Tierbetreuung in Potsdam

Hundespiel
© Pfötchenhotel Resort Berlin
Hundespiel (© Pfötchenhotel Resort Berlin)

    Entwicklung der Tierbetreuung

    Warum hat Potsdam kein Tierheim? Braucht Potsdam ein eigenes Tierheim und muss es eins haben? Wo werden die Potsdamer Fund- und Verwahrtiere gegenwärtig untergebracht? Diese und ähnliche Fragen stellten sich in den letzten Wochen und Monaten viele Potsdamerinnen und Potsdamer angesichts der Diskussion in der Öffentlichkeit zum Thema Tierheimneubau. Die Verwaltung der Landeshauptstadt erhält aus der Bevölkerung viele Anfragen rund um die Unterbringung von Tieren in unserer Stadt. Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle Antworten auf die meist gestellten Fragen. Wir möchten Ihnen dadurch die Möglichkeit bieten, sich selbst über den aktuellen Fortgang eines in Privatinitiative entstehenden Tierheimneubaus in der Landeshauptstadt Potsdam zu informieren.

    Bereits im Jahr 2000 zeichneten sich erste Probleme bei der Tierunterbringung in Potsdam ab. Zu diesem Zeitpunkt wurden erstmals die marode Gebäudesubstanz, die ungenügende Unterbringungsmöglichkeiten für die Tiere sowie der fehlende Hundeauslauf im Tierheimobjekt in der Forststraße diskutiert. Im Ergebnis wurde von allen Beteiligten eingeschätzt, dass die Unterbringung der Tiere am Standort Wildpark nicht mehr tierschutz- und artengerecht war.

    Der 2004 eigens für die Unterstützung des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung (TSV) und der Verwaltung gegründete Tierheimbeirat brachte sich intensiv bei der Suche nach einem Grundstück für einen Tierheimneubau ein. Da bis zum Jahr 2007 mit dem TSV kein Ergebnis zum Tierheimneubau erzielt werden konnte, sich ferner die Diskussion um die Mangelhaftigkeit der Unterkunft zuspitzte, wurde der Betreibervertrag zum Ende 2007 für den Tierheimstandort Forststraße gekündigt. Die Tiere wurden im Pfötchenhotel in Beelitz untergebracht. Seither hat die Verwaltung drei Ausschreibungen zum Bau und Betrieb eines Tierheims betrieben, die mit unterschiedlicher Begründung nicht zum Ziel geführt haben. Im November 2014 hat der TSV Potsdam den Kaufvertrag für ein Grundstück zum Bau einer Tierbetreuungseinrichtung und eines Tierheims unterschrieben. Ziel des Vereins ist es mittelfristig, eine Tierbetreuungseinrichtung und ein Tierheim zu errichten.

    Derzeit werden die Potsdamer Fund- und Verwahrtiere im Tierheim Zossen untergebracht. Durch die Insolvenz des Betriebes in Beelitz hat die Landeshauptstadt die Fund- und Verwahrtiere ab 1. Dezember 2014 am neuen Standort untergebracht. Ein entsprechender Vertrag zwischen dem Tierheim Zossen und der Stadt Potsdam ist am 27. November 2014 geschlossen worden. Das Tierheim Zossen wird vom Tierschutzverein „Schützende Hand e.V.“ in enger Partnerschaft mit dem Verein „aktion tier - menschen für tiere e.V.“ betrieben. Der Umzug der Potsdamer Tiere aus dem Pfötchenhotel Beelitz ist erfolgt. Derzeit werden 6 Hunde, 15 Katzen, 3 Nager und 3 Wellensittiche im Auftrag der Landeshauptstadt betreut..

    Möchten Sie eins der Potsdamer Fundtiere zu sich nehmen? Infos unter www.tierheim-zossen.de oder direkt hier.


    Aktueller Sachstand

    Die Stadtverordneten der Landeshauptstadt Potsdam wollen weiterhin eine aktive Tierschutzarbeit sowie die Fund- und Verwahrtierbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam gesichert sehen und haben sich für einen Tierheimneubau auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam ausgesprochen. Hierzu hat die Verwaltung im Dezember 2011 entsprechende Vorschläge mittels einer Vergleichsmatrix vorgelegt, die im Januar und März mit Prüfergebnissen qualifiziert wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat im April 2012 den Oberbürgermeister beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für eine zweckgebundene Ausschreibung des SAGO-Teilgeländes zur Nutzung als Tierbetreuungseinrichtung vorzubereiten. Das Grundstück wurde im ersten Halbjahr 2013 ausgeschrieben. Das Verfahren ist kurz vor dem Ende, der Tierschutzvereine Potsdam und Umgebung hat denn Zuschlag erhalten und im November 2014 den Kaufvertrag unterschrieben.

