Pressemitteilung Nr. 380 vom 13.06.2019 Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr

Rathaus Potsdam
© Anastasia Hermann
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Die Landeshauptstadt Potsdam möchte alle Bürger der Stadt, die 2020 volljährig werden, auf ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hinweisen.

Nach § 58 b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Soldatengesetz jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden: Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes widersprechen. Nach § 36 des Bundesmeldegesetzes ist eine Datenübermittlung nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Das Formular „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr“ steht im Internet unter: http://vv.potsdam.de unter Bürgerservice/Dienstleistungen/Wehrdiensterfassung zum Download bereit.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann an die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Bürgerservicecenter, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam geschickt werden.