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Bürgerhäuser und bürgerschaftliches Engagement

Zu diesem Beteiligungsgegenstand alle eingereichten Vorschläge lesen.

Welche Leistungen umfasst das Produkt?
- Grundförderung von Bürger- und Begegnungshäusern in den Potsdamer Stadt- und Ortsteilen
- Projektförderung zur nachbarschaftlichen sozial-kulturellen Stadtteilarbeit
- Förderungen der Arbeit von Stadtteilinitiativen und stadtteilorientierten Bürgerinitiativen

Welche Leistungen umfasst das Produkt nicht?
Das Produkt beinhaltet nicht die Förderung kultureller, sozialer und jugendspezifischer Einrichtungen und Projekte. Nicht gefördert werden hier stadtteilgestalterische Projekte wie Grünanlagen, Spielplätze, Wohnumfeldgestaltung etc.

Wer erbringt diese Leistungen?
Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam, Geschäfts-bereich Bildung, Kultur und Sport

Für wen werden diese Leistungen erbracht?
Träger von Bürger- und Begegnungshäusern, Stadtteilinitiativen, Vereine, Bürgerinitiativen, Initiativgruppen, Bürgerinnen und Bürger Potsdams, Menschen aller Altersgruppen und jeder sozialen Herkunft

Welche Ziele werden mit dem Produkt verfolgt?
- Förderung eines öffentlichen sozial-kulturellen gesellschaftlichen Lebens in den Potsdamer Stadt- und Ortsteilen
- Förderung der Vernetzung und Kooperation und damit Stärkung sozialer, kultureller und bürgerschaftlicher Aktivitäten und Initiativen
- Förderung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, des nachbarschaftlichen Miteinanders und der Heimatverbundenheit bei der Gestaltung des öffentlichen Lebens in den Potsdamer Stadt- und Ortsteilen

Wie wird der Erfolg der erbrachten Leistungen gemessen?
Die geförderten Einrichtungen und Projekte werden fachlich durch den Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Sport begleitet. Die zugewendeten finanziellen Mittel sind in ihrer Verwendung zweckgebunden und detailliert mit Projektbeschreibungen und Sachberichten nachzuweisen.

Wie stellt sich das Produkt im Haushaltsplan 2009 dar?
Mit dem Haushalt 2009 stehen für die Grundförderung der Potsdamer Bürger- und Begegnungshäuser insgesamt rund 540.000 Euro zur Verfügung. Stadtteil- und Bürgerinitiativen können im Rahmen von Projektarbeit rund 20.000 Euro zugewendet werden.

 

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