Wahlverfahren zur Bundestagswahl
Ausübung des Wahlrechts
Aktives Wahlrecht
Aktives Wahlrecht bedeutet das Recht, wählen zu dürfen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Bundesgebiet in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahlberechtigte mit mehreren Wohnungen im Bundesgebiet sind in der Gemeinde wahlberechtigt, die sie bei der Meldebehörde als Hauptwohnung angegeben haben.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch die Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. Als Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (§ 12 Bundeswahlgesetz (BWG)).
Wahlberechtigte können nur an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Dabei ist zu beachten, dass Wahlberechtigte, die am Wahltage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung mehr innehaben, nur auf förmlichen Antrag und nach Abgabe einer Versicherung an Eides Statt in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen werden (Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche, Anlage 2). Der Antrag ist bis spätestens zum 6. September 2009 an die Gemeinde zu richten, in der der Wahlberechtigte vor seinem Wegzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt mit Hauptwohnung gemeldet war.
Wahlberechtigte Deutsche, die sich zum Zeitpunkt der Bundestagswahl im Ausland aufhalten aber noch in Deutschland gemeldet sind, müssen bei ihrer Heimatgemeinde die Zusendung von Briefwahlunterlagen beantragen. Das sollte so frühzeitig erfolgen, dass bei Beachtung des Postweges die Briefwahlunterlagen noch rechtszeitig vor dem 27.9.2009, 18 Uhr bei der Wahlbehörde eingehen.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wählerverzeichnis
Im Wählerverzeichnis werden alle Bürger erfasst, die am 23.8.2009 (35. Tag vor der Wahl - Stichtag) nach den Vorschriften des Brandenburgischen Meldegesetzes im Wahlbezirk angemeldet sind. Maßgeblich für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sind das Einwohnermelderegister sowie die sachlichen Voraussetzungen der Wahlberechtigung.
Die Fortschreibung des Wählerverzeichnisses beginnt mit dem Tag nach der Erstellung (24.8.2009). Ergeben sich bei Bürgern melderechtliche Veränderungen, so werden diese entsprechend im Wählerverzeichnis von Amts wegen bzw. auf Antrag des Bürgers geändert. Zur Fortschreibung gehört auch die Prüfung von Anträgen zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis und das Bearbeiten von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis sowie die Erstellung von Briefwahlunterlagen.
Für die Bundestagswahl bedeutet das:
Von Amts wegen werden alle Deutschen in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Potsdam eingetragen, die am 23.8.2009 mit Hauptwohnung in Potsdam im Einwohnerregister gemeldet sind und die Wahlberechtigung entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen haben (siehe Wahlrecht).
Bitte beachten Sie einige Verhaltensregeln bei einer Wohnsitzänderung nach dem 23. August 2009:
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Umzug innerhalb der Stadt |
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Sie werden in dem Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahllokales geführt. Sie können dort Ihre Stimme abgeben, es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahl in Anspruch zu nehmen. |
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Zuzug nach Potsdam |
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Haben Sie sich nach dem 23.8.2009 und bis zum 6.9.2009 in Potsdam mit Hauptwohnsitz angemeldet, so können Sie bis zum 6.9.2009 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Potsdam stellen. Ab dem 7.9.2009 ist das nicht mehr möglich. Sie werden dann im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde geführt. Sie können dort Ihre Stimme abgeben, es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahl in Anspruch zu nehmen. |
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Wegzug aus Potsdam |
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Melden Sie sich nach dem 23.8.2009 und vor dem 7.9.2009 in einer anderen Gemeinde bei der Meldebehörde an, so können Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde stellen. Im Verzeichnis der Landeshauptstadt Potsdam werden sie nach Rückmeldung der Zuzugsgemeinde gestrichen. Ab dem 7.9.2009 ist das nicht mehr möglich. Sie werden im Wählerverzeichnis von Potsdam geführt. Sie können hier Ihre Stimme abgeben, es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahl in Anspruch zu nehmen. |
Stimmabgabe im Wahllokal
Die Wahllokale sind am Sonntag, dem 27. September 2009, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet. Im Land Brandenburg findet gleichzeitig mit der Wahl zum Deutschen Bundestag auch die Wahl zum Brandenburgischen Landtag statt. Somit erhalten Sie im Allgemeinen (bei Vorliegen der jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen) zwei Stimmzettel.
Die Anschrift Ihres zuständigen Wahllokals befindet sich auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Sie können das Wahllokal auch >>>hier>>> über die online-Suche finden.
Für die Stimmenabgabe im Wahllokal nehmen Sie bitte die Wahlbenachrichtigungskarte mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Nach der Prüfung Ihrer Wahlberechtigung erhalten Sie i.a. zwei amtliche Stimmzettel und gehen zur Stimmabgabe in die Wahlkabine.
Sie haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine Erststimme für einen Wahlkreisbewerber (Person) und eine Zweitstimme für eine Landesliste (Partei). Die Stimmabgabe erfolgt durch eindeutige Markierungen in den vorgegebenen Kreisen neben dem Namen des Wahlkreisbewerbers (Erststimme) bzw. der Partei (Zweitstimme). In der Regel geschieht dies durch Ankreuzen. Genau so wird mit dem Stimmzettel für die Landtagswahl verfahren.