    Die Zweckbindung soll den Käufer bzw. Pächter verpflichten, auf dem Grundstück eine Tierunterbringungseinrichtung zu errichten. Der Mindestbedarf der Fläche beträgt 8.000 Quadratmeter, und der Immissionsschutz (ausreichend räumlicher Abstand zu nächsten Wohnbebauung) muss zwingend eingehalten werden, um mögliche Konflikte mit den Anwohnern zu vermeiden. Vor der Eröffnung einer Betreuungseinrichtung oder eines Tierheims muss ein Anschluss an das öffentliche Straßennetz vorhanden sein sowie notwendige Anschlüsse von technischen Medien (Strom, Wasser, Telefon etc.) anliegen. Die Gegebenheit für ein Hundeauslaufgebiet wie auch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll in jedem Falle gewährleistet sein.


    Prüfergebnis SaGo-Gelände

    Durch die Fachverwaltungen der Landeshauptstadt Potsdam sind die Rahmenbedingungen zu diesem Standort für eine Nutzung einer Betreuungseinrichtung für Tiere tiefergehend geprüft worden. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurde dem Hauptausschuss der Landeshauptstadt Potsdam in seiner Sitzung am 18.01.2012 mitgeteilt. Im März wurde die Prüfung des Geländes von den Stadtverordneten zur Kenntnis genommen.

    Der Bebauungsplan 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee" ist in 2007 durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen worden. Die Planungsziele für diesen B-Plan 32 sowie eine auf Betreiben des Landes Brandenburg abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der überwiegenden Grundstückseigentümerin PEG (Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG, einer Tochtergesellschaft der LEG Landesentwicklungsgesellschaft für Städtebau, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg mbH i. L., eines 100-prozentigen Tochterunternehmens des Landes Brandenburg mit den Aufgaben der Immobilienbewirtschaftung sowie die Erschließung und Vermarktung von Gewerbe-, Industrie- und Brachflächen) sah vor, Baurecht im Sinne einer Vorhaltefläche für eine gewerbliche Großansiedlung zu schaffen. Sollte nun durch einen Änderungsbeschluss der Potsdamer Stadtverordneten eine Nutzungsänderung an der kommunalen Teilfläche vorgenommen werden, so muss vorab der geschlossene Vertrag im Einvernehmen mit der überwiegenden Grundstückseigentümerin aufgehoben und das erforderliche Verfahren für die Anpassung der neuen Planungsziele (flexiblere Nutzung des Gesamtgrundstückes durch mehrere Betriebe bei innerer und äußerer Erschließung des Geländes) entsprechend vorbereitet werden.

    Die vorhandene Baussubstanz der 5 Baracken und der 2 Nebengebäude sind in einem sehr desolaten baulichen Zustand Nach der Empfehlung durch den KIS (kommunaler Immobilienservice), sämtliche Gebäude abzureißen oder zurückzubauen, könnte das Grundstück neu strukturiert und bebaut werden. Die vorhandene Medienversorgung für Wärme, Wasser, Abwasser und Stark-/Schwachstrom erfordert eine kostenintensive Erneuerung

    Eine befestigte Zuwegung zum kommunalen Grundstück ist derzeit nur teilweise vorhanden. Die Erschließung des Grundstückes ist nur über die Liegenschaft der LEG mit vorab erteilter Zustimmung und vereinbarter Dienstbarkeit möglich. Die erforderliche Erschließung ist zunächst provisorisch (Umzäunung der direkten Zuwegung durch das LEG-Gelände als Sicherungsmaßnahme) und nach Vermarktung des Gesamtgeländes an einen Investor als abschließende Maßnahme (Beteiligung an den Kosten der Zuwegung von der Bundesstraße 2 auf das Gesamtgelände, ggf. neuer innerer Straßenausbau und veränderte Umzäunung) vorzunehmen.

    Von einer Beeinträchtigung der Verwertbarkeit der zu vermarktenden LEG-Fläche durch verstärkte Lärmemissionen kann ausgegangen werden, wenn eine möglichen Ansiedlung von Nutzungsgewerbe mit stiller Technologie in nachbarschaftlicher Nähe zu der Tierbetreuungseinrichtung auf dem kommunalen Grundstücksteil mit lärmintensiver Hundehaltung entstehen sollte.

    Nuturschutz- und umweltrechtliche Restriktionen bestehen nur in Bezug auf vorhandene und zu erhaltende Baumbestände auf dem Gelände sowie den möglicherweise auftretenden Lärmemmissionen gegenüber den nächstgelegenen Nachbargrundstücken in Wilhelmshorst wie auch auf dem Gesamtareal Michendorfer Chaussee.

    Das Grundstück ist im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung an den Meistbietenden zu verkaufen bzw. für diesen ein Erbbaurecht zu bestellen. Der Käufer / Pächter hat sämtliche Kosten der zunächst provisorischen, später endgültigen äußeren und inneren Erschließung des Grundstückes zu tragen, ebenso für möglicherweise notwendige Abriss- sowie erforderliche Lärmschutzmaßnahmen.

    Das für eine gewerbliche Nutzung vorgesehene kommunale Teilgrundstück wird nach entsprechender Ausschreibung entweder mit einem Erbbauzins von 7 % für den noch zu ermittelnden Bodenwert pro Jahr durch die Landeshauptstadt Potsdam verpachtet , oder aber, ebenfalls nach öffentlicher Ausschreibung, gegen Höchstgebot mit der Zweckbindung Schaffung einer Tierunterbringung verkauft. Da bislang kein aktueller Verkehrswert ermittelt wurde, war von einem prognostizierten Verkehrswert von 1.321.320,00 EUR (60,00 EUR pro qm als unterste Durchschnittskosten für ein Gewerbegebiet x 22.022 qm Fläche) aufgrund vieler bislang vorhandener Unwägbarkeiten in Bezug auf das Grundstück ausgegangen worden.

