Pressemitteilung Nr. 158 vom 08.03.2019 Anträge auf Rückzahlung zu viel gezahlter Elternbeiträge ab Sommer

Stadt erarbeitet Nachtragshaushalt / Zuständigen Gremien müssen Beschlüsse bestätigen, anschließend ist Auszahlung möglich
Kinderbetreuung
© Graham_Oliver- stock.adobe.com
Kinderbetreuung (©Graham_Oliver- stock.adobe.com)

In einem heutigen Schreiben an Potsdamer Eltern und einem Gespräch mit dem Kita-Elternbeirat hat Noosha Aubel als zuständige Jugendbeigeordnete über den weiteren Weg zur Auszahlung zu viel gezahlter Elternbeiträge aus den Jahren 2015 bis 2018 informiert. Der ursprünglich avisierte Termin für den Beginn der Antragsstellung kann nicht gehalten werden. Dies ist begründet durch den Umstand, dass am 20. Februar das nunmehr dritte Urteil zugunsten der Auslegung der Eltern erging. Weitere Klagen sind anhängig. Das Familiendezernat beabsichtigt daher die umstrittene Geschwisterkindregelung im aktuellen Rückzahlungsverfahren ebenfalls zu regeln. Da diese Thematik nicht Bestandteil des Beschlusses vom 14. Januar 2019 war, ist hierzu ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

Nach derzeitigem Stand soll im April der Nachtragshaushalt in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden. Ein Beschluss des Haushaltes, der die zu erwartenden Rückzahlungen zu viel bezahlter Beiträge beinhalltet und die Grundlage zur freiwilligen Regulierung ist, soll am 8. Mai erfolgen. Anschließend wird der Beschluss sowohl der Fachaufsicht als auch der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt. Erst nach dem Votum der involvierten Ministerien kann mit dem Auszahlungsprozedere begonnen werden. Im Nachgang wird umgehend das Antragsverfahren für die Eltern gestartet.

„Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, auch die Geschwisterkindregelung direkt zu korrigieren. Für diese Thematik liegt aber kein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vor, da dies ursprünglich nicht so vorgesehen war. Ohne das Votum der Stadtverordneten ist eine Regelung jedoch nicht möglich. Es wäre verwirrend und ärgerlich für die Eltern, jetzt die entsprechenden Anträge online zu stellen und sie danach bei Änderungswünschen oder rechtlichen Hinweisen der Prüfbehörden womöglich wieder zurücknehmen zu müssen. Die Eltern sollen mit Antragsstellung wissen, was sie erwarten können, sagt Noosha Aubel. Die Beigeordnete ist seit der Verschmelzung der Fachbereiche Kinder, Jugend und Familie sowie Bildung und Sport Anfang Januar zu einem Fachbereich Bildung, Jugend und Sport für das Thema Kita verantwortlich.

Da die Auszahlung aufgrund des Haushaltsrechtes frühestens ab Juli erfolgen kann, entsteht den Eltern durch die spätere Bereitstellung des Antrages kein Schaden. Die Verwaltung arbeitet weiter daran, den Eltern die zu viel bezahlten Beträge nach den entsprechenden Beschlüssen und Rückmeldungen der Ministerien ab Juli auszahlen zu können.