Pressemitteilung Nr. 503 vom 16.08.2019 Hundehalter nutzen Tütenspender und öffentliche Abfallbehälter stärker

Landeshauptstadt appelliert, die Stadt sauber zu halten
Hundekottütenspender
© Dana Fiebig
Hundekottütenspender (© Dana Fiebig)

Die von der Stadt aufgestellten Hundekottütenspender und öffentlichen Abfallbehälter werden von Hundehaltern immer häufiger genutzt, um kostenlos und einfach die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entsorgen. Dies zeigt der ansteigende Verbrauch der bereitgestellten „roten Tüten“.

Grundsätzlich sollten Hundebesitzer beim Spaziergang mit dem Hund immer einer Tüte dabeihaben. Wenn sie diese mal vergessen haben, können sie die öffentlichen Tütenspender nutzen. Im Stadtgebiet stehen flächendeckend insgesamt 147 dieser Hundekot-Tütenspender zur Verfügung. Wenn der Hund sein Geschäft erledigt hat, sollte der Hundekot mit der Tüte aufgenommen, verschlossen und in einen der 950 öffentlichen Abfallbehälter oder zu Hause in der Restmülltonne entsorgt werden. Hundekot gehört aus gesundheitlichen Gründen (Wurmrisiko) nicht in die Biotonne.

Trotz des gestiegenen Verbrauchs der roten Tüten gehen bei der Landeshauptstadt Potsdam immer noch sehr viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Hundekot, insbesondere in Grünanlagen, auf Spielplätzen, auf Grünstreifen und auf Gehwegen, aber auch in privaten Vorgärten, ein. Das ist nicht nur ein unerfreulicher Anblick und eine Geruchsbelästigung, sondern auch potenziell gesundheitsschädlich. Leidtragende sind unter anderem Spaziergänger, die in die Häufchen hineintreten oder die Straßenanlieger, die den Hundekot dann entfernen müssen. Zahlen muss die Reinigung auch die Gemeinschaft, denn die öffentlichen Räume werden von der Stadt mit erheblichem Aufwand unterhalten und gereinigt.

Die Landeshauptstadt Potsdam appelliert daher an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, mehr Verantwortungsbewusstsein zu zeigen und darauf zu achten, wo ihre Hunde ihr Geschäft erledigen: Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen und Vorgärten sind dafür tabu. Sollte ein Hund das Geschäft dennoch mal an einer dieser Stellen verrichten, sind die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen – und diese nicht der Stadt oder den Mitmenschen zu überlassen.