     

    Anbindung und Kosten SAGO-Gelände

    Die Landeshauptstadt Potsdam hat den Stadtverordneten im März 2012 eine Analyse vorgelegt, in der die Kosten und die Anbindung des Grundstücks an das öffentliche Straßennetz untersucht wurde. Die Stadtverordneten haben das Papier zur Kenntnis genommen.

    Der Wertansatz aus der Prognose vom 18.01.2012 zum geschätzten Verkehrswert wurde entsprechend korrigiert: Demnach wurde im Jahr 2000 die Fläche mit 30,00 DM (jetzt: 15,00 EUR) geschätzt. Die Gesamtfläche von 20.022 qm beinhaltet zwei Biotope mit schützenswertem Baumbestand aus Ersatzmaßnahmen mit einem Flächenanteil vom 2.622 qm. Für das gewerbliche Rohbauland mit 17.400 qm werden analog der Schätzung aus dem Jahr 2000 pro qm 15,00 EUR angesetzt, und für die Biotope pro qm jeweils 1,00 EUR, so dass für das Grundstück von einem Wertansatz von 263.622 EUR ausgegangen werden kann. Abzüglich der Abrisskosten i. H. v. ca. 40.000 - 50.000 EUR wird der Wert des Gesamtgrundstücks von der Kommunalen Bewertungsstelle auf ca. 220.000 EUR prognostiziert. Vor einer öffentlichen Ausschreibung ist jedoch ein aktuelles Verkehrswertgutachten durch einen unabhängigen Gutachter in Auftrag zu geben.

    Im Rahmen der inneren Erschließung des kommunalen Flächenanteils sind für die Sanierung der Elektroanschlüsse und Wasser- und Abwasserversorgung entsprechende Neuinstallationen und technische Anpassungen mit geschätzten Kosten zwischen 30.000 - 100.000 EUR vorzunehmen. Nach der Vermarktung und Entwicklung des Gesamtgeländes als Gewerbefläche durch einen Investor ist nochmals ein entsprechender finanzieller Aufwand zu leisten, um die bisherige Insellösung an die gesamte innere Erschließung anzubinden.

    Für die äußere Erschließung des Grundstücks gibt es zwei Varianten der Zuwegung: 

    a) Zuwegung von der Bundesstraße 2 über die LEG-Fläche zum Grundstück:

    Für eine bis zur vollständigen Entwicklung des Gesamtgeländes provisorische Zuwegung wäre die jetzt vorhandene Zufahrt von der B2 auch aufgrund des vorliegenden B-Planes 32 geeignet. Eine Gültigkeit der Zufahrtsgenehmigung muss beim Landesbetrieb für Straßenwesen des Landes Brandenburg (LS) hinterfragt sowie eine Grunddienstbarkeit mit der LEG für die Erschließung und Erreichbarkeit des kommunalen Grundstückes vereinbart werden. Z. Z. fehlen ca. 40 m Wegstrecke (ca. 30.000 EUR), um das kommunale Grundstück über das LEG-Gelände zu erreichen. Zudem muss die gesamte Zuwegung (ca. 30.000 EUR) eingezäunt werden. Nach Erschließung der LEG-Fläche muss diese provisorische Lösung der Zuwegung und Umzäunung einer abschließenden Lösung mit z. Z. nicht zu kalkulierbaren Kosten angepasst werden. Auch wird die jetzt vorhandene Zufahrt als Haupterschließung zum Grundstück ausgebaut werden müssen. Diese Erschließungskosten an die B2 werden nach Erfahrungswerten etwa 300.000 EUR betragen. 

    b) Zuwegung von der Peter-Huchel-Chaussee/Wilhelmshorst zum Südeingang des kommunalen Grundstückes:

    Diese nicht plangemäße Erschließung erfordert eine förmliche Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes 32 plus der Widmung der neuen Verkehrsfläche. Eine Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 32 über die Stadtgrenze Potsdams hinaus ist nicht möglich, denn die Planungshoheit ist nur auf das eigene Gemeindegebiet beschränkt. Somit muss in diesem Bauleitplanverfahren eine interkommunale Abstimmung mit der Gemeinde Michendorf erfolgen, damit die Gemeinde Michendorf einen eigenen Bebauungsplan aufstellen kann, welcher die Anbindung an die Peter-Huchel-Chaussee in ihrem Gemeindegebiet regelt. Für diesen gesamten Verfahrensaufwand ist nach Erfahrungen jedoch mindestens mit 2,5 bis 4 Jahren zu rechnen. Desweiteren ist der Kreisstraßenbetrieb Potsdam-Mittelmark (KSB) zur Gültigkeit der Zufahrtsgenehmigung zu beteiligen. Auch muss der Landesbetrieb Forst Brandenburg als Grundstückseigentümer aufgrund anfallender Baumfällungen, Ausweichstellen und ggf. notwendiger Ersatzmaßnahmen (insgesamt Kosten von ca. 7.500 EUR) entsprechend eingebunden werden. Für die direkte Zuwegung von der Peter-Huchel-Straße entstehen Kosten für die Ausbesserung der Abfahrt (7.500 EUR) sowie Sanierungskosten des jetzigen Waldweges (30.000 EUR) mit entsprechend zu schaffenden Ausweichstellen (14.000 EUR). Die Oberförsterei Potsdam hat bereits signalisiert, dass, sollte diese Zuwegung zum Grundstück benötigt werden, unter Auflagen ein erforderlicher Ausbau möglich sei.

