Pressemitteilung Nr. 475 vom 07.08.2019 140 neue Schilder für das Naturschutzgebiet am Sacrower See

Landeshauptstadt Potsdam bittet um Rücksicht und schonendes Verhalten
Sacrower See, Schild Naturschutzgebiet
© Heiko Wahl
Sacrower See, Schild Naturschutzgebiet (© Heiko Wahl)

Die Landeshauptstadt Potsdam verbessert die Beschilderung des Naturschutzgebietes Sacrower See und Königswald, um so für ein stärkeres Bewusstsein und eine höhere Akzeptanz für das Einhalten der Regelungen im Naturschutzgebiet zu sorgen. Es werden 51 Naturschutzgebietsschilder, 19 Landschaftsschutzgebietsschilder, zwei Naturdenkmalschilder, 30 Zusatzschilder „Naturschutzgebiet“, sowie weitere Schilder mit der Aufschrift „Leinenzwang für Hunde“ beziehungsweise „Müll abladen verboten“ aufgestellt.

Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, sagt: „Ich möchte dringend darauf hinweisen, dass der Sacrower See und der Königswald Teil eines Naturschutzgebietes sind. Um das Gebiet in dieser Einzigartigkeit zu erhalten und den Sacrower See mit dem umgebenden Königswald zu schützen, müssen Besucher einige wichtige Regeln beachten, die sich aus der Naturschutzgebietsverordnung ableiten. Schonendes und rücksichtsvolles Verhalten sind notwendig, damit dieses Kleinod noch viele Jahre in seiner ganzen Schönheit für Mensch und Natur zur Verfügung steht.“

Waldseen wie der Sacrower See, ohne nennenswerten Zu- und Abfluss, sind wegen ihrer verhältnismäßig geringen Ausdehnung sehr empfindlich und können nur eine begrenzte Belastung unbeschadet vertragen. Daher ist das Ufer des Sacrower Sees generell nur über eine geduldete Badestelle südlich von Groß Glienicke, Sacrower Allee und Seepromenade sowie über eine zweite nördlich von Sacrow, Weinmeisterweg, betretbar. Andere Uferbereiche sind als geschützte Biotope nicht zu nutzen. Des Weiteren sind das Befahren des Gewässers mit jeglichen Wasserfahrzeugen, wie Kajak, Stand-up-Paddle oder Floß zum Schutz der artenreichen Tier- und Pflanzenwelt sowie das Tauchen im See ohne besondere Erlaubnis nicht zulässig. Gleiches gilt für das Zelten und Angeln im Naturschutzgebiet. Auch das Anlegen und Betreiben von offenen Feuerstellen, zum Beispiel Grill, Lagerfeuer oder Kerzen, ist zum Schutz des Waldes grundsätzlich verboten. Zudem sind Hunde, die naturgemäß gern stöbern und dadurch wildlebende Tiere aufscheuchen, nicht nur in diesem Naturschutzgebiet, sondern prinzipiell in allen Wäldern in Brandenburg an der Leine zu führen.

Auf Grund seiner besonderen Schutzbedürftigkeit wurde der Bereich „Sacrower See und Königswald“ bereits im Jahre 1938 erstmalig als Schutzgebiet ausgewiesen. Die Schutzbedürftigkeit des Sacrower Sees hat sich seit der Ausweisung auch nicht verringert. Durch die zunehmende Mobilität der Bürgerinnen und Bürger aus den wachsenden Städten Potsdam und Berlin hat sich der Erholungsdruck auf das geschützte Gebiet immens verstärkt. Verschärfend wirken dazu die gehäuft auftretenden Warmwetterperioden der vergangenen Jahre, verbunden mit überdurchschnittlicher Trockenheit.

Weitere Informationen zum Naturschutzgebiet gibt es online unter www.potsdam.de/content/sacrower-see-und-koenigswald sowie unter www.lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.320507.de.