Pressemitteilung Nr. 269 vom 18.04.2019 Waldbrandgefahr: Osterfeuer in der Landeshauptstadt abgesagt

Feuerwehr: Auch genehmigungsfreie Feuer wegen der Gefahr des Funkenflugs unterlassen
Feuerwache Holzmarktstraße
© Feuerwache Holzmarktstraße
Feuerwache Holzmarktstraße. Foto Bildwerk Michael Miltzow

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen sehr hohen Waldbrandgefahr, hat heute Morgen mit der Feuerwehr und der zuständigen Ordnungsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam eine aktuelle Bewertung der Gefahrenlage stattgefunden. Denn auch nach der aktuellsten Wetterprognose wird die Trockenheit das ganze Osterwochenende anhalten und die Waldbrandstufe 4 beibehalten werden. Durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg wurde für die Landeshauptstadt Potsdam aktuell die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) veröffentlicht.

Im Ergebnis dessen werden in der Landeshauptstadt Potsdam alle Osterfeuer abgesagt, auch die geplanten Osterfeuer unter Aufsicht der Feuerwehren werden nicht stattfinden. Wegen der Gefahr eines Brandes durch Funkenflug sind zurzeit auch genehmigungsfreie Feuer mit einem Durchmesser bis zu einem Meter zu unterlassen.

Alle erteilten Genehmigungen für Osterfeuer enthalten bereits die Nebenbestimmung, dass die Feuer bei anhaltender Trockenheit nicht angezündet werden dürfen. Darüber hinaus werden alle Veranstalter von der Landeshauptstadt Potsdam über diesen Sachverhalt informiert.  

Bezüglich der für die Osterfeuer bereits bereitgestellten Hölzer ist jeder Veranstalter in der Verantwortung, dass diese einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden oder bis zu einem für einen späteren Zeitpunkt genehmigtes Feuer sicher gelagert werden.

Ordnungsgemäße Verwertungen können die Kompostierung vor Ort, das Schreddern und Verwenden zum Mulchen oder das Verbringen zu zugelassenen Kompostierungsanlagen oder Wertstoffhöfen sein.

Bei einer längeren Lagerung vor Ort sind neben dem Brandschutz auch naturschutzrechtliche Belange zu beachten. So können z.B. Vögel ihren Nistplatz in dem gelagerten Material errichten, die im Brutgeschehen dann nicht gestört werden dürfen.