    Zu den möglicherweise zu erwartenden Lärmemissionen durch eine Tierunterbringung kann bislang noch keine abschließende Aussage getroffen werden, da eine genaue Verwertungsabsicht hinsichtlich lärmintensiver Tierhaltung weiterhin nicht vorliegt. Zwar liegt zur nächstgelegenen Wohnbebauung in Wilhelmshorst mit ca. 460 m Entfernung als natürlicher Schallschutz ein sehr dicht bewachsenes Waldgebiet, jedoch können Lärmbelästigungen auf dem direkt anliegenden LEG-Grundstück durch Einzel- oder Rudelhaltung von mehreren Hunden in jedem Falle prognostiziert werden, da die anzunehmenden Lärmemissionen von 108 dB(A) bis 115 dB(A) direkt tiefräumig mit freier Schallausbreitung in den geplanten Gewerbestandort einwirken. Direkte natürliche Hemmnisse als Schallschutz sind hier nicht vorhanden.

    Die Erfahrungen bisheriger Standortanfragen für Großinvestitionen in Deutschland bestätigen, dass rd. 30 ha als eine Untergrenze für eine Vorhaltefläche für großflächige Gewerbeansiedlungen gelten. Diese Untergrenze wird mit einem LEG-Flächenanteil mit ca. 29 ha sowie der kommunalen Fläche von ca. 2 ha gerade erreicht. Die zurzeit vorgehaltene Gesamtfläche ist zudem der einzige Standort in der Landeshauptstadt Potsdam für eine gewerbliche Großansiedlung  überhaupt. Die LEG hat weiterhin sehr starkes Interesse an einer gewerblichen Nutzung der Gesamtfläche und gibt zu bedenken, dass eine Flächenreduzierung die großgewerbliche Nutzungsmöglichkeit gefährde. Falls jedoch eine kleinteiligere Vermarktung der Gesamtfläche in Aussicht stehen würde, könnte auch der kommunale Anteil  der Fläche für eine Tierunterbringungseinrichtung – bei entsprechendem Wertverlustausgleich aufgrund der Nichteinhaltung der Emmissionswerte - genutzt werden. Dann könnte auch einer B-Plan-Änderung durch die LEG zugestimmt werden.

    Die Veräußerung des Grundstückes muss in jedem Falle aus einer bedingungsfreien öffentlichen Ausschreibung gegen Höchstgebot - zumindest aber zum aktuellen Zeitwert - erfolgen.


    Wo die Tiere untergebracht sind

    Die Fund- und Verwahrtiere der Landeshauptstadt Potsdam werden bis Ende 2015 im Tierheim Zossen versorgt. Der im November 2014 geschlossene Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015 vor. Seit der Schließung des Potsdamer Tierheims wird die Betreuung der Fund- und Verwahrtiere ausgeschrieben. Zuletzt hatte das Pfötchenhotel Beelitz das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Zuschlag erhalten. Aufgrund der Insolvenz der einrichtung in Beelitz endete der Vertrag nun zum 30. November 2014. Per Direktvergabe wurde der Vertrag mit dem Tierheim Zossen geschlossen. Die Kosten für die Unterbringung der Fund- und Verwahrtiere im Auftrag der Stadt betragen weniger als 100.000 Euro jährlich. Im Oktober 2012 wurden 52 Tiere im Auftrag der Landeshauptstadt betreut, davon sind 14 Hunde, 32 Katzen, fünf Heimtiere, ein Vogel. Derzeit werden 6 Hunde, 15 Katzen, 3 Nager und 3 Wellensittiche im Auftrag der Landeshauptstadt betreut.

    Die Leistungserbringung des Pfötchenhotels in Bezug auf die Aufnahme und Verwahrung der Potsdamer Fund- und Verwahrtiere endete am 30.11.2014. Damit diese Leistung auch nach diesem Termin durch einen Dritten erbracht werden konnte, musste diese Leistungserbringung per Direktvergabe vergeben werden. Derzeit wird durch das zuständige Fachamt ein EU-weites Vergabeverfahren mit dem Ziel, Betreuung und Vermittlung der Fund- und Verwahrtiere aus Potsdam, vorbereitet.

    Das Tierheim Zossen befindet sich in der Straße der Jugend 158 in 15806 Zossen. Zwischen Potsdam und Zossen fährt der Bus 618. Die Telefonnumer ist 03377 20 15 17, per E-Mail ist das Tierheim unter der Adresse info@tierheim-zossen.de erreichbar.


