Pressemitteilung Nr. 362 vom 01.07.2021 Landeshauptstadt Potsdam baut mobiles Arbeiten aus

Oberbürgermeister Mike Schubert, Personalchefin Dr. Uta Kletzing und Vertreter des Personalrates heute die Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten in der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam“.
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Oberbürgermeister Mike Schubert, Personalchefin Dr. Uta Kletzing und Vertreter des Personalrates heute die Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten in der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam“. Foto: Landeshauptstadt Potsdam/Friederike Herold

Auch nach dem Auslaufen der gesetzlich verordneten Home-Office-Pflicht wird die Landeshauptstadt Potsdam das mobile Arbeiten für alle Bereiche ohne direkten Bürgerkontakt oder sonstiger Notwendigkeit zur Präsenz in den Verwaltungsgebäuden weiter ausbauen und fördern. Hierfür unterzeichneten Oberbürgermeister Mike Schubert und Vertreter des Personalrates heute die Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten in der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam“. Das mobile Arbeiten soll in der Stadtverwaltung zu einer selbstverständlichen Arbeitsform neben der Präsenzarbeit etabliert werden. Dadurch möchte sich die Landeshauptstadt Potsdam zukünftig dringend gesuchten Fachkräften als attraktive Arbeitgeberin präsentieren. Gleichzeitig soll der Ausbau des mobilen Arbeitens eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung ermöglichen sowie die Wiedereingliederung von Mitarbeitenden nach langjähriger Krankheit positiv beeinflussen.

„Die Pandemie hat uns gezeigt, wo wir unsere Arbeitsorganisation noch nachbessern und ausbauen können. Das mobile und flexible Arbeiten ist ein Baustein, um sich in Krisenzeiten, aber auch für Herausforderungen wie den Fachkräftemangel zukunftssicher aufzustellen“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. „Die Stadtverwaltung möchte ihre Dienstleistungen auch in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern zuverlässig zur Verfügung stellen. Hierfür müssen wir unsere Arbeit mehr und mehr digitalisieren und flexibilisieren.“

Die Dienstvereinbarung sieht vor, dass alle Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten der Landeshauptstadt Potsdam einschließlich der Eigenbetriebe bis zur Hälfte der individuellen Arbeitszeit im Monat mobil arbeiten können. Im Rahmen der mobilen Arbeit gelten weiterhin die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes.

Neben der Behandlung der Fragen des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes legt die Landeshauptstadt Potsdam zudem die infrastrukturellen Weichen für das mobile und flexible Arbeiten. Hierfür sollen die im Herbst 2020 angemieteten Notebooks für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sukzessive ausgetauscht werden. Für die Beschaffung von insgesamt 1500 Notebooks für Mitarbeitende der Stadtverwaltung wurde kürzlich ein Rahmenvertrag abgeschlossen.

Seit Herbst 2020 wurden in der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 70.973 Tage im mobilen Arbeiten durchgeführt. Mindestens 1507 Mitarbeitende haben das mobile Arbeiten seit Herbst 2020 in Anspruch genommen.