Untere Denkmalschutzbehörde
Herzlich Willkommen
Die Untere Denkmalschutzbehörde ist ein Teil der Bauverwaltung. Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit ist das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz. Das Denkmalschutzgesetz regelt den Umgang mit den Denkmalen und legt die Aufgaben der Behörden fest.
Die Zuständigkeiten in der Unteren Denkmalschutzbehörde sind nach Stadtgebieten und nach Spezialthemen verteilt. Das aktuelle Organigramm unserer Behörde zeigt Ihnen, welche Mitarbeiter zur Zeit Ihre zuständigen Ansprechpartner sind.
Die nachfolgenden Links geben Ihnen Informationen zu wichtigen Themenfeldern zum Denkmalschutz in Potsdam
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Wegweiser: Ist mein Haus in Potsdam ein Denkmal? Befindet sich mein Grundstück in einem Denkmalbereich? |
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Denkmalliste: Denkmalliste der Landeshauptstadt Potsdam |
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Historische Bauakten von Baudenkmalen: Einsichtnahme in historische Bauakten |
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Literatur: Fachaufsätze zu verschiedenen Themen in der Denkmalpflege |
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Formulare: |
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Antragsformular für denkmalrechtliche Erlaubnis (Werbeanlage) |
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Antragsformulare für steuerliche Bescheinigung nach § 22 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz |
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Praktikum in der Denkmalbehörde |
Kontakt
Fachbereich Stadterneuierung und Denkmalpflege
Bereich Untere Denkmalschutzbehörde
Für Ratschläge und Hinweise, zur Verbesserung des Informationsangebots sind wir dankbar.







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