    Die Aufgaben der Stadt Potsdam

    Welche gesetzlichen Pflichtaufgaben hat die Landeshauptstadt Potsdam?

    Die Landeshauptstadt ist gesetzlich verpflichtet Fund- und Verwahrtiere unterzubringen. Als Fundtiere werden Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche ihrem Besitzer entlaufen, entflogen oder verloren gegangen sind. Verwahrtiere sind Tiere, welche auf behördliche Anordnung durch die Ordnungs- bzw. Veterinärbehörde oder aber durch die Polizei ihren Besitzern zwangsweise entzogen und zeitweilig anderweitig untergebracht werden müssen.

    Warum wurde das Tierheim am Wildpark-West geschlossen?

    Allen Beteiligten war bereits im Jahr 2000 klar, dass der Betrieb des Tierheimes Potsdam am Standort Wildpark aufgrund der äußeren Gegebenheiten (marode Gebäudesubstanz, zu wenig Fläche, ungenügende Unterbringungsmöglichkeiten, fehlender Hundeauslauf, ...) nur noch zeitlich begrenzt möglich sei. Insofern wurde mit der gemeinsamen Suche nach einem passenden Standort für einen Neubau auch mit Unterstützung eines 2004 gegründeten Tierheimbeirates begonnen. In der Zeit von 2004 bis 2006 tagte der Beirat insgesamt acht Mal.

    Wo sind die Potsdamer Tiere gegenwärtig untergebracht?

    Die Potsdamer Fund- und Verwahrtiere werden gegenwärtig im Tierheim Zossen (www.tierheim-zossen.de) untergebracht und betreut.

    Muss Potsdam zur Umsetzung der Pflichtaufgabe ein eigenes Tierheim haben?

    Die Landeshauptstadt Potsdam muss weder ein Tierheim bauen noch betreiben. Tierheime zu errichten bzw. zu betreiben sind freiwillige Angelegenheiten einer Kommune. Sie kann es, muss es aber nicht. Nur die Fund- und Verwahrtiere zu bergen, zu einer Unterbringung zu transportieren, sie dort unterzubringen und zu versorgen ist eine Pflichtaufgabe. Diese Pflichtaufgabe kann aber auch an einen Betreiber eines Tierheimes, einer Tierpension oder an eine Auffangstation über ein Ausschreibungsverfahren zur Aufgabenerfüllung übertragen werden. Gleichwohl gibt es einen politischen Beschluss der Stadtverordneten, auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam ein Tierheim zu errichten. Seitdem die Landeshauptstadt kein Tierheim mehr hat, werden Jahr für Jahr weniger Tiere beim Ordnungsamt oder der Feuerwehr abgegeben - Fundtiere finden aufgrund der tollen Arbeit der Tierschützer in der Stadt schnell ein neues zu Hause und müssen nicht erst im Tierheim untergebracht werden.

    Warum muss die Landeshauptstadt Potsdam den Tierheimbetrieb öffentlich ausschreiben und kann z.B. den Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. (TSV) nicht bevorzugt behandeln?

    Die Landeshauptstadt Potsdam als öffentlicher Auftraggeber hat das Vergaberecht einzuhalten. Dieses begründet sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL-A). Da es neben dem TSV weitere Anbieter gibt, die diese Leistung der Tierunterbringung auch erbringen können, müssen auch diese sich einem Wettbewerb stellen dürfen. Der Hintergrund für eine Ausschreibung ist, dass die auszugebenden Steuergelder für eine Dienstleistung eben sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden sollten, und dieses kann nur über einen Wettbewerb funktionieren.

     

     

    Bisherige Ausschreibungen

    Um die Potsdamer Fund- und Verwahrtiere auch nach Schließung zum 31.12.2007 weiterhin unterzubringen und zu versorgen, wurde als Ergebnis einer deutschlandweiten Ausschreibung für ein Jahr der Zuschlag auf das Angebot des Pfötchenhotels Beelitz erteilt.

    1. EU-Ausschreibung

    Anfang 2008 wurde eine EU-Ausschreibung zur längerfristigen Unterbringung dieser Tiere begonnen. Das Ergebnis im Sommer 2008 erbrachte, dass kein Anbieter bereit war, eine Unterbringung für die Fund- und Verwahrtiere auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam zu ermöglichen, sondern nur im Umland in eigenen Tierunterbringungseinrichtungen.

    2. EU-Ausschreibung

    Interessenbekundung: Da es aber der Wunsch vieler Potsdamer Stadtverordneten war und weiterhin ist, eine Tierunterbringung auch für die Potsdamer Fund- und Verwahrtiere auf dem Potsdamer Stadtgebiet zu ermöglichen, wurde ein  Interessenbekundungsverfahren eröffnet, um herauszufinden, ob ein Bieter bereit wäre ein Angebot abzugeben, wenn die Leistung der Tierunterbringung mit Betreuungsmöglichkeiten für benachteiligte Menschen gekoppelt angeboten werden kann. Im April 2009 bekundeten vier Träger, sich dieses vorstellen zu können, Zwischenzeitlich mussten aufgrund des befristeten Vertrages mit dem Pfötchenhotel wiederum die Leistung der Unterbringung der Fund- und Verwahrtiere befristet ausgeschrieben werden. Dieses Mal erging das günstigste Angebot durch die Hundepension SIRIUS, Laufzeit des Vertrages bis zum 30.09.2010.

