Pressemitteilung Nr. 554 vom 15.09.2020 Förderung kultureller Projekte für das Kalenderjahr 2021

Erstmals zwei Abgabetermine für Förderanträge
Jugendkultur
© Landeshauptstadt Potsdam/Robert Liebermann
Jugendkultur (© Landeshauptstadt Potsdam/Robert Liebermann)

Der Fachbereich Kultur und Museum der Landeshauptstadt Potsdam vergibt wie in den Vorjahren auch 2021 wieder Fördermittel zur Durchführung innovativer kultureller Projekte. Um auf die Bedürfnisse der Kulturschaffenden zu reagieren, wird die Einreichung von Anträgen auf Förderung kultureller Projekte erstmals zweimal jährlich möglich sein. Daher ist Folgendes zu beachten:

Vereine, Projektgruppen oder Einzelpersonen, die beabsichtigen, ihre Projekte in der ersten Jahreshälfte 2021 durchzuführen, geben ihre vollständigen Förderanträge (Antragsformular, aussagekräftige Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan) bis zum 31. Oktober 2020 ab. Diejenigen, die die Durchführung ihrer Projekte für die zweite Jahreshälfte 2021 planen, können ihre vollständigen Förderanträge (Antragsformular, aussagekräftige Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan) bis zum 30. April 2021 einreichen.

Ziele der Förderung sind die Stärkung der kulturellen Vielfalt der Landeshauptstadt Potsdam, die Kooperation und Vernetzung der kulturellen Akteure untereinander und die Festigung der Identifikation der Potsdamerinnen und Potsdamer mit ihrer Stadt. Zudem soll die Ausstrahlung der Landeshauptstadt in die Region und die Ausschöpfung des hohen kulturellen Potenzials für die Bewohner und Gäste der Stadt intensiviert werden.

Gefördert werden Projekte aus der Genres Musik, Darstellende Kunst/Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film und Medien, Soziokultur, kulturelle Bildung, kulturelles Gedächtnis sowie interkulturelle und genreübergreifende Projekte.

Bei der konzeptionellen Planung der Projekte sollte angesichts der Beschränkungen im Bezug auf die Corona-Pandemie beachtet werden, dass die jeweiligen Konzepte entsprechend der Vorgaben zum Umgang mit der Pandemie angepasst werden können und auch alternative Formen bzw. Formate zur Durchführung der Projekte geplant werden.

Projekte von Künstlerinnen und Künstlern, die nicht in der Stadt Potsdam ansässig sind, können im Einzelfall gefördert werden, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der Stadt zu dienen. Kulturprojekte, die außerhalb Potsdams stattfinden, können im Einzelfall gefördert werden, wenn sie geeignet sind, das überregionale Ansehen der Stadt Potsdam und deren kulturelle Entwicklung zu steigern.

Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist es, dass der Antragsteller einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent für das Projekt aufbringt.
Die Höhe der beantragten Fördermittel unterliegt keiner strikten Obergrenze, sollte aber aufgrund des begrenzten Mittelvolumens bei maximal circa 10.000 Euro liegen.

Die Auswahl der förderungswürdigen Projekte nimmt der Fachbereich Kultur und Museum gemeinsam mit einer Fachjury, bestehend aus unabhängigen Experten der Fachöffentlichkeit, vor.

Verbindliche Antragsformulare sowie ein Merkblatt mit formellen Kriterien sind im Internet zu finden unter dem Pfad: Potsdam.de / virtuelles Rathaus / Formulare und Merkblätter / K / kulturelles Projekt- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003320.php#tab-links).

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann an folgende Adresse gesandt werden: Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Kultur und Museum, Hegelallee 9, 14467 Potsdam. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Anträge direkt im Sekretariat des Fachbereichs Kultur und Museum, Zimmer 207 (Telefon 0331 289 19 51) abzugeben.

Für weitere Auskünfte und Informationen zum Förderverfahren steht Diana Müller telefonisch unter der 0331 289 33 43 oder per Email unter  diana.mueller@rathaus.potsdam.de zur Verfügung. Die Landeshauptstadt bittet um Verständnis, dass aufgrund der Corona-bedingten Situation in diesem Jahr keine persönlichen Projektberatungen im Büro des Fachbereichs Kultur und Museum angeboten werden können.