Pressemitteilung Nr. 186 vom 27.03.2015 Oberbürgermeister erlässt Allgemeinverfügung zur Freigabe der Ladenöffnung am kommenden Sonntag

Brandenburger Straße
© Landeshauptstadt Potsdam/ Barbara Plate
Brandenburger Straße (© Landeshauptstadt Potsdam/ Barbara Plate)

Die Läden in der Landeshauptstadt Potsdam dürfen am Sonntag öffnen. Oberbürgermeister Jann Jakobs hat am Freitag die Freigabe der Ladenöffnung am kommenden Sonntag, den 29. März, von 13 bis 20 Uhr im gesamten Stadtgebiet verfügt. Rechtsgrundlage der Verfügung ist das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz. Demnach können laut §9 des Ladenöffnungsgesetzes in Einzelfällen befristete Ausnahmen der gesetzlich geregelten Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen bewilligt werden, wenn ein herausragend gewichtiges öffentliches Interesse vorliegt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Mittwoch entschieden, das die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse“ vom 3. Dezember 2014 außer Vollzug gesetzt wird. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte gegen die Verordnung geklagt.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Verordnung zu Sonntagöffnungen im Jahr 2015 bereits im Dezember 2014 beschlossen. Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlaubt nach § 5 Abs. 1, dass Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen. Die Betreiber von Einzelhandelsbetrieben  der Landeshauptstadt Potsdam haben daraufhin mit den Vorbereitungen für die erste Sonntagsöffnung am 29. März 2015 begonnen und dafür geworben. Es ist inzwischen in der Bevölkerung Potsdams und darüber hinaus allgemein bekannt, dass am 29. März 2015 eine Öffnung der Geschäfte stattfinden soll. Es sind daher erhebliche Besucherströme zu erwarten, die nicht mehr rechtzeitig unterbunden werden können.

Das Oberverwaltungsgericht hat erst am Mittwoch dieser Woche einen Antrag der Gewerkschaft Verdi auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Landeshauptstadt stattgegeben und die Verordnung einstweilen außer Vollzug gesetzt. Dadurch gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für Sonntagsöffnungen in Potsdam. Eine Abwägung zu der Frage, ob diese Entscheidung so kurz vor dem anstehenden Termin am 29. März 2015 gerechtfertigt ist, hat das Gericht nicht vorgenommen. Daraufhin hat sich die Landeshauptstadt noch am Mittwoch an das Gericht gewandt, um mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der bereits erfolgten Werbung und Vorbereitung des verkaufsoffenen Sonntages  den 29. März als verkaufsoffenzuzulassen. Am heutigen Freitag hat das Gericht entschieden, diesem Antrag nicht zu folgen und ist bei seiner Entscheidung vom Mittwoch geblieben.

Erneut hat das Gericht die Bedenken der Landeshauptstadt Potsdam gegen die vorläufig verfügte und so kurzfristige Außervollzugsetzung nicht in seine Entscheidung einbezogen.