    1. Verhandlungsverfahren: Mit dem umgehend begonnenen Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wurde bereits im September 2009 gleich nach dem Submissionstermin (Frist zur Abgabe der Angebote) die Verhandlungsgespräche mit zwei Bietern, einem Einzelbieter und einer Bietergemeinschaft aufgenommen. Als Ergebnis dieser Verhandlungsgespräche sowie der Vorstellung der Konzepte im Ortsteil Eiche wurde durch den Hauptausschuss der Landeshauptstadt Potsdam der Zuschlag auf das Angebot der Bietergemeinschaft erteilt, so dass Anfang 2010 mit der Ausarbeitung der Verträge begonnen wurde. Da jedoch plötzlich durch die sogenannte „Maserati-Affaire“ die Wirtschaftlichkeit der Bietergemeinschaft über eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren nicht mehr gewährleistet werden konnte, wurde dieses Verfahren aufgehoben.

    2. Verhandlungsverfahren: Umgehend wurde durch die Verwaltung ein neues Verfahren begonnen. Zum Submissionstermin im Juni 2010 gingen wiederum Angebote ein, jedoch wurde dieses Vergabeverfahren aufgrund einer Rüge eines Bieters im August 2010 durch die Vergabekammer des Landes Brandenburg in den Stand vor Versendung der Ausschreibungsunterlagen zurückversetzt. Die zwischenzeitliche Unterbringung der Potsdamer Tiere musste nun wiederum verlängert werden, da abzusehen war, dass ab dem 01.10.2010 noch keine Tierunterbringungsmöglichkeit in Potsdam vorhanden sein wird. Als Ergebnis einer wiederholten Ausschreibung erging der Zuschlag wieder auf das Angebot des Pfötchenhotels Beelitz bis zum 31.07.2011.b)

    2. Verhandlungsverfahren (Wiederholung): Ein erneut ausgeschriebenes Verhandlungsverfahren erbrachte zum Submissionstermin im Dezember 2010 zwei Angebote. Verhandelt wurde nur zu einem Angebot mit einer Bietergemeinschaft, da das andere Angebot nicht vollständig war und somit nicht gewertet werden konnte. Im Laufe des Verhandlungsverfahrens mit der Bietergemeinschaft zum Standort in Eiche erging der Vorschlag dieser Bietergemeinschaft, sein Angebot kostengünstiger auf einem betriebseigenen Grundstück in Fahrland zu errichten. Hierauf versagte die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam Ende August 2011 den Zuschlag, da die Stadtverordneten das Ergebnis als für zu teuer hielten. Daraufhin wurde das gesamte EU-weite Vergabeverfahren aufgehoben.

     

    Was ist ein Tierheim?

    Was ist ein Tierheim?

    Tierheime stehen zumeist im Blickpunkt der Öffentlichkeit: Neben der Annahme, vorübergehender pfleglicher Unterbringung und Versorgung sowie die Vermittlung von in Not geratenen Tieren, wobei fast alle Tierarten aufgenommen werden, wird hier der Tierschutz durch die Vernetzung des Vereins im Hintergrund sehr intensiv betrieben. Eine breite Öffentlichkeitsarbeit, die Betreuung von Abgabe- und Pensionstieren, Zusatzangebote wie Hundeschule, Tierfriedhof, Informationsangebote können angeboten werden, gerade auch durch die Einbindung von viel ehrenamtlichem Engagement.

    Wer kann ein Tierheim betreiben?

    Tierheime können privat, durch Tierschutzvereine oder durch eine Kommune betrieben werden. Üblich ist jedoch der Betrieb durch einen Tierschutzverein und die Kommune finanziert dann anteilig ausschließlich die Erledigung der kommunalen Pflichtaufgabe.

    Was ist eine Tierpension?

    In Tierpensionen, die zumeist privat betrieben werden, werden Tiere von ihren Eigentümern, Haltern oder Betreuern für eine begrenzte Zeit und gegen Gebühr untergebracht, so etwa für die Zeit eines Urlaubs, eines Krankenhausaufenthalts oder aus anderen Situationen heraus, und später wieder abgeholt.

    Was ist eine Auffangstation?

    Auffangstationen entstehen i. d. R. ausschließlich durch ehrenamtliches Engagement einzelner Personen oder eines Vereins aus dem Bereich des Tierschutzes für eine vorläufige Unterbringung zum Schutz und Wohlergehen der betroffenen Tiere. Auffangstationen sind oftmals durch ihre Aufnahmekapazitäten begrenzt, so dass eine zügige Weitervermittlung der Tiere erfolgen muss.


    Definition von Fund- und Verwahrtieren

    Was sind Fundtiere?

