Pressemitteilung Nr. 415 vom 28.06.2019 Grillen und offenes Feuer auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt Potsdam bis 31. August 2019 verboten

Allgemeinverfügung erlassen / Große Brandgefahr durch Hitze / Ordnungsamt kontrolliert
Grill- und Feuerverbot auf öffentlichen Flächen. Foto Pixabay
© Grill- und Feuerverbot auf öffentlichen Flächen. Foto Pixabay
Grill- und Feuerverbot auf öffentlichen Flächen. Foto Pixabay

Aufgrund der Hitze- und Trockenperiode und der damit verbundenen hohen Brandgefahr verbietet die Landeshauptstadt Potsdam als Gefahrenabwehrmaßnahme ab dem 29. Juni 2019 das Grillen und offenes Feuer auf allen öffentlichen Flächen der Stadt, einschließlich der Grünflächen und Badestellen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist heute erlassen worden. Das Grill- und Feuerverbot in öffentlichen Park- und Grünanlagen, Erholungsanlagen, auf Liegewiesen, an Badestellen oder anderen zugänglichen Bereichen in der Landeshauptstadt gilt ab dem 29. Juni 2019 bis einschließlich 31. August 2019. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit einem Zwangsgeld von 10 Euro bis 50.000 Euro bestraft werden. Die Inspektoren des Ordnungsamtes kontrollieren das Grillverbot auf allen öffentlichen Flächen.

Die Landeshauptstadt Potsdam als zuständige Ordnungsbehörde kann auf der Grundlage des § 13 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Anordnung ist ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel um die bestehende Brandgefahr zu vermeiden. Die Sommerhitze, Temperaturen über 30 Grad und die seit Wochen anhaltende Trockenheit haben zur Folge, dass die Böden in den öffentlichen Grünanlagen stark ausgetrocknet sind. Ausgetrocknete Gräser, Sträucher, unachtsam weggeworfene Zigarettenkippen, aber auch Glasscherben können schnell die Ursache für sich ausbreitende Brände sein. Selbst der kleinste Funke kann fatale Auswirkungen haben und große Schäden anrichten.

Durch das Verbot sollen auch die erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche vermieden werden. Selbst die kleinste Unachtsamkeit könnte einen verheerenden Brand auslösen.

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