Pressemitteilung Nr. 40 vom 20.01.2020 Mitteilung zur Badesaison 2020

Badestelle „An der Badewiese“ in Groß Glienicke soll erstmals ausgewiesen werden
Badestelle Stadtbad Park Babelsberg am Tiefen See.
© Stefan Schulz
Badestelle Stadtbad Park Babelsberg am Tiefen See. (© Stefan Schulz)

Bei winterlichen Temperaturen liegt der Gedanke an sommerliches Badevergnügen noch fern, doch die ersten Vorbereitungen für die kommende Badesaison haben bereits begonnen. Für die Badesaison vom 15. Mai bis 15. September 2020 will die Landeshauptstadt Potsdam erneut die Badestelle Waldbad Templin am Templiner See sowie die Badestelle Stadtbad Park Babelsberg am Tiefen See als offizielle Badestellen in Potsdam ausweisen. Die Badestelle An der Badewiese in Groß Glienicke am Groß Glienicker See ist zur Neuausweisung vorgesehen.

Interessierte Bürger oder Institutionen haben entsprechend § 11 der Brandenburgischen Badegewässerverordnung die Möglichkeit, ihre Meinungen zu den ausgewiesenen Badestellen darzulegen und sich an weiteren Vorschlägen zur Neu-Ausweisung zu beteiligen. Bis zum
1. März 2020 besteht die Möglichkeit, sich an den Bereich Öffentlicher Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14467 Potsdam zu wenden. Der Bereich Öffentlicher Gesundheitsdienst ist unter der Telefonnummer (0331) 289 23 71/ 72 sowie (0331) 289 23 80 und per E-Mail unter gesundheitsamt@rathaus.potsdam.de zu erreichen.

Die beiden ausgewiesenen Badegewässer Templiner See und Tiefer See erfüllen die strengen EU-Vorgaben, die nach der Badegewässerrichtlinie überwacht und kontrolliert werden. Sie führen das EU-Prädikat „Ausgezeichnet“. Das zur Neuausweisung vorgesehene Badegewässer Groß Glienicker See mit der Badestelle „An der Badewiese“ in Groß Glienicke wird das EU-Prädikat erst nach der dafür erforderlichen Überwachungsanzahl erhalten, d. h. nach 4 Jahren.

Die Badestellen werden im Amtsblatt für das Land Brandenburg ausgewiesen und während der Saison nach einheitlichen Kriterien auf Grundlage der Brandenburgischen Badegewässerverordnung überwacht. Die regelmäßige Beurteilung erfolgt durch das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde. Während der Badesaison werden mindestens fünf Proben entnommen. Die aktuellen Untersuchungsergebnisse werden in der Badestellenkarte Brandenburg im Internet unter www.brandenburg.de/badestellen veröffentlicht. Unter dem Link: www.mugv.brandenburg.de – Badegewässer: rechtliche Regelungen-FAQ werden häufig gestellte Fragen zu den gesetzlichen Regelungen beantwortet.