Pressemitteilung Nr. 450 vom 26.07.2019 Badeverbot für den Fahrländer See angeordnet

Ab dem 26. Juli 2019 gilt Badeverbot im Fahrländer See
© Ab dem 26. Juli 2019 gilt Badeverbot im Fahrländer See
Ab dem 26. Juli 2019 gilt Badeverbot im Fahrländer See. Foto Landeshauptstadt Potsdam

Wegen anhaltend warmer Witterung ist bei den nährstoffhaltigen Havelgewässern ein vermehrtes Auftreten von Algen und auch Blaualgen zu beobachten. Dieses tritt besonders intensiv im Fahrländer See auf, weshalb heute für dieses Gewässer ein Badeverbot per Allgemeinverfügung angeordnet worden ist.

Vorbeugend machen das Gesundheitsamt und die Untere Wasserbehörde darauf aufmerksam, dass Blaualgen Toxine bilden, die bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen hervorrufen können. Diese gehen unter Umständen mit Übelkeit, Erbrechen, Hautreizungen und anderen Symptomen einher. Besonders Kleinkinder sind durch ihr Spielverhalten gefährdet, wenn sie bei starken Algenanschwemmungen im Uferbereich baden und dabei Wasser schlucken. Daher sollten Kleinkinder bei Verdacht auf Blaualgen nicht im Uferbereich spielen. Außerdem vermindert starkes Algenwachstum die Sichttiefe der Gewässer und erschwert bei Notfällen den Einsatz von Rettungsschwimmern. Bei starkem Algenwachstum wird nach dem Baden das Abduschen und Wechseln der Badebekleidung empfohlen. Auch Hunde und andere warmblütige Tiere sind gefährdet.

Bereits mit bloßem Auge und an einem leicht muffigen Geruch des Wassers ist oftmals schon das Vorkommen von Blaualgen zu erkennen. Dann sollte auf das Baden verzichtet werden. Es sollte auch verzichtet werden, wenn in knietiefem Wasser die eigenen Füße nicht mehr zu sehen sind.

Die offiziell ausgewiesenen Badestellen, das Waldbad Templin am Templiner See und das Stadtbad Park Babelsberg am Tiefen See, werden in einem Rhythmus von vier Wochen beprobt. Die Untersuchungsergebnisse liegen weit unter den Grenzwerten der Brandenburgischen Badegewässerverordnung. Vorsorglich werden ebenfalls in einem vierwöchentlichen Abstand der Heilige See, der Baggersee am Stern, der Sacrower See, der Groß Glienicker See, der Weiße See, der Lehnitzsee, der Fahrländer See und der Schlänitzsee untersucht. Die vorliegenden Wasserbefunde entsprechen mikrobiologisch den Vorgaben der Badegewässerverordnung und lagen ebenfalls weit unter den Grenzwerten der Brandenburgischen Badegewässerverordnung. Vorbeugend sollten Badende dennoch bei anhaltend hohen Temperaturen auf Anzeichen von Blaualgen achten.

 

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