Pressemitteilung Nr. 353 vom 02.06.2020 Landeshauptstadt genehmigt nach Einzelfallprüfung Erweiterung von Außengastronomieflächen

Die Friedrich-Ebert-Straße in Potsdam
© Landeshauptstadt Potsdam, Robert Schnabel
Die Friedrich-Ebert-Straße in Potsdam Foto: Landeshauptstadt Potsdam, Robert Schnabel

Das Angebot der schnellen Hilfe seitens der Landeshauptstadt an Potsdamer Gastronomen, nach erfolgter Einzelfallprüfung eine Erweiterung der Außenflächen zu ermöglichen, wird gut angenommen. Bislang sind insgesamt 15 Anträge auf Ausdehnung der gastronomischen Sondernutzungsflächen bei Wirtschaftsförderung und Straßenverkehrsbehörde eingegangen.

Vier Anträge bezogen sich auf einen Wegfall von Parkplätzen zu Gunsten der Aufstellung von Tischen und Stühlen. Ein Antrag davon konnte unter Beachtung von Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit befristet erlaubt werden. Zudem wurden elf Anträge auf erweiterte Nutzung von Gehwegen/Nebenflächen im Sinne der jeweiligen Gastronomen entschieden.

„Die wachsende Stadt muss abwägend mit ihren Flächen umgehen. Wir freuen uns, dass wir bezüglich der Außengastronomieflächen schnell und einfach eine Anzahl von Genehmigungen erteilen konnten“, so der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt. Und er setzt fort: „Leider haben wir auch einzelne Anträge aus technischen Gründen ablehnen müssen. Nach dem vollständigen Lockdown in der Gastronomie konnten wir dennoch die Mehrheit der Antragsteller mit der Genehmigung unterstützen.“

Ansprechpartner für Gastronomen ist die Geschäftsstelle der Wirtschaftsförderung. Sie ist telefonisch zu erreichen unter Tel: 0331 / 289-2820 oder per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@rathaus.potsdam.de.

Hintergrund
Neben einer Sondernutzungserlaubnis für die Bestuhlung, Gestaltung und Bewirtschaftung ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach der StVO erforderlich, da das Einbringen von Gegenständen und das Anbieten von Waren und Leistungen auf Fahrwegen nach StVO zunächst verboten sind. Eine temporäre Ausnahmegenehmigung kann nur dann geprüft werden und ggf. erfolgen, wenn unter Gewährleistung der Verkehrssicherheit und unter Berücksichtigung vorhandener Nutzungsbeschränkungen und unter Berücksichtigung der Rettungsverkehre und Lieferverkehre eine gastronomische Nutzung möglich erscheint.

Ein Antrag auf Sondernutzung ist notwendig, bestenfalls mit Skizze oder Fotos, um eine lösungsorientierte Einzelfallprüfung zu ermöglichen. In der Regel geschieht das in Verbindung mit Vor-Ort-Terminen. Die Ausweitung auf Bereiche vor angrenzenden Grundstücken ist dann möglich, wenn eine formlose Zustimmung des Eigentümers oder der Hausverwaltung des Nachbargrundstücks hierzu vorliegt. Die Zustimmung muss mit dem Antrag auf Sondernutzung eingereicht werden.