    Als Fundtiere werden diejenigen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche ihrem Besitzer entlaufen, entflogen oder verloren gegangen sind. Verantwortlich für Fundtiere ist immer die jeweils zuständige Kommune, da die Aufnahme und Betreuung dieser Tiere eine Pflichtaufgabe darstellt, welche entweder selbst erledigt wird, oder an eine andere Einrichtung übertragen werden kann.

    Was ist ein Verwahrtier?

    Verwahrtiere sind Tiere, welche auf behördliche Anordnung durch die Ordnungs- bzw. Veterinärbehörde oder aber durch die Polizei ihren Besitzern zwangsweise entzogen und zeitweilig anderweitig untergebracht werden müssen.

    Was sind Abgabetiere?

    Diese Tiere können durch ihren Besitzer bzw. Eigentümer nicht mehr dauerhaft aus den verschiedensten Gründen, etwa Unverträglichkeit des Tieres, Zeitmangel, fehlende Haltungserlaubnis des Vermieters, gehalten werden.

    Was passiert mit verwilderten Haustieren?

    Verwilderte Haustiere sind insbesondere herrenlose und kontaktscheue Katzen. Diese werden über sogenannte verteilte Futterstellen im jeweiligen Stadt- / Gemeindegebiet durch Ehrenamtliche versorgt.

    Was sind herrenlose Tiere?

    Bei herrenlosen Tieren handelt es sich um ausgesetzte, freilebende oder verwilderte Haustiere. An ihnen besteht kein Eigentum und sie haben somit keinen Besitzer. Herrenlose Tiere sind keine Fundtiere, sie unterliegen nicht dem Fundrecht. Aus ihnen werden auch nicht automatisch Fundtiere, wenn Sie eingefangen werden. Wenn diese Tiere keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, besteht für die Landeshauptstadt Potsdam keine Pflicht zur Aufnahme und Betreuung dieser Tiere.

    Was sind Wildtiere?

    Unter Wildtiere sind wildlebende Tiere zu verstehen. Eine Auflistung der Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen ist im §1 des Bundesjagdgesetzes nachzulesen.

     

    Potsdams Tierheimbeirat

    Tierheimbeirat

    Der Tierheimbeirat konstituierte sich 2004 und tagte bis zum Jahre 2006 insgesamt acht Mal. Er setzt sich zusammen aus vier Stadtverordneten, zwei Vorstandsmitgliedern des Tierschutzvereins sowie einem Vertreter aus der Verwaltung stellvertretend für den Oberbürgermeister. Er wurde ursprünglich für die Dauer von vier Jahren berufen. Seine Aufgabe war es, den TSV in allen Angelegenheiten, so auch bei der Grundstückssuche, zu unterstützen.

    Tierheimrat

    Der 27. Juli 2010 ohne Satzung einberufende Tierheimrat besteht aus je einem Vertreter aller im Potsdamer Stadtparlament vertretenen Fraktionen. Konstituiert wurde der Tierheimrat, um den politischen Raum sehr zeitnah im letzten Verhandlungsverfahren über die aktuellen Entwicklungen bei der Vergabe zu informieren und ihn, soweit es das Vergaberecht zulässt, in Entscheidungen mit einzubeziehen. Er tagte bislang sechs Mal.

     

    Was mache ich, wenn...

    ... ich ein Tier finde?

    Das Auffinden von Fundtieren in der Landeshauptstadt Potsdam kann jeder Bürger unter folgenden Telefonnummern anzeigen:

    • (0331)  289 1642 - Einsatzzentrale Außendienst des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit (Mo bis Fr von 7 - 20 Uhr und Sa, So , Feiertage von 9:30 - 18 Uhr)
    • (0331)  37010 - Leitstelle Berufsfeuerwehr Potsdam (außerhalb der o.g. Zeiten des Außendienstes der Fachbereiches Ordnung und Sicherheit)

    Was passiert mit dem Tier?

    Die Fundtiere werden durch Mitarbeiter bzw. beauftragte Dritte der Landeshauptstadt Potsdam mit speziell ausgerüstetem Fahrzeug abgeholt und in das Tierheim Zossen, Straße der Jugend 156, gebracht.

    ... ich ein Tier vermisse und suche?

    Durch den Fachbereich Ordnung und Sicherheit (Einsatzzentrale Außendienst) wird eine Datenbank zu Fundtieranzeigen und Suchmeldungen geführt. Wenn Sie Ihr Tier vermissen/suchen, wenden Sie sich an folgende Telefonnummer (0331) 289 1642 (Mo bis Fr von 7 - 20 Uhr und Sa, So , Feiertage von 9:30 - 18 Uhr).

    Wer kümmert sich um verletzte oder tote Wildtiere in der Landeshauptstadt Potsdam?

    Der zuständige Jagdausübungsberechtigte kümmert sind um kranke, verletze oder tote Wildtiere. Ein solches Tier können Sie unter folgenden Telefonnummern melden:

    • (0331) 289 1642 - Einsatzzentrale Außendienst des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit (Mo bis Fr von 7 - 20 Uhr und Sa, So , Feiertage von 9:30 - 18 Uhr)
    • (0331)  37010 - Leitstelle Berufsfeuerwehr Potsdam (außerhalb der o.g. Zeiten des Außendienstes der Fachbereiches Ordnung und Sicherheit).