Bitte falten Sie die gekennzeichneten Stimmzettel so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Nach dem Einstecken der gefalteten Stimmzettel in die jeweilige Wahlurne ist der Wahlakt für Sie erledigt.
Sollten Sie bereits im Besitz eines Wahlscheines sein, nehmen Sie diesen und alle anderen Unterlagen, die Sie erhalten haben, mit in das Wahllokal.
Stimmzettel
Gewählt werden die Bewerber (Personen) der zugelassenen Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten (Parteien).
Jeder Wähler hat zwei Stimmen:
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Die Wahlkreisbewerber befinden sich auf der linken Seite des Stimmzettels (Erststimme) unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Berufes oder der Tätigkeit und der Anschrift des Bewerbers sowie des Namens der Partei oder der Bezeichnung „Einzelbewerber“. Mit dieser Erststimme entscheiden Sie, welcher der Kandidaten direkt in den Deutschen Bundestag einzieht. Es erhält derjenige Kandidat einen Sitz im Bundestag, der die meisten Erststimmen im Wahlkreis auf sich vereinigt.
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Die Landeslisten befinden sich auf der rechten Seite des Stimmzettels (Zweitstimme) unter Angabe des Namens der Partei sowie der Familiennamen und Vornamen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten. Mit dieser Zweitstimme entscheiden Sie über die Sitzverteilung der Parteien im Deutschen Bundestag.
Hier finden Sie für die Bundestagswahl 2009 den Musterstimmzettel für den Wahlkreis 62 (Potsdam - Motsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II).
Wählen von Personen mit einer Behinderung
In der Landeshauptstadt Potsdam gibt es 114 Wahllokale. Von diesen sind 65 Wahllokale mit einem barrierefreien Zugang erreichbar. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist hinter der Angabe des Wahllokals vermerkt, wenn dieses barrierefrei ist. Hat Ihr Wahllokal keinen barrierefreien Zugang, so können Sie in der Übersicht der Wahllokale ein Wahllokal in Ihrer Nähe mit barrierefreiem Zugang suchen. Um in diesem wählen zu können, müssen Sie vorher einen Wahlschein beantragen (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, bitte vermerken, dass nur Wahlschein ohne Briefwahlunterlagen beantragt wird). Mit diesem Wahlschein können Sie nun am Wahlsonntag in jedem beliebigen Wahllokal der Landeshauptstadt Potsdam wählen. Bitte beachten Sie jedoch, dass gleichzeitig auch die Landtagswahl stattfindet. Bei dieser Wahl können Sie mit Wahlschein nur in dem Wahlkreis der drei Potsdamer Wahlkreise wählen, in dem sich Ihr Wahllokal befindet.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie an der Briefwahl teilnehmen. Diese wird ebenfalls mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt (siehe auch Briefwahl). Sie können ab dem 7.9.2009 die Briefwahl direkt im Briefwahllokal der Stadtverwaltung ausüben. Das Briefwahllokal befindet sich ebenerdig im Stadthaus, Raum 0.031, Friedrich- Ebert-Straße 79/81 und ist barrierefrei zu erreichen. Bei Fragen hierzu, rufen Sie uns bitte unter 0331/289-1255 an.
Für Menschen mit einer Sehbehinderung besteht die Möglichkeit, zur Kennzeichnung ihres Stimmzettels sich einer Wahlschablone zu bedienen. Die Wahlschablone wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist anzufordern beim:
Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V.
Heinrich-Zille-Straße 1-6
03042 Cottbus
Telefon: 0355/22549
Fax: 0355/7293974
Fragen und Antworten
Was muss ich tun wenn, ....?
