Pressemitteilung Nr. 177 vom 16.03.2020 Potsdam schließt Kneipen und Kinos | Regelungen für Gaststätten

Aktuell sieben bestätigte Corona-Fälle in Potsdam / Patienten in häuslicher Isolation / Mike Schubert: „Ich appelliere an Sie, sich solidarisch zu zeigen, den Aufforderungen zu folgen und aufeinander zu achten“
Das Bild zeigt schwebende Viren vor dem Röntgenbild einer Lunge.
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Virus (Foto: adobestock.com/peterschreiber.media)

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Schließung aller Schankbetriebe und Klubs sowie neue Regeln für Veranstaltungen und Gaststätten erlassen. Das hat Oberbürgermeister Mike Schubert am Montag erklärt. Eine entsprechende „Allgemeinverfügung zum Umgang mit größeren Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19“ ist am Montag veröffentlicht worden und tritt ab Dienstagmorgen 0 Uhr in Kraft. „Wenn am Dienstag wie angekündigt eine Regelung des Landes veröffentlicht wird, die noch weitreichender ist als unsere Regelung, dann werden wir diese selbstverständlich im Sinne einer landesweiten Regelung übernehmen“, sagt Mike Schubert.

„Jeder von uns kann mit seinem Verhalten einen Beitrag leisten, diese für uns alle kritische Situation zu meistern. Verzicht bedeutet im Moment dazu beizutragen, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen vor dem Coronavirus zu schützen“, so Schubert. Der Oberbürgermeister betonte, ihm sei an einer einheitlichen Regelung des Landes gelegen, Potsdam befinde sich aber durch die unmittelbare Nähe und direkte Anbindung zu Berlin in einer besonderen Situation. „Zudem zwingt uns die Entwicklung der Verdachtsfälle und Infizierten zum sofortigen Handeln. Wir ergreifen Maßnahmen, um die Menschen zu schützen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und damit die Gesundheitssysteme nicht zu überfordern. Ich appelliere an Sie, sich solidarisch zu zeigen, den Aufforderungen zu folgen und aufeinander zu achten“, so der Oberbürgermeister weiter.

Mit der Allgemeinverfügung werden unter anderem folgende Punkte konkret geregelt:

  • Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden werden untersagt
  • Bei Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmenden hat der Veranstalter die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste zu erfassen. Dazu gehören die Vor- und Familiennamen, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die Listen sind vier Wochen aufzubewahren und bei Bedarf vollständig dem Gesundheitsamt auszuhändigen.
  • Geschlossen werden Tanzlustbarkeiten, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen.
  • Geschlossen werden Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen.
  • Schankwirtschaften nach §1 Absatz 1 Gaststättengesetz dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden
  • Gaststätten dürfen nur öffnen, wenn die Plätze für die Gäste 1,50 Meter Abstand haben, Stehplätze sind verboten.
  • Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitness- und Tanzstudios und ähnliches wird untersagt.
  • Geschlossen werden auch Spielplätze im Freien sowie Indoor-Spielplätze.

Für Krankenhäuser und Pflegeheime gelten folgende Regelungen:

  • Krankenhäuser haben die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ihr ärztliches und pflegerisches Personal unverzüglich auf dem Gebiet der Intensivpflege mit Beatmungseinheiten und der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 oder Verdacht hierauf zu schulen.
  • Krankenhäuser müssen, soweit medizinisch vertretbar, ihre personellen und sonstigen Ressourcen schwerpunktmäßig für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 oder Verdacht hierauf einsetzen.
  • Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Hospizen dürfen keinen Besuch empfangen, ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren und Schwerstkranke, welche einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen dürfen - allerdings nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

Auch für Schulen und Kindertagesstätten sind die aktuellen Regelungen in der Allgemeinverfügung enthalten. Bereits seit heute ist u.a. die Sportschule „Friedrich Ludwig Jahn“ sowie das dazugehörige Wohnheim der Eliteschule des Sports mit mehr als 400 Schülerinnen und Schülern aus ganz Deutschland geschlossen. Ab Mittwoch findet an allen städtischen und privaten Schulen in der Landeshauptstadt kein Unterricht und keine Betreuung mehr statt. Auch Kindertageseinrichtungen werden ab Mittwoch geschlossen.

„Für die Betreuung der Kinder von Eltern, deren Arbeit in Berufen der kritischen Infrastruktur unerlässlich ist, werden Not-Betreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt“, sagte Noosha Aubel, Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport. Zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen u.a. Berufe im medizinischen und Pflege-Bereich, dem Rettungswesen, den Stadtwerken und der Polizei. Es ist trotz der Schließung der Schulen und Kitas unerlässlich, dass unsere Infrastruktur weiterhin aufrecht erhalten bleibt. Eine aktuelle Liste der Berufe im kritischen Infrastruktur sowie einen Antrag für Eltern aus diesen Berufszweigen auf Betreuung der Kinder ab Mittwoch finden Sie online auf www.potsdam.de/corona. Aktuell liegen 550 Anträge auf eine Kita-Notbetreuung bei der Landeshauptstadt Potsdam vor (Stand: 16. März 2020, 19 Uhr).

Derzeit gibt es in Potsdam sieben bestätigte Fälle einer Covid-19-Infektion. Insgesamt befinden sich aktuell (Stand: 16. März 2020, 19 Uhr) in Potsdam mehr als 150 Menschen in der häuslichen Isolation. Die Landeshauptstadt verfährt dabei weiterhin strikt nach den Kriterien der Robert-Koch-Institutes: Demnach müssen sich die Kontaktpersonen ersten Grades – also direkter Kontakt mit einem nachgewiesen Infizierten – in häusliche Isolation begeben und werden erst bei Symptomen abgestrichen.

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Die Sozial- und Gesundheitsbeigeordnete Brigitte Meier bittet alle Potsdamerinnen und Potsdamer, die gesundheitliche Sorgen haben, sich an die Rufkette zu halten. Das bedeutet: Wer eindeutige Erkältungssymptome und den Verdacht hat, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sollte sich telefonisch immer zuerst an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden. Wenn die Praxis geschlossen ist, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst bei der Suche nach einer Praxis in der Nähe. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist telefonisch unter 116 117 und im Internet unter www.116117.de zu erreichen.

Seit Freitag, 13. März 2020, sind in Potsdam bereits unter anderem alle städtischen Museen, das Hans Otto Theater, der Nikolaisaal, die Biosphäre, die Stadt- und Landesbibliothek, die Volkshochschule, die Schwimmhallen und der Treffpunkt Freizeit geschlossen. Ab dem kommenden Mittwoch, 18. März 2020, bleiben alle Schulen und Kindertagesstätten aufgrund der deutschlandweit steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen geschlossen.

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