Pressemitteilung Nr. 14 vom 13.01.2020 Neuer Naturschutzbeirat für die Landeshauptstadt Potsdam

Umweltbeigeordneter übergibt Ernennungsurkunden
Bernd Rubelt verabschiedet den bisherigen Naturschutzbeirat und begrüßt den Neuen.
© Landeshauptstadt Potsdam
Bernd Rubelt verabschiedet den bisherigen Naturschutzbeirat und begrüßt den Neuen. (© Landeshauptstadt Potsdam)

Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, hat heute in der konstituierenden Sitzung des Naturschutzbeirates den neuen Mitgliedern die Ernennungskunden übergeben. Somit sind diese für fünf Jahre für die Arbeit im Naturschutzbeirat berufen.

Bernd Rubelt sagt: „Ich freue mich, dass auch der konstituierte Naturschutzbeirat in seiner Zusammensetzung eine ausgewogene Vertretung aller relevanten Fachdisziplinen abbilden kann. Vor dem Hintergrund von Klimawandel und erhöhtem Nutzungsdruck auf Natur und Landschaft hoffe ich auf eine gute Zusammenarbeit und dass wir gemeinsam Fehlentwicklungen entgegenwirken sowie umsetzbare Lösungen aufzeigen können. Ich danke den ausscheidenden Mitgliedern des Beirats für ihre wichtige Unterstützung der Naturschutzbehörde in den letzten fünf Jahren. Die fachliche Expertise war in zahlreichen naturschutzrechtlichen Belangen sehr wertvoll und hilfreich.“

Die Neuberufung ist notwendig, da im Dezember 2019 die fünfjährige Amtsperiode des derzeitigen Naturschutzbeirates endete. Der Hauptausschuss hat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Mitglieder für den neuen Naturschutzbeirat in der Sitzung am 11. Dezember 2019 bestätigt.

Auf der Grundlage von § 35 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) ist zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung bei der unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam ein Naturschutzbeirat zu bilden. In den Beirat sind Bürgerinnen und Bürger zu berufen, die im Naturschutz und in der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Dabei ist auf die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern zu achten, soweit nicht rechtliche oder tatsächliche Gründe entgegenstehen. Fachkundig ist nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz (Naturschutzbeiräteverordnung - NSchBV) ein Bürger, wenn er besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Botanik, der Zoologie, der Ökologie, der Landschaftspflege, der Landschaftsplanung oder auf verwandten Gebieten besitzt.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen und benannten Kandidaten erfüllen die Anforderungen hinsichtlich Fachkunde, guter Ortskenntnisse und einer längeren, erfolgreichen Tätigkeit im Naturschutz und in der Landschaftspflege gemäß entsprechend dieser Regelung.

In der zurückliegenden fünfjährigen Amtsperiode hatte der Naturschutzbeirat fachliche Unterstützung bei zahlreichen Bescheiden der Naturschutzbehörde zu beantragten Baumfällungen, Niststättenbeseitigungen, Beeinträchtigungen von streng geschützten Arten oder Eingriffen in Naturschutzflächen oder geschützte Biotope gegeben und Vorschläge für geeignete Kompensationsmaßnahmen beurteilt oder unterbreitet. Besondere Schwerpunkte waren dabei der Umgang mit Alteichen, die vom Heldbock-Käfer besiedelt sind, sowie der Erhalt von Altbaumbeständen, die eine besondere Rolle für Höhlenbrüter und Fledermäuse spielen. Für den sehr seltenen Heldbock hat Potsdam eine hohe Verantwortung, da sich hier beachtliche Bestände der Käferart konzentrieren. Zum Thema Altbäume hatte der Beirat unter anderem mehrfach Beratungen mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Die historischen Gartenanlagen haben mit ihrem bemerkenswerten Artenreichtum eine herausragende Funktion für den Naturhaushalt der Stadt. Hier gelang es dem Beirat immer wieder, den Denkmalschutz, der natürlich die Hauptaufgabe der Stiftung ist, mit Naturschutzbelangen gut in Einklang zu bringen.

Weiterhin spielen die touristische Nutzung sowie die Freizeitnutzung in Schutzgebieten, insbesondere im Bereich der Gewässer, eine ganz zentrale Rolle. Unter dem stetig steigenden Nutzungsruck leiden beispielsweise geschützte Uferbereiche und Tierarten, die hier ihre Lebensräume haben. Auch deshalb hat der Naturschutzbeirat begonnen, an einer Entscheidungshilfe für den Beirat selbst sowie für die Behörde zu arbeiten. Diese soll fundierte und einheitliche Entscheidungen zu Nutzungsanträgen, zum Beispiel bei Anträgen zum Bau von Bootsstegen, ermöglichen. Die Arbeit an der Entscheidungshilfe wird durch den neuberufenen Naturschutzbeirat weitergeführt werden.

Mitglieder des neuen Naturschutzbeirates
Franz Beusch *
Anne Brandenburger
Susan Fischer, Vorsitzende *
Dr. Rüdiger Knösche, stellvertretender Vorsitzender *
Karin Müller *
Uwe Peschke *
Steffen Zahn *

Stellvertreter:
Sybille Kirch
Dr. Torsten Lipp *
Dr. Wolfram Mey
Tanja Mutschischk
Sabine Stolzenberg
Dr. Matthias Wichmann
Georg Wild

*-gekennzeichnete Mitglieder und Stellvertreter waren bereits im vorherigen Naturschutzbeirat tätig. Beiratsmitglieder und Stellvertreter sind gleichgestellt.