    Wer kümmert sich um tote Tiere in der Landeshauptstadt Potsdam?

    Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Pflicht zur Entsorgung von toten Tieren bzw. Tierkadavern nur im öffentlichen Raum. Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte von privaten, vermieteten, verpachteten oder sonst nicht der Entscheidung der Landeshauptstadt Potsdam unterliegenden Flächen müssen in eigener Verantwortung die Aufnahme und Entsorgung von toten Tieren bzw. Tierkadavern veranlassen. Die Bergung der toten Tiere übernimmt der durch die Landeshauptstadt Potsdam beauftragte Dritte. Ein solches Tier können Sie unter folgenden Telefonnummern melden:

    • (0331) 289 1642 - Einsatzzentrale Außendienst des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit (Mo bis Fr von 7 - 20 Uhr und Sa, So , Feiertage von 9:30 - 18 Uhr)
    • 0331/ 37010 - Leitstelle Berufsfeuerwehr Potsdam (außerhalb der o.g. Zeiten des Außendienstes der Fachbereiches Ordnung und Sicherheit).

    ... mein Haustier gestorben ist? Wo kann ich es hinbringen oder darf ich es im Garten vergraben?

    Ein totes Heimtier/ Nutztier ist unverzüglich durch die Firma SARIA (Tierkörperbeseitigungsanstalt, Tel: 03561/ 68 460) abholen zu lassen und in einer zugelassenen Verbrennungsanlage zu verbrennen. Tote Heimtiere können im Einzelfall auf dem eigenen Grundstück, jedoch nicht in Trinkwasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind.Weiterhin besteht die Möglichkeit Heimtiere auf genehmigten Tierfriedhöfen zu begraben oder aber auch die gebührenpflichtige Entsorgung über die Tierarztpraxen.

    ... ich mein Tier nicht mehr versorgen kann?

    Wenn Sie ein Tier nicht mehr versorgen können, müssen sie sich um eine angemessene und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres kümmern. In der Liste „Tierheime/ Tierschutzvereine in und um Potsdam“ finden Sie hilfreiche Adressen zu Vermittlung Ihres Tieres.Es ist verboten ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzten oder es zurückzulassen um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.

    ... der Besitzer/ Halter des Tieres verstorben ist und das Tier nicht versorgt wird?

    Ist der Halter/ Besitzer eines Tieres verstorben, besteht durch die Erben die Pflicht zur Versorgung des Tieres. Sollte die Person keine Erben haben oder aber das Erbe ausgeschlagen werden, so kann die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Einsatzzentrale Außendienst Tel.: 0331/ 289 1642 (Mo bis Fr von 07:00 Uhr -20:00 Uhr und Sa, So , Feiertage von 09:30 Uhr - 18:00 Uhr) die anderweitige Unterbringung des Tieres veranlassen.

    ... der Besitzer/ Halter des Tieres ins Krankenhaus gekommen ist und das Tier nicht versorgt wird?

    Ist der Halter/ Besitzer eines Tieres ins Krankenhaus gekommen, sollte zunächst versucht werden, das Tier durch Verwandte und/ oder Bekannte unterzubringen bzw. zu versorgen. Sollte dies nicht gelingen, kann das Tier durch das Veterinäramt Landeshauptstadt Potsdam auf Kosten des Tierhalters in Verwahrung genommen werden. Ein solches Tier können Sie unter folgenden Telefonnummern melden:

    • 0331/ 289 1817 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt (Mo bis Fr von 09:00 Uhr -12:00 Uhr; Di von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Mo und Mi von 13:00 - 15:00 Uhr und Do von 13:00 - 16:00 Uhr).
    • 0331/ 289 1642 - Einsatzzentrale Außendienst des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit (Mo bis Fr von 07:00 Uhr -20:00 Uhr und Sa, So , Feiertage von 09:30 Uhr - 18:00 Uhr)
    • 0331/ 37010 - Leitstelle Berufsfeuerwehr Potsdam (außerhalb der o.g. Zeiten des Außendienstes der Fachbereiches Ordnung und Sicherheit).

    ... ich denke, dass ein Tier nicht artgerecht gehalten bzw. nicht richtig versorgt wird?

    Eine Tierhaltung, die nicht artgerecht ist oder aber ein Tier nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben versorgt/ untergebracht wird, kann dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Potsdam unter 0331/ 289 1817 oder aber auf dem Postweg an Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Hegelallee 6-10, Haus 2, 14469 Potsdam oder per E-Mail veterinaerwesen@rathaus.potsdam.de angezeigt werden. Für die Bearbeitung der Fälle werden folgende Angaben benötigt:

    • Name, Vorname des Tierhalters,
    • Anschrift des Tierhalters,
    • ggf. Standort der Tier, wenn Abweichend von Wohnanschrift,
    • Tierart, Anzahl und ggf. Rasse/ besondere Kennzeichen
    • Mängel der Tierhaltung/ Grund der Anzeige und
    • Ernährungs-/ Pflege-/ Gesundheitszustand des Tieres.