerscheine, die bis zum 31 Dezember 1998 ausgestellt wurden. Ab Januar 2026 folgen dann schrittweise auch die EU-Kartenführerscheine, die bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Alle notwendigen Informationen unter www.potsdam.de/fuehrerscheinumtausch.