Pressemitteilung Nr. 421 vom 10.07.2020 Corona-Notfallfonds für Potsdamer Kultur- und Sporteinrichtungen

Landeshauptstadt startet zweite Förderrunde // Antragsfrist 31. August 2020

Die anhaltenden Einschränkungen durch das Corona-Virus haben zum Teil erhebliche Auswirkungen für die Potsdamer Einrichtungen der Kultur und des Sports. Zum Erhalt der wichtigen Strukturen ist eine erste Tranche von Corona-Notfallfonds kurzfristig an Einrichtungen ausgegeben worden. Nun startet die Landeshauptstadt Potsdam eine zweite Förderrunde, um den Übergang in den Regelbetrieb zu ermöglichen.

„Die Kunst- und Kulturschaffenden sowie Sportvereine leisten eine wichtige Arbeit für unsere Stadt. Doch die Corona-Beschränkungen der vergangenen Wochen und Monate haben sie besonders hart getroffen“, sagt Noosha Aubel, Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport. „Mit den Corona-Notfallsfonds möchten wir die Einrichtungen unterstützen, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.“

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und des Sports, die ihren Sitz und maßgeblichen Zweck in Potsdam haben bzw. verfolgen, deren Strukturen durch die Corona-Krise nachweislich gefährdet sind und die bereits alle übergeordneten Hilfsmaßnahmen des Bundes, des Landes Brandenburg und gegebenenfalls des Landessportbundes Brandenburg e.V. ausgeschöpft haben. Gefördert werden finanzielle Verpflichtungen zur Sicherstellung und zum Erhalt der Einrichtung und deren bestehender Strukturen bzw. der Wiederinbetriebnahme. Die Soforthilfe erfolgt für den Durchführungszeitraum vom 1. Juni bis 31. August 2020 als einmalige, nicht rückzahlbare Leistung. Pro Antragssteller können maximal 10.000 Euro zugewendet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Soforthilfe. Die Antragsfrist läuft bis 31. August 2020.

Ausführliche Information und den Antrag auf Soforthilfe finden Sie unter www.potsdam.de/notfallfonds.