Pressemitteilung Nr. 271 vom 27.04.2020 Ausnahmegenehmigung für Vereinssport nur in Einzelfällen möglich

Gemäß der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 17. April 2020 ist „der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen untersagt“. Die Verordnung gestattet Ausnahmen von der Untersagung in begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes. Anträge auf eine solche Ausnahmegenehmigung können demnach ab sofort gestellt werden.

Grundsätzlich vermittelt die Verordnung, den gewohnten Sportbetrieb weiterhin nicht zuzulassen. Die Ausnahmegenehmigung kann daher nur sparsam, für besondere und begründete Fälle, nach ausführlicher Prüfung und unter Auflagen erteilt werden. Bei dem derzeitigen Stand der Corona-Pandemie ist immer noch von einem restriktiven Umgang mit den Kontaktmöglichkeiten, die der Vereinssport mit sich bringt, auszugehen. Daher werden derzeit bis auf Weiteres nur Anträge, die nachfolgende Kriterien erfüllen, genehmigt werden können. Ausnahmegenehmigungen sollten derzeit ausschließlich bei Zutreffen folgender Kriterien beantragt werden:

•    Das Training ist aus medizinischen Gesichtspunkten notwendig (abrupte Trainingsunterbrechungen für Hochleistungssportler sind unter Umständen gefährlich für deren Herz-Kreislaufsystem).
•    Das Training ist für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit/Konkurrenzfähigkeit auf höchster überregionaler Ebene (1. Liga, sofern noch Wettkämpfe anstehen) oder des Bundeskaderstatus relevant.

Dabei müssen Auflagen zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Mannschafts- bzw. Spielsportarten dürfen maximal in Form von Kleingruppentraining stattfinden (inklusive Trainer maximal sieben Personen). Dabei muss eine Fokussierung auf Trainingsinhalte, die eine bestmögliche Vermeidung von Körperkontakt ermöglichen erfolgen.

Für die Bereiche des üblichen Breiten- und Vereinssports werden angesichts der aktuellen Situation die erlaubten Möglichkeiten des Individualsports unter freiem Himmel wie Joggen, Fahrrad fahren, Paddeln oder Rudern empfohlen. Die Landeshauptstadt Potsdam bittet alle Sportlerinnen und Sportler um Verständnis angesichts dieser immer noch schwierigen Situation.