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Briefwahlverfahren und Erteilung von Wahlscheinen zu den Wahlen am 27.9.2009

Jeder Bürger, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit, seine Stimme zu den Wahlen bereits im Vorfeld per Briefwahl abzugeben.
Diese muss beantragt werden.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte, die bei den Wahlberechtigten bis zum 31.8.2009 eingeht, finden Sie einen solchen Antrag. Wenn Sie uns diese Karte ausgefüllt (in einem frankierten Briefumschlag) zusenden, bekommen Sie die Briefwahlunterlagen zugesandt. Weiterhin kann die Beantragung per Telefax, E-Mail oder mit unserem online-Formular sowie auch mit Telegramm und Fernschreiben (aber nicht telefonisch) gestellt werden. Bitte geben Sie neben Ihrem Namen, der Wohnanschrift und dem Geburtsdatum auch die Nummer des Wahlbezirkes und des Wählerverzeichnisses an (auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte unten). Sollen die Unterlagen nicht nach Hause geschickt werden, müssen Sie uns auch die Versandanschrift mitteilen.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Stimme „sofort“ per Briefwahl abzugeben. Dazu haben wir für Sie ab dem 7. September 2009 ein Briefwahllokal eingerichtet.

Das Briefwahllokal befindet sich ebenerdig im "Keller" des Stadthauses (Friedrich-Ebert-Straße 79/81), Raum 0.031. Es ist barrierefrei zu erreichen. Bitte folgen Sie den Ausschilderungen.

Die Öffnungszeiten vom 7. September bis 25. September 2009 sind wie folgt:

Montag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Freitag, 25. September 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
am Samstag, den 26. September ist das Briefwahllokal geschlossen.

Liegt eine plötzliche Erkrankung vor, so können auch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das erfolgt ausschließlich im oben genannten Briefwahllokal in der Stadtverwaltung.

Bringen Sie bitte bei Vorsprache in unserem Briefwahllokal Ihre Wahlbenachrichtigungskarte sowie den Personalausweis bzw. Reisepass mit. Bitte beachten Sie: Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.  

Sollten Sie weitere Fragen zur Briefwahl haben, beantworten wir sie gerne unter der Telefonnummer +49 331 289-3870.

Weiterführende Informationen:
> online-Formular für Briefwahlantrag

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