Pressemitteilung Nr. 364 vom 21.07.2022 Algenwachstum in den Potsdamer Havelgewässern – Blaualgen im Fahrländer See: Baden und Sporttreiben im Fahrländer See verboten

Baden und Sporttreiben im Fahrländer See verboten,
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Baden und Sporttreiben im Fahrländer See verboten, Foto: Bereich Umwelt und Natur

Auf Grund der anhaltend warmen Witterung kann es bei den nährstoffhaltigen Havelgewässern zu einem zeitweise vermehrten Auftreten von Algen und Blaualgen (Cyanobakterien) kommen. Bislang ist nur vereinzelt ein Algenwachstum in den Potsdamer Havelgewässern zu verzeichnen. Für den besonders betroffenen Fahrländer See hat die Landeshauptstadt Potsdam bereits ein Bade-, Stand-up-Paddel-, Surf- und Kitesurfverbot erlassen. Damit sollen die durch die Cyanobakterien verursachten Gesundheitsbeschwerden von der Bevölkerung abgewehrt werden.


Blaualgen bilden Toxine, die bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen hervorrufen können. Diese gehen unter Umständen mit Übelkeit, Erbrechen, Hautreizungen und anderen Symptomen einher. Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass besonders Kleinkinder gefährdet sind, wenn sie bei starken Algenanschwemmungen im Uferbereich baden und dabei Wasser schlucken. Daher sollten Kleinkinder bei Verdacht auf Blaualgen nicht im Uferbereich spielen. Außerdem vermindert starkes Algenwachstum die Sichttiefe der Gewässer und erschwert bei Notfällen den Einsatz von Rettungsschwimmern. Bei starkem Algenwachstum wird nach dem Baden das Abduschen und Wechseln der Badebekleidung empfohlen. Auch Hunde und andere warmblütige Tiere sind gefährdet.


Bereits mit bloßem Auge und an einem leicht muffigen Geruch des Wassers kann man oftmals schon das Vorkommen von Cyanobakterien erkennen. Es sollte auf das Baden verzichtet werden, wenn man bis zu den Knien im Wasser steht und die Füße nicht mehr sieht.

Weiterführende Informationen zu Cyanobakterien sind auf dem Faltblatt des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, online unter: msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/wasserhygiene/badegewaesser/


Die offiziell ausgewiesenen Badestellen, der Groß Glienicker See, das Waldbad Templin am Templiner See und das Stadtbad Park Babelsberg am Tiefen See, werden in einem Rhythmus von vier Wochen beprobt. Die Untersuchungsergebnisse liegen weit unter den Grenzwerten der Brandenburgischen Badegewässerverordnung. Alle Badestellen und aktuelle Informationen zur Wasserqualität sowie zur Ausstattung und Erreichbarkeit sind auf dem Portal www.badestellen.brandenburg.de veröffentlicht. Die Badestellenkarte wird regelmäßig aktualisiert.