Pressemitteilung Nr. 493 vom 07.09.2021 Briefwahlbüro im Rathaus bis 24. September 2021 geöffnet

Wahlurne.
© Landeshauptstadt Potsdam / Frank Daenzer
Wahlurne. Foto: Landeshauptstadt Potsdam / Frank Daenzer

Ab sofort können Potsdamerinnen und Potsdamer im Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam persönlich ihren Antrag zum Erhalt von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 stellen, ihre Stimme vor Ort abgeben oder die Unterlagen mitnehmen. Der verschlossene Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Das Briefwahlbüro befindet sich in der 1. Etage des Rathauses (Friedrich-Ebert-Straße 79/81) im Raum 1.077 und ist barrierefrei zu erreichen. Das Briefwahlbüro ist bis 24. September 2021, immer Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr, geöffnet. Am Freitag, 24. September 2021, öffnet das Briefwahlbüro von 8 bis 18 Uhr.

Für die Beantragung muss der Personalausweis oder Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Wer für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen oder ausgehändigt bekommen möchte, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann auch schriftlich beantragt werden. Hierfür kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt und in einem frankierten Brief verschickt werden. Weiterhin kann die Beantragung per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de, per Telefax (0331 289-3880) oder mit dem Online-Formular unter https://egov.potsdam.de/ema/IWS/start.do?mb=1 erfolgen. Antragsteller und Antragstellerinnen müssen ihren Namen, die Wohnanschrift, das Geburtsdatum und wenn möglich die Wahlbezirksnummer sowie die Wählerverzeichnisnummer angeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig bis zum Wahltag, 26. September 2021, bis spätestens 18 Uhr, beim Wahlleiter eingehen. Dabei sind die normalen Postlaufzeiten zu beachten. Die ausgefüllten Wahlbriefe können auch in die Postbriefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen werden, diese werden am Wahltag um 18 Uhr letztmalig geleert. Geschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden.

Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Wahltag, 26. September 2021, von 8 bis 15 Uhr, unter Vorlage einer Vollmacht, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das erfolgt im Raum 122 des Rathauses.

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie unter www.potsdam.de/briefwahl.