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Wenn Sie bis zum 31.8.2009 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, können Sie jederzeit im Wahlbüro nachfragen (Tel.: 0331/289-3870) bzw. in der Zeit vom 7. bis zum 11. September 2009 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen (Stadthaus, Raum 0.031). Nur wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf wählen. In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle wahlberechtigten Personen eingetragen, die am 35. Tage vor der Wahl (Stichtag, So., 23.8.2009) in Potsdam mit Hauptwohnung angemeldet sind. |
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| Was muss ich tun wenn ... | ||
| ...ich keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen habe, | habe aber meinen Wohnsitz nicht verändert. | Erkundigen Sie sich bitte zunächst im Wahlbüro, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das der Fall, können Sie auch unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen oder Sie beantragen Briefwahl. |
| ... ich keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen habe, | bin aber innerhalb von Potsdam umgezogen. | Erkundigen Sie sich bitte zunächst im Wahlbüro, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das der Fall und Sie haben sich umgemeldet, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises in Ihrem „alten Wahllokal“ wählen oder Sie beantragen Briefwahl. |
| ... ich eine/keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen habe, | bin aber neu mit Hauptwohnsitz nach Potsdam zugezogen. | Erkundigen Sie sich bitte zunächst im Wahlbüro, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das der Fall, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises in Ihrem Wahllokal wählen oder Sie beantragen Briefwahl. Ansonsten können Sie noch vor dem 7.9.2009 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen und Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte. Ab dem 7.9.2009 ist das nicht mehr möglich. Sie können dann nur in Ihrem „alten Wahllokal“ der Zuzugsgemeinde wählen oder Sie beantragen dort die Briefwahl. |
| ... ich eine/keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen habe, | und von Potsdam weggezogen bin. | Melden Sie sich nach dem 23.8.2009 und vor dem 7.9.2009 in einer anderen Gemeinde bei der Meldebehörde an, so können Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde stellen. Im Verzeichnis der Landeshauptstadt Potsdam werden sie nach Rückmeldung der Zuzugsgemeinde gestrichen. Ab dem 7.9.2009 ist das nicht mehr möglich. Sie werden im Wählerverzeichnis von Potsdam geführt. Sie können hier Ihre Stimme abgeben, es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahl in Anspruch zu nehmen. |
| ... ich am Wahlsonntag aus wichtigen Gründen nicht in das Wahllokal gehen kann, | weil ich z. B. arbeiten gehe oder Wahlhelfer bin. | Sie haben die Möglichkeit, bis zum 25.9.2009, 18.00 Uhr, Briefwahl zu beantragen. |
| ... ich am Wahltag mich nicht am Sitz meiner Hauptwohnung aufhalte, | weil ich z. B. im Urlaub oder zur Kur bin. | Sie haben ab dem 31.8.2009 die Möglichkeit der Briefwahl. Entweder Sie wählen in unserem Briefwahllokal im Stadthaus Raum 0.031, das ab dem 7.9.2009 für Sie geöffnet ist, oder beantragen die Unterlagen schriftlich. Wir senden Ihnen diese auch gern an Ihren jeweiligen Aufenthaltsort. Dazu benötigen wir eine Anschrift von Ihnen. Bitte denken Sie bei Aufenthalten im Ausland an die längeren Postwege. |
| ... ich plötzlich erkrankt bin und kann deshalb nicht in das Wahllokal gehen. | Bei Vorliegen einer plötzlichen Erkrankung können am Wahltag bis 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt werden. Das erfolgt nur im Briefwahllokal, Stadtverwaltung Potsdam, Stadthaus, Raum 0.031 (Ausschilderung folgen). Bitte denken Sie an die Vollmacht, wenn Dritte diese Briefwahlunterlagen abholen. | |
Kreiswahlausschuss
Aufgaben des Kreiswahlausschusses:
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Zulassung der Kreiswahlvorschläge
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Nachprüfung der Entscheidungen der Wahlvorstände in den Wahlbezirken,
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Feststellung des Stimmenergebnisses im Wahlkreis für Potsdam.
Für den Wahlkreis 62, in dem die Landeshauptstadt Potsdam enthalten ist, wurde der Kreiwahlausschuss wie folgt berufen:
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Herr Dr. Matthias Förster |
Kreiswahlleiter |
| Frau Kerstin Kümpel | stellv. Kreiswahlleiterin |
| Herr Kai Weber | Beisitzer |
| Frau Anett Kleinke | stellv. Beisitzerin |
| Herr Daniel Rigot | Beisitzer |
| Frau Kathleen Riedel | stellv. Beisitzerin |
| Frau Dr. Sigrid Müller | Beisitzerin |
| Frau Jana Schulze | stellv. Beisitzerin |
| Herr Karl-Heinz Kollhof | Beisitzer |
| Frau Manuela Schröder | stellv. Beisitzerin |
| Frau Esther Raudszus-Walter | Beisitzerin |
| Frau Dörthe Wiechers | stellv. Beisitzerin |
| Herr Christian Lahr-Eigen | Beisitzer |
| Herr Dr. Christian Otto | stellv. Beisitzer |
Der Kreiswahlleiter und seine Stellvertreterin sind zu erreichen:
Kreiswahlleiter:
Herr Dr. Matthias Förster
Stadtverwaltung Potsdam
Wahlbüro
Hegelallee 6-10, Haus 6, R. 205
Tel.: 0331/289-1253
eMail: Wahlbuero@Rathaus.Potsdam.de
Stellvertretende Kreiswahlleiterin:
Frau Kerstin Kümpel
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Niemöllerstraße 1
14806 Belzig
Tel.: 033841/91-348
eMail: wahl@potsdam-mittelmark.de
Am 31. Juli 2009, um 10 Uhr, entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge des Wahlkreises 62. Die Sitzung findet im Stadthaus der Stadtverwaltung Potsdam, Raum 1.077, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 statt.
Weiterhin tagt der Kreiswahlausschuss am 6.10.2009 um 10 Uhr im Raum 204 des Hauses 6 der Stadtverwaltung Potsdam, Hegelallee 6-10, um das endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis 62 festzustellen. Alle Sitzungen des Kreiswahlausschusses sind öffentlich.






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