Pressemitteilung Nr. 482 vom 09.08.2019 Landeshauptstadt warnt vor Baden bei Algenwachstum

Ab dem 26. Juli 2019 gilt Badeverbot im Fahrländer See
© Ab dem 26. Juli 2019 gilt Badeverbot im Fahrländer See
Ab dem 26. Juli 2019 gilt Badeverbot im Fahrländer See. Foto Landeshauptstadt Potsdam

Aufgrund der anhaltend warmen Witterung wird bei den nährstoffhaltigen Havelgewässern ein vermehrtes Auftreten von Algen und auch Blaualgen beobachtet. Darauf weist die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Potsdam hin. Bislang ist schon vereinzelt ein Algenwachstum in Potsdamer Seen und an einigen Stellen in der Havel beobachtet worden. Für den Fahrländer See gilt bereits seit 26. Juli 2019 ein Badeverbot.

Vorbeugend macht die Landeshauptstadt Potsdam darauf aufmerksam, dass Blaualgen Toxine bilden, die bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen hervorrufen können. Diese gehen unter Umständen mit Übelkeit, Erbrechen, Hautreizungen und anderen Symptomen einher. Besonders Kleinkinder sind durch ihr Spielverhalten gefährdet, wenn sie bei starken Algenanschwemmungen im Uferbereich baden und dabei Wasser schlucken. Daher sollten Kleinkinder bei Verdacht auf Blaualgen nicht im Uferbereich spielen. Außerdem vermindert starkes Algenwachstum die Sichttiefe der Gewässer und erschwert bei Notfällen den Einsatz von Rettungsschwimmern.

Bei starkem Algenwachstum wird nach dem Baden das Abduschen und Wechseln der Badebekleidung empfohlen. Auch Hunde und andere warmblütige Tiere sind gefährdet. Bereits mit bloßem Auge und an einem leicht muffigen Geruch des Wassers kann man oftmals schon das Vorkommen von Blaualgen erkennen. Es sollte auf das Baden verzichtet werden, wenn man bis zu den Knien im Wasser steht und die Füße nicht mehr sieht.